Willkürliche INPS?

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Prad/Südtirol - Seit Jänner 2020, also noch vor der Corona-Zeit, laufen bei einer Dienstleistung der INPS die Uhren anders: Beim Lohnausgleich für die Winterzeit 2019/2020 erkennt die INPS plötzlich vieles nicht mehr an. Willkürlich, sagen Unternehmer.

von Erwin Bernhart

Dem Jungunternehmer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, ärgert die Sache. Vor allem, weil sie nicht nachvollziehbar ist und weil sie ein finanzielles Loch aufreißt. Der Jungunternehmer, mit dem der Vinschgerwind gesprochen hat, sei als Beispiel für die rund 2.200 Betriebe in Südtirol genannt, die sich über die neue Gepflogenheiten bei der INPS maßlos ärgern. Denn es geht in Südtirol insgesamt um Millionen von Euro, die von den Betrieben zu zahlen sind. Bisher konnte dieses Lohnausgleichsgeld mit der INPS abgerechnet werden. Die Zeit von Corona kommt da noch erschwerend dazu.
Worum es geht? Die Betriebe zahlen, je nach Betriebsgröße und Kategorie, Beiträge an die INPS. Ein Teil der Rückleistungen der INPS besteht darin, dass die Arbeitsausfälle in den Wintermonaten abgerechnet werden können. Die Arbeiter können aufgrund der Minustemperaturen, der Wetterlagen usw. nicht auf Montage und werden vom Betrieb in den Lohnausgleich geschickt. Den Lohn zahlt der Arbeitgeber zum jeweils vorgesehenen Prozentsatz weiter. Der Betrieb reicht den bis ins Detail begründeten Bericht über die Arbeitsausfälle an das INPS ein und, bei Annahme desselben, kann der Betrieb dann die Kosten über die Beiträge und Lohnnebenkosten mit der INPS abrechnen. Bisher hat das System gut funktioniert, sagt der Unternehmer. Bis ab heurigen Jänner die Ansuchen nicht mehr in Bozen sondern in Trient behandelt werden. Das INPS wurde zentralistischer. Und von da an beginnen die Probleme. Denn die Stelle in Trient hat wohl nicht nur sprachliche Probleme (die Ansuchen werden in Südtirol größtenteils in deutscher Sprache verfasst), sondern ist wohl auch auf akribischen Sparkurs getrimmt worden. Denn entgegen der gängigen Praxis hat das INPS für heuer viele Ansuchen abgelehnt bzw. abgewiesen. „Zum Teil wurden willkürlich Tage gestrichen. Für uns nicht nachvollziehbar. An anderen Tagen hätte man laut INPS für drei Stunden am vormittag arbeiten können“, sagt der Jungunternehmer. Die Kosten für diese nicht anerkannten Tage bleiben am Betreib hängen, Lohn plus Lohnnebenkosten, obwohl eben nicht gearbeitet werden konnte. Das könne es nicht sein. In seinem Betrieb mache das rund 30.000 Euro aus.
Der Unternehmerverband und der lvh sind auf Landesebene in Alarmzustand. Bislang scheint das Problem bis in die Politik noch nicht vorgedrungen zu sein.

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