Beratungsgespräche: Landesregierung legt Modalitäten fest

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Wie die verpflichtenden Beratungsgespräche bei Schuleintritt oder Schulwechsel ablaufen sollen, hat die Landesregierung heute festgelegt. (Foto: LPA) Wie die verpflichtenden Beratungsgespräche bei Schuleintritt oder Schulwechsel ablaufen sollen, hat die Landesregierung heute festgelegt. (Foto: LPA)

Bozen/Vinschgau - Wie die verpflichtenden Beratungsgespräche bei Schuleintritt oder Schulwechsel ablaufen sollen, hat die Landesregierung am 26. September 2023 festgelegt.
Die Landesregierung hat den von den drei Bildungslandesräten vorgelegten Beschluss zu Sprachkompetenzen und Beratungsgesprächen bei Schuleintritt genehmigt. „Es geht darum, den Schuleintritt von Kindern gelingend zu gestalten, wofür eine Unterstützung durch Eltern oder Erziehungsberechtigte Grundvoraussetzung ist“, heißt es aus der Deutschen Bildungsdirektion.
Mit ihrem heutigen Beschluss regelt die Landesregierung die Beratungsgespräche sowie Fristen und Modalitäten. Demnach können Schulführungskräfte bis zu 60 Tage nach Schulbeginn, Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in die erste Grundschulklasse eingeschrieben haben, zu Beratungsgesprächen einladen. Eine solche Einladung kann auch an Eltern von Kindern ergehen, die einen Schulwechsel vornehmen.
Die Beratungsgespräche sollten möglichst unmittelbar nach Einschreibung als Einzelgespräche erfolgen und sind für die Erziehungsberechtigten verpflichtend. Sollten bei diesen Gesprächen „grundlegende Defizite in der unterstützenden Begleitung durch die Erziehungsverantwortlichen im Hinblick auf die Bildungsbedürfnisse ihrer Kinder“ festgestellt werden, so werden im Einvernehmen mit der Schulführungskraft Maßnahmen festgelegt, um diese Defizite zu beheben. Dabei können auch beratende und unterstützende Dienste hinzugezogen werden. Definiert wird auch ein zeitlicher Umsetzungsrahmen.
Werden diese Maßnahmen und der entsprechende Zeitplan nicht eingehalten und die Defizite nicht behoben, so leitet der Schuldirektor oder die Schuldirektorin die zweckmäßigen Maßnahmen ein.
Der heutige Landesregierungsbeschluss tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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