Individuell smart
Mit dem Ende des Covid-Notstands am 31. März endet der Anspruch der Landesbediensteten auf Smart Working. Das Modell wird mit individuellen Vereinbarungen fortgesetzt.
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Mit dem Ende des Covid-Notstands am 31. März endet der Anspruch der Landesbediensteten auf Smart Working. Das Modell wird mit individuellen Vereinbarungen fortgesetzt.