Über Ohrenbläserei und Wolfsvergrämung

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Aus dem Gerichtssaal - In der Klosterschule von Marienberg hatte ich einen älteren Mitschüler, den Pepi Feichtinger. Generationen von Studenten des Realgymnasiums Schlanders ist er als Deutsch- und Lateinlehrer in lebhafter Erinnerung. Studiert hat der Pepi Germanistik und Theaterwissenschaften an der Uni Wien. Schon in der Mittelschule war er eine richtige Leseratte. Aus der uns Schülern zugänglichen Bibliothek las er alles „zu Fetzen“, was ihm unterkam. Aber nicht etwa die in großer Menge verfügbaren Heiligenlegenden, sondern sämtliche Bände des Karl-May-Repertoires, vom Schatz im Silbersee über Winnetou, durch das Wilde Kurdistan und die Schluchten des Balkan. Als er damit fertig war, erregte ein Titel seine Aufmerksamkeit, nämlich ein als „Beichtspiegel“ bezeichnetes Druckwerk, in dem alle Sünden aufgelistet und erklärt sowie dem jeweiligen der 10 Gebote zugeordnet waren. Eine Sünde gefiel dem schon damals sprachlich versierten Pepi besonders, nämlich die der „Ohrenbläserei“, also die dem 8. Gebot zugeordnete üble Nachrede oder Ehrabschneidung, die er dann prompt am darauffolgenden Samstag beichten ging. Und wisst ihr bei wem? Bei dem aus Welschtirol stammenden und des Deutschen nicht besonders mächtigen Pater Dominikus! Und der war vorerst mal mit dieser neuartigen Sünde überfordert, weshalb er sich bei seinen deutschen Confratres Rat holte und den Pepi wegen der Buße auf den darauffolgenden Samstag verwies. Ergebnis: drei Vaterunser und drei Ave Maria!
An diese Anekdote fühlte ich mich erinnert, als ich vor ein paar Wochen in einer fröhlichen Runde von Jägern das erste Mal das Wort „Wolfsvergrämung“ hörte. Es war für mich sprachlich Neuland und ein Kuriosum wie für den Pepi die Ohrenbläserei. Also machte ich mich kundig: Der Ausdruck kommt aus der Jägersprache und bedeutet, dass man versucht, den Wolf, der sich in den letzten Jahren stark vermehrt hat und durch gerissene Weidetiere wie Schafe und Ziegen auffällig geworden ist, durch gezielt abgefeuerte Gummigeschosse zu „vergrämen“, also zu vertreiben. Aber, so fragte ich mich, warum so viel Rücksichtnahme auf so einen Räuber wie den Wolf? Nun, der ist mittlerweile eine besonders streng geschützte Tierart. Diesen Status genießt er zum einen dank der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und zum anderen auf Grund des nationalen Naturschutzrechts. Und an diesen gesetzlichen Vorgaben konnte sich bisher auch der Landesrat Schuler „die Zähne ausbeißen“, weshalb er oder die Beamten in seinem Umfeld auf die etwas hilflos anmutende Wolfsvergrämung verfielen. Dabei wäre ein aktives Wolfsmanagement dringend gefragt, besonders wenn man weiß, dass der Wolf allein in Südtirol im Jahre 2022 bis Ende Juli 122 Schafe gerissen, in Deutschland 2020 an die 4.000 Nutztiere getötet und im Juli 2022 auf einer alm in der Schweiz innerhalb eines eingezäunten Areals sogar eine 7-jährige Mutterkuh gerissen hat. Also Schluss mit der nur zur Heiterkeit reizenden Wolfsvergrämung und hin zu wirksamen Schutz der Weidetiere durch gezielten Abschuss, denn zuerst kommt der Mensch und dann der Wolf!

Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it

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