Patientenverfügung entlastet Ärzte und Angehörige

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Dr. Christian Hofer, Hausarzt in Schluderns; Pater Peter Gruber, Sterbebegleiter; Dr. Hartmann Aichner, ehem. Primar im KH Bruneck Dr. Christian Hofer, Hausarzt in Schluderns; Pater Peter Gruber, Sterbebegleiter; Dr. Hartmann Aichner, ehem. Primar im KH Bruneck

Schluderns - Was passiert mit mir, wenn ich nach einem Schlaganfall im Koma liege und keine Patientenverfügung habe? Die Angehörigen können nicht entscheiden und die Ärzte sind verpflichtet, Leben zu erhalten, egal ob es sinnvoll ist oder nicht. Wird beispielsweise eine PEG-Sonde zur Ernährung gelegt, kann das Leben des Patienten verlängert werden, verlängert wird meist auch das Leiden. „Mit der Patientenverfügung (im Gesetz von 2017 geregelt) kann jede/jeder in gesunden Tagen bestimmen, was passieren soll, wenn sie/er nichts mehr sagen kann“, unterstrich der ehemalige Primar im Krankenhaus Bruneck Dr. Hartmann Aichner kürzlich beim Vortrag in Schluderns auf Einladung der öffentlichen Bibliothek, des Pfarrgemeinderates und des KFS. Ein wichtiger Ansprechpartner ist der Hausarzt. Dr. Christian Hofer bietet Informationen und Beratung bei einer Sprechstunde auf Termin an. Er gehe davon aus, dass die Hausärzte diese Dienstleistung grundsätzlich anbieten, obwohl sie nicht verpflichtet sind. Der Sterbebegleiter Pater Peter Gruber forderte mehr Menschlichkeit ein. Der Abschied vom Leben dürfe nicht durch zu viele Gesetze geknebelt werden. (mds)

Infos: www.patientenverfügung-provinz.bz.it

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