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Land- und Forstwirtschaft

Pflanzenschutzmittelbehandlung: Einsatz von Drohnen noch nicht erlaubt

Regeln für Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen müssen erst festgelegt werden - Bis dahin bleibt Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen verboten
Noch dürfen sie in Südtirol nicht starten: Drohnen, die Pflanzenschutzmittel ausbringen. Da die Regeln für den Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen erst festgelegt werden müssen, bleibt dieser Einsatz bis auf Weiteres verboten. Der Landespflanzenschutzdienst wird umgehend über die weiteren Entwicklungen informieren. (Foto: LPA/Landesamt für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst)

BOZEN (LPA). Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz oder Drohnen machen auch vor der Landwirtschaft nicht Halt. So wird etwa darüber nachgedacht, den Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft zu ermöglichen, etwa zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau. Dazu kommt ein grundsätzlicher Hinweis aus der Landesabteilung Landwirtschaft: "Wir machen darauf aufmerksam, dass der Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen derzeit verboten ist", unterstreicht Stefano Endrizzi vom Landespflanzenschutzdienst im Landesamt für Obst- und Weinbau: "Wer Sprühflüge durchführt, ohne über die von den zuständigen Behörden erteilten Genehmigungen zu verfügen, muss mit sehr hohen Strafen rechnen." Die Regeln für den Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen müssen erst noch festgelegt werden. "Wir können jedoch bereits jetzt sagen, dass es sich in jedem Fall um einen experimentellen Einsatz handeln wird und nicht um eine Freigabe für alle", betont Pflanzenschutzfachmann Endrizzi.

Interministerielles Dekret steht noch aus

Mit dem Gesetz vom 2. Dezember 2025, das seit dem 18. Dezember 2025 in Kraft ist, wurde eine dreijährige Versuchsphase für den Einsatz von Drohnen bei Pflanzenschutzbehandlungen in Italien eingeführt. Die Versuchsphase ist nicht öffentlichen Forschungseinrichtungen vorbehalten, die Erlaubnis dafür ist mit großem bürokratischem Aufwand verbunden. Näheres dazu im Kasten mit Zusatzinformationen.

"Pflanzenschutzdrohnen wurden gut erforscht und sollen nun auf breiterer Ebene ausprobiert werden", betont der Verantwortliche für den Pflanzenschutzdienst Endrizzi, "aber die Regeln dafür sind noch festzulegen". Im Hinblick auf die Anwendungsmodalitäten muss erst ein weiteres interministerielles Dekret der vier Ministerien Landwirtschaft, Gesundheit, Umwelt, Verkehr erlassen werden.

Und bis dahin gilt: Der Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen ist verboten. Der Landespflanzenschutzdienst wird umgehend über die weiteren Entwicklungen informieren.

Zusatzinformationen

Vorausgeschickt, dass die Nutzung von Drohnen zur Pflanzenschutzmittelbehandlung noch verboten ist, werden in Zukunft unter anderem diese Voraussetzungen für den Einsatz von Drohnen gelten:

Die Einhaltung der im Nationalen Aktionsplan (Piano di Azione Nazionale per l'uso sostenibile dei prodotti fitosanitari PAN) enthaltenen Grundsätze für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss gewährleistet sein. Wer Drohnen einsetzt, muss als ein professioneller Anwender von Pflanzenschutzmitteln über spezifische Kompetenzen verfügen und dafür ausgebildet sein.

Die Vorschriften für die Nutzung des Luftraums durch Drohnen und damit die EU-Verordnungen und die Vorschriften der italienischen Zivilluftfahrtbehörde (Ente nazionale per l'aviazione civile ENAC) müssen eingehalten werden.

Vor der Durchführung von Pflanzenschutzmittelbehandlungen mit Drohnen muss dem Pflanzenschutzdienst außerdem eine beglaubigte Meldung über den Beginn der Tätigkeit (segnalazione certificata di inizio attività SCIA) vorgelegt werden. In dieser muss der Zeitplan der Maßnahme angegeben werden, der mit dem Versuchszeitraum übereinstimmen kann. Zusammen mit der Meldung ist ein agronomischer Bericht vorzulegen, der die Einhaltung der Bedingungen bestätigt.

mac