Gesundheit und Leben
Gesundheitsressort weist Vorwurf gefälschter Covid-19-Daten zurück
BOZEN (LPA). Das Gesundheitsressort teilt mit, dass die Covid-19-Sterbestatistik Südtirols zu keinem Zeitpunkt manipuliert worden ist. Ein Schreiben des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebs aus dem März 2020 habe lediglich als Vorsichtsmaßnahme gedient, um alle Personen zu schützen, die im Kontakt mit verstorbenen Personen standen, welche zum Todeszeitpunkt an einer Infektion litten.
"Die Anweisung im Schreiben, potentielle Infektionen auf der Todesbescheinigung zu nennen, diente ausschließlich dem Schutz der Personen, die Kontakt mit dem Leichnam nach dessen Tod hatten", stellt der Landesrat für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit Hubert Messner klar. "Im März 2020 herrschte eine unklare Lage, daher wurden vorsichtshalber alle Infektionen mit strengeren hygienischen Auflagen verbunden, um eine mögliche Ansteckung zu verhindern. Die Covid-19-Sterbestatistik hat mit diesem Schreiben nichts zu tun und wurde zu keinem Zeitpunkt manipuliert. Diese Anweisung hatte keinerlei Einfluss auf die Höhe der Covid-19-Verstorbenen."
Die schriftliche Anweisung des Hygienedienstes hielt laut Gesundheitsressort allgemein fest, dass auf den Todesbescheinigung ("constatazione di decesso") auch Infektionen und das Ergebnis eines gegebenenfalls durchgeführten Covid-19-Tests festgehalten werden sollten. Diese Anweisung hatte den Hintergrund, dass Infektionstote strengeren totenpolizeilichen und hygienischen Auflagen unterliegen, um insbesondere Leichenschauärzte und Bestatter vor einer Ansteckung zu schützen. Infektionstote müssen beispielsweise in desinfizierte Leichentücher gewickelt werden und Leichenschauärzte bei deren Untersuchung Schutzausrüstung tragen.
Im März 2020 wurde dieses Rundschreiben laut Ressort als Vorsorgemaßnahme verschickt, um alle Personen, die Kontakt mit dem Leichnam haben, vor einer potenziellen Ansteckung zu schützen. Die Todesfeststellungen werden nicht als Basis für die Erstellung von Sterbestatistiken verwendet, sondern dienen als erste schriftliche Bestätigung eines Todesfalles, bevor der Leichnam vom Leichenschauarzt untersucht wird, präzisiert das Gesundheitsressort (siehe Info-Box).
In den vergangenen Tagen hatten Medien vermehrt berichtet, dass die Covid-19-Sterbestatistik Südtirols manipuliert worden sei. Als angeblicher Beweis wurde auf das Schreiben aus dem März 2020 verwiesen. Dieses Schreiben hat laut Gesundheitsressort keinen Zusammenhang mit der Sterbestatistik und war als Schutzmaßnahme gedacht.
Zusatzinformationen
Welche Dokumente müssen bei einem Todesfall ausgefüllt werden?
Nach einem Todesfall werden drei verschiedene Dokumente ausgefüllt:
- Todesbescheinigung ("Constatazione di decesso"): Die Todesbescheinigung wird vom Notarzt oder Arzt ausgefüllt, welcher den Tod einer Person bestätigt. Die Todesbescheinigung enthält die üblichen demografischen Informationen zu einer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Nummer des Ausweises) sowie den Todeszeitpunkt, ob es sich vermutlich um einen natürlichen Tod oder einen Todesfall mit Fremdeinwirkung gehandelt hat und der vermuteten Todesursache.
- Todesfallfeststellung ("Accertamento della morte"): Zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 13-15 Stunden) wird vom Leichenschauarzt ein weiteres Dokument ausgefüllt, nachdem er den Leichnam ausführlich untersucht hat. Dabei handelt es sich um einen administrativen Vorgang, welcher den Todesfall offiziell anerkennt, sodass rechtliche und administrative Schritte wie z.B. Erbschaftsangelegenheiten eingeleitet werden können.
- Statistik-Bogen ("Scheda di morte - D4"): Für die Todesursachenstatistik der ASTAT und ISTAT wird anschließend der Meldebogen für die Statistik ausgefüllt – oft vom Hausarzt. Auf diesem Dokument wird neben vielen anderen Informationen die Haupttodesursache, aber auch alle weiteren Krankheiten, welche möglicherweise zum Tod beigetragen haben, aufgeführt. Auf Basis dieser Informationen wird die Todesursachenstatistik erstellt und auch statistisch festgehalten, ob eine Person an oder mit Covid-19 verstorben ist. Dies entspricht dem internationalen Vorgehen.
Die Information, ob eine Person an oder mit Covid-19 gestorben ist, wurde bereits während der Pandemie in Dashboards mit veröffentlicht. Auch die Auswertungen der Todesfälle aufgrund von Covid-19 des Südtiroler Landesinstituts für Statistik ASTAT heben diese Unterschiede hervor. So verstarben beispielsweise im Jahr 2020 770 Personen in Südtirol an Covid-19 und 94 Personen mit Covid-19; im Jahr 2021 verstarben 569 Personen an und 110 mit Covid-19.
(Quelle: Gesundheitsressort)
red/san