Fraktion VITA
Einsturz Landesgericht Bozen
Man braucht kein Ingenieur zu sein, um zu verstehen, dass der Austausch von tragenden Säulen die Statik eines Gebäudes verändert, und selbst beim Anbringen von provisorischen Stützvorrichtungen das Risiko eines Einsturzes erhöht ist.
Der Einheitstext über die Baustellensicherheit und die Technischen Baunormen (NTC), sowie die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit, erfordern in erster Linie die Garantie der Sicherheit der Menschen.
Ein Gebäude verfügt während des Austausches tragender Säulen nicht über die notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen, die für die Gewährleistung des Zugangs zum Gebäude von Seiten nicht auf der Baustelle Arbeitender notwendig sind.
Im speziellen Fall des Landesgerichts von Bozen hätte es zu einer vorübergehenden Schließung des Gebäudes für die Gerichtstätigkeit während dieser strukturellen Bauarbeiten kommen müssen, um die Arbeitsplatzsicherheit und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die Autonome Provinz Bozen, Eigentümerin des Gebäudes, hat den Auftrag für die Ersetzung der tragenden Gebäudesäulen erteilt.
Weshalb haben die Verantwortlichen der Autonomen Provinz Bozen in Anbetracht dieser wesentlichen baulichen Maßnahme an der tragenden Struktur an einem Gebäude mit öffentlichem Zugang, die Gerichtstätigkeit in diesem Gebäude während der Bautätigkeit nicht aussetzen lassen?
Und wie konnten die Verantwortlichen des Landesgerichts von Bozen (Präsidentin und leitender Staatsanwalt), sowie der Verwaltungsleiter des Gerichts – die laut Arbeitssicherheitsbestimmungen eine klare Verpflichtung zur Meldung und zur Aufforderung von notwendigen Maßnahmen haben – zulassen, dass diese Ersetzungsarbeiten an der tragenden Struktur des zentralen Teils des Landesgerichts Bozen durchgeführt wurden, ohne dass der Zugang zum Gericht für die Angestellten, die Anwälte und die Öffentlichkeit unterbrochen wurde?
Nicht nur als Mitglied des Südtiroler Landtages, aber auch als Rechtsanwältin (und damit als eine der vielen potentiellen Opfer) und als Bürgerin frage ich mich, wie es sein kann, dass die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft am Landesgericht Bozen und nicht durch die Staatsanwaltschaft am Landesgericht von Triest (zuständig bei Interessenskonflikten der Bozner Richter und Staatsanwälte) geführt werden.
Wenn der Einsturz des Landesgerichts von Bozen wenige Stunden danach erfolgt wäre, hätten wir unter den Trümmern sehr viele Tote und Schwerstverletzte zu beklagen gehabt (Angestellte, Anwälte, Mandanten etc.).
Einmal mehr sehe ich eine schwerwiegende omertà und die offensichtliche Absicht diesen eklatanten Fall einer schuldhaften Katastrophe kleinzuhalten.