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Landtag

Plenarsitzung – Ja zu Gesetz zum Landesbeirat für das Kommunikationswesen

Von der SVP vorgelegter Landesgesetzentwurf Nr. 68/26 Bestimmungen über den Landesbeirat für das Kommunikationswesen mit 31 Ja-Stimmen genehmigt. Mai-Sitzung geschlossen. Kommenden Mittwoch, 13. Mai 2026, von 10 bis 13 Uhr tritt der Landtag zusammen, um den Landtagspräsidenten/die Landtagspräsidentin sowie den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin für die 2. Hälfte der Legislaturperiode zu wählen.
(Foto: Südtiroler Landtag/GNews)

Landesgesetzentwurf Nr. 68/26 Bestimmungen über den Landesbeirat für das Kommunikationswesen (vorgelegt vom Abg. Schuler): Laut Begleitbericht sieht der LGE eine teilweise Neuregelung der Organisation und Funktionsweise des Landesbeirates für das Kommunikationswesen vor. Dabei wird der besonderen Stellung des Gremiums Rechnung getragen, sodass dieses – in Übereinstimmung mit den Regelungen für Kommunikationsbeiräte (Co.Re.Com.) in den anderen italienischen Regionen – wieder ein eigenes gesetzliches Fundament erhält. Ziel ist es, den Landesbeirat für das Kommunikationswesen in seiner Struktur und Arbeitsfähigkeit zu stärken sowie für klare Zuständigkeiten und effizientere Abläufe zu sorgen. Zudem ist eine Aufwertung der Funktion des Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin vorgesehen.
Arnold Schuler SVP), Einbringer des LGE, führte u.a. aus, dass man sich entschieden habe, den Landesbeirat für das Kommunikationswesen nicht im gestern verabschiedeten Ombudsstellengesetz zu regeln, da es einige Unterschiede gebe, etwa im Aufbau und bei den Zuständigkeiten. Geregelt werde im LGE auch das Verfahren zur Wahl und zur Ernennung der Mitglieder und der Präsidentin/des Präsidenten des Landesbeirates. Neu geregelt würden auch einige andere Dinge, damit die Aufgaben effizienter ausgeführt werden könnten. Die Struktur erhalte einen Direktor/eine Direktorin. 

Es gab keine Wortmeldungen in der Generaldebatte, auch Tagesordnungen lagen keine vor. Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 25 Ja-Stimmen genehmigt.

Zu folgenden der insgesamt 21 Artikel des Landesgesetzentwurfs Nr. 68/26 fand eine Debatte statt:

Art. 12 (Personal)
Zu Art. 12, Absatz 6 lag ein Änderungsantrag von Anna Scarafoni (Fratelli d‘Italia) vor, mit der die Zahl „1,1“ mit der Zahl „1,3“ ersetzt werden soll. Der Änderungsantrag basiere auf einer Abmachung mit dem Landtagspräsidenten, so Scarafoni u.a. Sie sei der Meinung, dass die Abmachung auch eingehalten werden sollte - im Ausschuss sei sie nicht umgesetzt worden, deshalb der Änderungsantrag.
Zu Art. 12, Absatz 6 lag ein Änderungsantrag von Alex Ploner (Team K) vor, mit dem im Text die Zahl 1,1 mit der Zahl 1,3 ersetzt werden soll. Alex Ploner (Team K) erinnerte u.a. daran, dass er den Änderungsantrag bereits im Ausschuss eingebracht habe. Begründet wird er damit, dass der/die Verantwortliche der Organisationseinheit im Wesentlichen die Aufgaben und Funktionen übernimmt, die in anderen regionalen Kommunikationsbeiräten von Führungskräften, also Amtsdirektoren/ Amtsdirektorinnen wahrgenommen werden. In Anbetracht des Umfanges der Aufgaben und Arbeiten der/des Verantwortlichen der Organisationseinheit und im Sinne einer Gleichbehandlung der Position mit anderen regionalen Kommunikationsbeiräten solle der Koeffizient für die Funktionszulage von 1,3 vorgesehen werden. Konkret bedeute dies eine Anhebung von ca. 4000 Euro brutto mehr pro Jahr.
Der Änderungsantrag Scarafoni wurde mehrheitlich angenommen, der Änderungsantrag Ploner ist damit verfallen.
Der abgeänderte Art. 12 wurde mit 29 Ja-Stimmen angenommen.

Art. 13 (Aufgaben und Zuständigkeiten)
Zu Art. 13, Absatz 1, Buchstabe i) lag ein Änderungsantrag von Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) vor, mit dem nach Buchstabe h) folgender Buchstabe hinzugefügt werden soll: „i) er erarbeitet und schlägt Richtlinien und Kriterien für die Nutzung sozialer Medien zu institutionellen Zwecken durch die Mitglieder des Landtags vor; dies unter Beachtung der Grundsätze der Fairness, Unparteilichkeit, Transparenz und Informationsvielfalt.“ In Artikel 13 würden die Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesbeirates für das Kommunikationswesen geregelt, diese sollten um die Möglichkeit erweitert werden, Leitlinien und Richtlinien für die Nutzung sozialer Medien zu institutionellen Zwecken durch die Mitglieder des Landtages zu erarbeiten, so Repetto u.a. zur Begründung seines Vorschlags.
Renate Holzeisen (Vita) sprach u.a. davon, dass der Vorschlag Zensur anstrebe. Es sei undenkbar, die Meinungsfreiheit der Landtagsabgeordneten durch Leitlinien einzuschränken; bei schwerwiegenden Verstößen greife das Strafrecht: „Wir sind erwachsene Menschen, und viele von Ihnen sind zudem geimpft.“ Auch die Öffentlichkeit bewerte das Verhalten der Abgeordneten als positiv.
Brigitte Foppa
(Grüne) sagte u.a., sie glaube, es gehe darum, dass man sich überlegen müsse, was man in den sozialen Medien sagen dürfe. Sie wisse aber nicht, ob eine Leitlinie des Kommunikationsbeirates der richtige Weg sei. Man sollte sich viel eher eine gemeinsame Richtlinie geben, auf die man sich verständige. In anderen Ländern werde das im Vorfeld von Wahlen so gemacht. Sie würde sich vieles wünschen - keine Diffamationen u.a.m. -, das der Politik und “uns” guttun würde.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., man müsse unterscheiden, um welche Kanäle es sich handle: eines sei das institutionelle Auftreten, etwas anderes das private. Eine private Geschichte werde von niemandem zu kontrollieren sein. Bei institutionellen Auftritten als Landesrat, Landeshauptmann oder Landtagspräsident müssten gewisse Regeln eingehalten werden, es dürften etwa keine Wahlempfehlungen gegeben werden. Nicht jede Kritik stelle Diffamierung dar und es gebe Gesetze, die das klar einschränkten. Der Kommunikationsbeirat sei nicht die richtige Stelle für Kontrollen; es stelle sich auch die Frage, wer die Regeln vorgebe und sie absegne.
Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) sprach u.a. vom Versuch der Linken, die anderen zu zensieren und einzuschränken. Jeder sei in einer Demokratie frei, das zu sagen, was er wolle - es gebe verschiedenste Ideen und jede habe Berechtigung. Jeder einzelne sei dafür verantwortlich, was er sage. Es störe sie ungemein, dass die Linken immer wollten, dass ihre Aussagen Bestand hätten, die der anderen nicht. Sie sei gegen Zensur.   
Die Kollegin Scarafoni habe vieles vorweggenommen, was er sagen wollte, so Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) u.a. und kritisierte den Kollegen Repetto. Er werde den Änderungsantrag Repetto nicht unterstützen.
LH Arno Kompatscher sagte u.a., auch er halte den Vorschlag nicht für umsetzbar, es sei auch nicht die Aufgabe des Landesbeirates. Andererseits sei hier der absoluten Freiheit das Wort geredet worden: Es sei legitim, dass man sich gegenseitig kritisiere, das entbinde aber nicht davon, fair und korrekt zu sein.
Zu Art. 13, Absatz 1 lag ein Änderungsantrag von Renate Holzeisen (Vita) vor, mit dem der Absatz durch die Buchstaben i) und j) mit folgendem Wortlaut ergänzt werden soll:
“i) er überwacht die Programme und Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Südtirol sowie des ORF Südtirol Heute hinsichtlich des politisch-institutionellen Pluralismus und erstellt hierüber einmal jährlich einen Bericht.
j) er überwacht die Berichterstattung in den mit öffentlichen Beiträgen geförderten Tageszeitungen, deren Berichterstattung sich in erster Linie auf Südtirol konzentriert, hinsichtlich des politisch-institutionellen Pluralismus und erstellt hierüber einmal jährlich einen Bericht.”
Begründet wird dies von Holzeisen damit, dass mit dieser Ergänzung des Artikels die gesetzliche Basis geschaffen werde, um dem Kommunikationsbeirat die Möglichkeit zu eröffnen, die Programme sowie die Berichterstattung des öffentlichen Rundfunks (Fernsehen und Radio), des ORF Südtirol Heute sowie der mit Steuergeld geförderten Tageszeitungen, deren Berichterstattungsfokus auf Südtirol liegt, hinsichtlich des politisch-institutionellen Pluralismus überwachen bzw. monitorieren zu können. Etwaige Ungleichgewichte seien dann aus dem jährlichen Bericht ersichtlich. Sie wolle in beiden Absätzen den Begriff “überwacht” durch “monitoriert” ersetzen.
Brigitte Foppa (Grüne) sagte u.a., man werde dem Änderungsantrag nicht zustimmen. Ein Grund sei, dass Journalisten eine Ausbildung hätten und sich einem Kodex verpflichteten, der Regeln festlege. Man könne sich an die Journalistenkammer wenden, wenn diese Regeln nicht eingehalten würden. Die Kollegin Holzeisen wolle etwas wie eine Par Condicio erreichen; dabei werde es in dieser Zeit nicht ausgewogen, sondern fad. Es führe dazu, dass niemand mehr vorkomme, sondern andere Themen gewählt würden. Sinn und Aufgabe von Journalismus sei, nach Interesse vorzugehen - die Nachricht stehe im Vordergrund. Dieser Vorschlag würde zu einer Verarmung der Information führen. 
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) schickte voraus, dass es kein Medium gebe, in dem die Grünen nicht vorkämen und ergänzte u.a., es sei eine Tatsache, dass heute Journalismus von Journalisten gemacht werde, die eine neutrale Berichterstattung mit Meinung verwechselten. Man versuche unter dem Deckmantel der Neutralität, politische Stimmung zu machen. Er fände den Antrag der Kollegin Holzeisen gut und befürworte auch, dass “überwacht” durch “monitoriert” ersetzt werde. Der Abgeordnete berichtete über einen Vorfall mit “Südtirol heute”; der Kommunikationsbeirat habe damals gesagt, er sei dafür nicht zuständig. Es gebe in den Nachrichtensendungen des ORF die Tendenz, bestimmte Parteien immer besonders gut dastehen zu lassen und andere in ein schiefes Licht zu rücken. In Südtiroler Tageszeitungen würden Kampagnen gegen Landtagsabgeordnete gefahren. Es sei ein Problem, wenn Journalisten bewusst nicht berichten, wenn Anträge im Landtag gebracht würden, über die kein Wort berichtet werde - das seien Formen der Berichterstattung, die nichts mit Pluralismus zu tun hätten. Wenn die Regierung Beschlussanträge der Opposition ablehne und ein halbes Jahr später selbst bringe oder mit der Begründung ablehne “wir tun ja eh schon”, dann gehöre es dazu, dass man dafür kritisiert werde.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erklärte u.a., dass es schade sei, dass beim Thema nicht differenziert werde - auch von Kollegin Foppa nicht, die sonst immer sehr für Differenzierung sei. Private Medien hätten eine bestimmte Blattlinie, die Journalisten seien frei, ihren Herausgebern und ihrem Kodex verpflichtet. Es gehe hier um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - auf den habe man ein Recht und zahle dafür. Bei privaten Zeitungen habe man die freie Entscheidung, ob man sie kaufe oder nicht. Der Kommunikationsbeirat kontrolliere die Öffentlich-Rechtlichen während der Par Condicio, das Problem seien die anderen 350 Tage im Jahr. Während es in Südtirol eine Handvoll Öffentlich-Rechtliche gebe, könne man dagegen auf Staatsebene auch bei den Öffentlich-Rechtlichen zwischen verschiedensten Sendern und Programmen wählen. Er befürworte einen starken Öffentlich-Rechtlichen, wo Journalisten frei berichten könnten. Wenn man diesen stärken wolle, müsse man das gesamte System offenlegen und definieren, was man wolle. Das habe nichts mit dem Kommunikationsbeirat zu tun. Seit die Öffentlich-Rechtlichen auf Social Media präsent seien, versuchten sie, die Leute dort abzuholen, wo sie auch Private abholten - doch die Frage sei, ob das Qualitätsjournalismus und die Aufgabe des Öffentlich-Rechtlichen sei. “Südtirol heute” sehe er nicht für die tagespolitische Information; es gehe dort häufig um “den Letzten seiner Art”. Man solle sich eine offene und gute Diskussion zum Thema erlauben; ein transparentes Monitoring als Grundlage dafür, mache Sinn. Er hoffe auf eine gesunde und faktenbasierte Diskussion und dass in den kommenden Jahren auch ein zeitgemäßer Rundfunkbeirat etabliert werden könne. Er stimme dem Antrag zu.
Alex Ploner (Team K) sagte u.a., er versuche den Antrag sachlich einzuordnen. Er kenne beide Welten, habe 1999 die Journalistenprüfung abgelegt und kenne nun seit einigen Jahren die Seite als Politiker. Das, was der Änderungsantrag der Kollegin Holzeisen verlange, sei bereits Aufgabe des Beirates. Der Vorschlag der Kollegin Holzeisen würde dies präzisieren und schränke die redaktionelle Freiheit nicht ein. Der Pluralismus stehe auch im Kodex der Journalisten, die Frage sei, wer diesen Pluralismus kontrolliere. Nun könne man den Landesbeirat für das Kommunikationswesen damit beauftragen. Er sehe keinen Eingriff in journalistische Arbeit. Im Namen der Kollegen der Rai wolle er an den LH weitergeben, dass die 20 Mio. nach Rom flössen - es brauche aber mehr Budgetfreiheit für Bozen. Der Abgeordnete verwies auch darauf, dass die Rai-Tagesschau bei den Zusehern in schlechter Qualität ankomme.
LH Arno Kompatscher erklärte u.a., dass das Land Südtirol Rai Südtirol nicht finanziere. Rai Südtirol habe ein Budget von 20 Mio. Euro, das vom Staat finanziert werde. Das Land Südtirol strecke diesen Betrag vor und erhalte ihn vom Staat zurück. Auch wolle er dem widersprechen, was die Abg. Holzeisen gesagt habe: Es habe eine Einflussnahme der Regierung auf den Öffentlich-Rechtlichen zu positiver Berichterstattung gegeben - man sei auf der Regierungsbank der Meinung, dass genau das Gegenteil der Fall sei und die Berichterstattung nicht positiv; aber es handle sich immer um subjektive Bewertungen. Auch während der Coronazeit sei man massiv kritisiert worden. Man werde den Änderungsantrag nicht annehmen. Er habe große Vorbehalte gegen den Artikel, nicht aber gegen eine Diskussion über das Thema selbst. Wenn man Medien beobachte, dürfe man nicht einseitig werden. Wenn man es nur auf das Öffentliche beziehe, dann klammere man aus, dass man im privaten Bereich eine bedenkliche Medienkonzentration habe, auf die Kanäle Print, Online und Radio, und damit zusammenhängend auf den Werbemarkt. Doch Antitrust sei nicht Zuständigkeit Südtirols. Zum Abkommen mit Rai: Rai Südtirol müsse die Durchführungsbestimmung einhalten, wo eine gewisse Stundenabdeckung mit deutsch- und ladinischsprachigen Sendungen abdecken. Im Abkommen gebe es nicht um irgendwelche Inhalte, sondern um die Stundenabdeckung. Die in Südtirol bezahlten Rundfunkgebühren seien etwa 17 Mio. Euro. Man stimme dem Antrag nicht zu, doch die Frage einer Medienbeobachtungsstelle, die “uns” sagen, was läuft gut und was falsch, sei aber durchaus diskussionswürdig.
Arnold Schuler (SVP), Einbringer des LGE, sagte u.a., es solle eine weitere Diskussion geben, wie man das Thema angehen solle - und es nicht unbedingt in den Art. 13 zwingen solle. Auch den Änderungsantrag des Kollegen Repetto schlage er vor, abzulehnen. Er wolle aber unterstreichen, dass viele Abgeordneten im Landtag die Notwendigkeit sähen, eine Lösung zu finden.
Der Änderungsantrag Repetto wurde mit 29 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt; der abgeänderte Änderungsantrag Holzeisen 12 Ja, 17 Nein und 2 Enthaltungen.
Renate Holzeisen (Vita) stellte u.a. eine ihrer Aussagen aus der Präsentation ihres Änderungsantrags klar und ergänzte u.a., sie wolle ihres zur Einrichtung einer Medienbeobachtungsstelle beitragen. Bei Privaten entscheide oft der Herausgeber, und auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaue es mit der journalistischen Freiheit nicht immer so aus, wie es sein sollte. Wenn private Medien Millionen an öffentlichen Förderungen erhielten, dann sei für Pluralismus zu sorgen.
Art. 13 wurde mit 26 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen genehmigt

Es gab keine Stimmabgabeerklärungen. Vor der Schlussabstimmung bedankte sich Arnold Schuler (SVP), Einbringer des LGE, bei allen an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs Beteiligten und die konstruktive Diskussion im Plenum. In der Schlussabstimmung wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 68/26 Bestimmungen über den Landesbeirat für das Kommunikationswesen dann mit 31 Ja-Stimmen genehmigt.

Damit wurde die Mai-Sitzungsfolge 2026 geschlossen. Der Landtag tritt bereits kommenden  Mittwoch, 13. Mai 2026, von 10 bis 13 Uhr (mit eventueller Verlängerung sofern erforderlich) wieder zusammen: Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Landtagspräsidenten/der Landtagspräsidentin sowie des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Südtiroler Landtages für die 2. Hälfte der Legislaturperiode.

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