Kreisverkehr einen Schritt näher

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Der vordere Teil, der alte Felberwirt, kann abgebrochen werden, damit ein Kreisverkehr auf der Töll möglich sein kann Der vordere Teil, der alte Felberwirt, kann abgebrochen werden, damit ein Kreisverkehr auf der Töll möglich sein kann

Partschins - In der Gemeinde Partschins und zwar bei der Einmündung der von Partschins kommenden Stampfgasse in die Staatsstraße SS 38 auf der Töll ist man einem möglichen Kreisverkehr einen Schritt näher gekommen. Das Ingenierbüro Pohl&Partner hat in einer Kreisverkehrsstudie den Abbruch eines Teiles des Felberwirtshauses vorgeschlagen. Das ist ein Teil jenes Gebäudes und zwar der vordere Teil von Reschen kommend, der die Engstelle an der Töller Kreuzung bildet. Die Kubatur, die abgebrochen werden soll, kann auf einer anderen Bauparzelle in der Gemeinde Partschins wieder aufgebaut werden. Dafür wurde der Gemeinde Partschins ein Grundstück angetragen. Allerdings liegt das besagte Grundstück im Landschaftsplan der Gemeinde in der Bannzone. Um die Kubaturverschiebung auf das angetragene Grundstück zu ermöglichen, hat die Gemeinde im September 2019 mit Gemeindeausschussbeschluss eine Änderung des Landschaftsplanes in die Wege geleitet, damit das Grundstück aus der Bannzone herausgenommen werden kann. Die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung hat allerdings das Ansinnen mit einem negativen Gutachten zu Beginn des Jahres abgelehnt. Eine Verlängerung der Verbauung in der Zehentstraße stehe „im Widerspruch zum landschaftlichen Schutzziel“. Die Gemeinde Partschins blieb stur und hat mit einem Gemeinderatsbeschluss am 18. Februar 2020 (sh. Vinschgerwind Nr. 5 2020) auf die Abänderung des Landschaftsplanes beharrt.
Nun war die Landesregierung am Zug. Am 28. April 2020 hat die Landesregierung der besagten Änderung des Landschaftsplanes zugestimmt. „Die Landesregierung stellt fest, dass die Abweichung vom Gutachten der Kommission (für Natur, Landschaft und Raumentwicklung) als begründet anerkannt werden können und befürwortet daher den Antrag wie vom Gemeinderat beschlossen.“ (eb)

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