Kampfzone

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Schlanders - Das Kasernenareal in Schlanders bleibt Kampfzone. Der Gemeindeauschuss von Schlanders hat in der vergangenen Woche beschlossen, gegen den Beschluss der Landesregierung vor dem Verwaltungsgericht zu rekurrieren. Die Landesregierung hatte zu Beginn der Adventszeit 2023 der Gemeinde Schlanders eine Unterschutzstellung von Teilen des Kasernenareals beschert. Nun holt die Gemeinde Schlanders unter BM Dieter Pinggera und dem Kasernenverwahrer und Generalsekretär Georg Sagmeister zum entscheidenden Schlag aus. Wie immer bei heiklen Angelegenheiten wird der Ausschussbeschluss spitz formuliert. So heißt es etwa, dass „das Denkmalamt mit Maßnahme vom 11.10.2022 die direkte Denkmalschutzbindung für das gesamte Areal vorgeschlagen hat“ und “dass die Gemeinde bereits damals mit dieser Maßnahme (...) nicht einverstanden war“ und „dass die vom Gesetz vorgegebene Frist von 180 Tagen für die Umwandlung der provisorischen Maßnahme in eine endgültige Unterschutzstellung verstrichen ist, ohne dass von Seiten des Landes eine diesbezügliche Maßnahme getroffen wurde“ und „dass die Landesregierung weit außerhalb der obigen Frist, in der Sitzung vom 05.12.2023, beschlossen hat, Teile des Kasernenareals unter direktem Denkmalschutz zu stellen, ohne dass die Gemeinde involviert, noch über diesbezügliche Unterlagen dazu in Kenntnis gesetzt wurde.“
Die Vorgehensweise des Landes sei „inhaltlich und formalrechtlich nicht rechtmäßig und ungesetzlich, sowie unbegründet bzw. widersprüchlich“. Der Ausschuss hat seinen Hofrechtsanwalt Anton von Walther mit dem Rekurs beauftragt.
Damit will die Gemeinde Schlanders rechtlich klären lassen, ob der damals lastenfreie Kauf des Kasernenareals nachträglich eine, wenn auch nur teilweise Denkmalbindung erfahren kann. Dass die kampferprobte Gemeinde Schlanders alle Instanzen durchfechten wird wollen, wird vor allem vor dem Hintergrund der Bebauungsmöglichkeiten klar. Die Kasernenkampfzone bleibt also aufrecht und gekämpft wird mit rechtlichen, also friedlichen Mitteln. (eb)

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