Spezial: Die neuen Energie-Etiketten

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Bauen & Wohnen

Es ist noch ganz frisch, das neue EU-Energielabel. Seit dem 1. März gehört die gewohnte Skalierung der Vergangenheit an, der Energieverbrauch wird neu definiert. Kühl- und Gefriergeräte, Spül- und Waschmaschinen, Trockner, Monitore und Fernsehgeräte erhielten als erste Geräte das neue Label mit den Effizienzklassen von G bis A. Klar und einfach sind die neuen Etiketten: Der Buchstabe G steht für die geringste Effizienz, A hingegen klassifiziert die höchste Effizienz.
Vergleiche mit den alten Energielabels sind schwierig. Denn die Plusklassen wie A+++ oder A++ gibt es nicht mehr. Die Geräte in den ehemals besten Energieklassen fallen mit der neuen Klassifizierung in deutlich schlechtere Klassen. Geräte mit dem bisherigen Label A+++ fallen in die neue Kategorie D – obwohl der Kühlschrank natürlich genauso energieeffizient ist wie er zuvor war. Nur wenige erreichen die Energieklasse C, andere sogar nur Klasse E. Die neuen A- und B-Klassen erreicht voraussichtlich überhaupt noch kein Gerät. Das soll sich in Zukunft natürlich ändern, Hersteller sollen sparsamere Geräte auf den Markt bringen. Das ist auch der Grund für die neue Klassifizierung: die Entwicklung neuerer, innovativerer und energieeffizienterer Produkte zu fördern.
Bis zum 18. März hatten die Händler Zeit in ihren Geschäften die Geräte mit den neuen Energielabels zu versehen. Anders bei den Lampen: Erst ab September 2021 gelten in dieser Kategorie die neuen Energieetiketten. Für alle anderen kennzeichnungspflichtigen Geräte wie zum Beispiel Staubsauger oder Backöfen finden die Umstellung und die neue Etikettierung voraussichtlich erst 2024 statt. Für Heizungen sogar erst nach 2026.
Eingeführt wurde die neue Klassifizierung über die EU-Rahmenverordnung Nr. 1369/2017 für die Energieverbrauchskennzeichnung. Grundsätzlich geht es darum, weniger Energie zu verbrauchen, Geld zu sparen und die Treibhausgasemissionen in der EU zu verringern. Zudem sollten die neuen Etiketten für die Verbraucher verständlicher und klarer werden.
Verstärkt gefördert werden sollen in Zukunft auch Reparaturen. Das heißt konkret, dass die Produktlebensdauer durch Reparatur länger als bisher garantiert werden muss. Für Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräten müssen Ersatzteile und Reparaturinformationen für professionelle Reparateure und Endverbraucher für einen Zeitraum von mindestens 7 bis 10 Jahren, nachdem das Produkt nicht mehr in Verkehr gebracht wird, verfügbar sein.

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