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Die Maskenpflicht gilt laut der heute (4. Jänner) unterzeichneten Verordnung weiterhin in jenen Abteilungen der Gesundheitseinrichtungen, in denen Risikopatientinnen und -patienten aufgenommen sind.

 

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute Nachmittag (4. Jänner) eine Verordnung unterzeichnet, mit der die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen Risikopatientinnen und Risikopatienten aufgenommen sind, bis zum 30. Juni 2024 verlängert wird. Die Verordnung Nr. 1/2024 folgt damit auf die bis zum 31. Dezember geltende Verordnung Nr. 5/2023 zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Gesundheitsminister Orazio Schillaci hatte am 27. Dezember 2023 die staatliche Verordnung unterzeichnet, Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie am heutigen Donnerstag übernommen und an die verschiedenen Eigenschaften der Einrichtungen im Land adaptiert.

Wie bereits in der vorherigen Verordnung vorgesehen gilt die Maskenpflicht für die Beschäftigten, die Benutzenden und die Besuchenden in Einrichtungen des Gesundheitswesens, und zwar innerhalb jener Abteilungen, in denen gebrechliche, ältere und immunosupprimierte/immungeschächte Personen aufgenommen sind, vor allem solche mit einem hohen Betreuungsbedarf. Diese Abteilungen werden von den Sanitätsdirektionen der betroffenen Gesundheitseinrichtungen definiert. 

Die Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, gilt auch in der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge, einschließlich der Aufnahmeeinrichtungen und jener der Langzeitpflege, der betreuten Pflegeheime, der Hospize, der Rehabilitationseinrichtungen, der Wohneinrichtungen für ältere Menschen, einschließlich der Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen, und für Wohneinrichtungen gemäß Artikel 44 des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 12.01.2017, jedoch ausschließlich in den Bereichen und in den Situationen, die vom ärztlichen Leiter der Einrichtung als Risikobereiche eingestuft werden. In Einrichtungen, in denen es keinen ärztlichen Leiter gibt, werden die entsprechenden Entscheidungen von der ärztlichen Bezugsperson der Einrichtung oder einer anderen, wie auch immer benannten, ärztlichen Figur getroffen, welche vergleichbare Funktionen für die Einrichtung ausübt.

In den Bereichen außerhalb der Abteilungen mit Patientinnen und Patienten entscheiden die Sanitätsdirektorinnen und -direktoren über die Maskenpflicht – auch für Personen mit Atemwegserkrankungen. Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner entscheiden über das Maskentragen in ihren Ambulatorien und Wartesälen. Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt weiterhin für Kinder unter 6 Jahren sowie für Personen, die aus triftigen gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

Informationen

Die Verordnung Nr. 5/2023 und weitere Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.

red/ck

Klimafreundliches Bauen wird belohnt: 450.600 Euro an Beiträgen aus dem Holzbaufonds erhalten die Gemeinden Schalders, Truden, Mühlbach und Mals für in Holzbauweise realisierte öffentliche Bauten. 

Zum Jahresende 2023 wurden erstmals Beiträge aus dem Holzbaufonds an vier Gemeinden vergeben: für den Bau des Mehrgenerationenhauses Wieserhof inTruden, für die Erweiterung des Kindergartens in Mühlbach, für die Errichtung einer Schulmensa in Mals und für die Wiedererrichtung der Grundschule und Kindergarten in Schalders. Insgesamt wurden den Gemeinden für die vier Bauvorhaben 450.582 Euro an Beiträgen zugesprochen. Die vier neuen öffentlichen Gebäude ergeben nach Bauabschluss zusammen einenKlimaschutzbeitrag von insgesamt 901 Tonnen an langfristig gebundenem Kohlenstoff. 

Über 900 Kohlenstoff gebunden

Die Landesregierung hatte die Kriterien für die Förderung aus dem neuen Südtiroler Holzbaufonds im vergangenen Juni genehmigt; der Fonds wird bis 2030 jährlich mit 1,2 Millionen Euro ausgestattet. Zugang zu diesem Fonds haben öffentliche Gebietskörperschaften als Bauträger wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften oder Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern. "Ziel der Maßnahme ist es, den Holzbau zu fördern, denn mit diesem Baumaterial kann im Tragwerk und in der Gebäudehülle Kohelndioxid gespeichert und gleichzeitig der Einsatz anderer Baumaterialien mit hoher CO2-Emission vermieden werden", sagt Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.  "Die öffentlichen Körperschaften sollen Vorreiter in der Entwicklung hin zu einer klimapositiven Baukultur und im Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes sein“, sagt Schuler.

500 Euro je Tonne gebundener Kohlenstoffmenge

Gefördert wird der Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 Quadratmetern sowie Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 Quadratmetern und andere Bauvorhaben mit öffentlicher Nutzung  in Holz- oder Holzmischbauweise.

Die Förderhöhe beträgt 500 Euro je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge in den oberirdischen Gebäudeteilen.  Der Nachweis für den geplanten Einsatz der nachwachsenden, kohlenstoffspeichernden Bau- und Dämmstoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung erfolgt über das Berechnungstool "CO2-Tool_Wood": Damit wird die geplante beziehungsweise verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen und die damit verbundene Speichermenge an CO2 im Projekt ermittelt.

Anträge von 1. Februar bis zum 31. März

Im angelaufenen Jahr 2024 können die nächsten Förderanträge an den Holzbaufonds gerichtet werden. Die Anträge müssen vor Baubeginn bei der Abteilung Forstdienst in elektronischer Form eingereicht werden und zwar vom 1. Februar bis zum 31. März.

 

red/uli

Um den Postdienst in ländlichen Gebieten garantieren zu können, arbeitet das Land weiterhin mit der italienischen Post zusammen. Die Landesregierung hat der Vereinbarungserneuerung zugestimmt.

Die Beibehaltung der Qualitätsstandards und der Postämter, die regelmäßige Zeitungszustellung, die Briefsortierung im Verteilungszentrum in Bozen sowie verstärkte Bemühungen um Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit und um die Zweisprachigkeit – das sind einige der Inhalte der neuen Vereinbarung, die das Land Südtirol mit der italienischen Post AG schließen wird. Die Landesregierung hat sich heute (29. Dezember) darauf verständigt, das Abkommen mit der italienischen Post-Gesellschaft bis zum Jahresende 2026 zu erneuern und hat dafür insgesamt 33 Millionen Euro zweckgebunden. Der Landeshauptmann wurde dazu ermächtigt, den neuen Vertrag gemeinsam mit Post-Chef Matteo Del Fante zu unterzeichnen. 

Zweisprachigkeit wird entgolten

"Da ein funktionierendes Postwesen einen wichtigen Standortfaktor für den ländlichen Raum darstellt, ist es unser ständiges Bemühen, Standards und Qualität zu gewährleisten und nach Möglichkeit zu verbessern", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der Staat finanziere zwar das Postwesen auch in Südtirol, über die Vereinbarung mit der Post, die 2017 erstmals besiegelt wurde, hat das Land Südtirol eine Reihe von Verbesserungen im Postdienst erreicht. "Vor allem konnten dadurch alle Südtiroler Postämter in Betrieb gehalten und eine Postzustellung an fünf Tagen in der Woche garantiert werden", unterstreicht der Landeshauptmann. Man wolle die Dinge nicht schönreden und man sei sich sehr wohl bewusst, dass der Postdienst weiterer Optimierung bedürfe. "Was das Personal angeht, ist es gelungen, die finanzielle Anerkennung der Zweisprachigkeit sicherzustellen. Das gilt für die derzeitigen und künftigen Mitarbeitenden der Post, wobei die Post selbst für 70 Prozent der Mehrkosten aufkommt", unterstreicht der Landeshauptmann. Diese Maßnahme sollte die Arbeit im Postdienst in Südtirol attraktiver machen.   

Elf Millionen Euro im Jahr

Die neue Vereinbarung sieht neben dem Zustellungsstandard von 98 Prozent, der pünktlichen Zustellung der Tageszeitungen an sechs Tagen in der Woche, der Aufarbeitung der Briefsendungen im eigenen Verteilungszentrum in Bozen, der Anbringung von Postkästen bei Bedarf, der täglichen Leerung der hundert hellblauen, der internationalen Post vorbehaltenen Briefkästen und dem Beschwerdedienst in den beiden Landessprachen neuerdings verpflichtende Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltbelastung in Organisation und Fuhrparkausstattung vor. 

Das Land kommt über die Vereinbarung mit der Post im Sinne des Mailänder Abkommens von 2009 für die Kosten der Versand- und Zustelldienste in Südtirol im Ausmaß von 3,2 Millionen Euro im Jahr auf. Die Post ihrerseits verpflichtet sich zu einer Reihe zusätzlicher öffentlicher Serviceleistungen, wie den täglichen Zustelldienst von Tageszeitungen, den Betrieb des Verteilungszentrums in Bozen oder die Betreuung der hundert blauen Postkästen für internationale Postsendungen. Diese Zusatzdienstleistungen und Modernisierungsmaßnahmen finanziert das Land jährlich mit 7,8 Millionen Euro.

jw

Donnerstag, 21 Dezember 2023 13:27

Streik im Handel: ASGB ruft zu reger Teilnahme auf

In einer dringenden Mitteilung ruft Alex Piras, der zuständige Sekretär der Fachgewerkschaft Handel im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB), alle Handelsangestellten in Südtirol auf, am Freitag, den 22. Dezember, geschlossen am programmierten Streik teilzunehmen. Dieser Aufruf folgt auf gescheiterte Kollektivvertragsverhandlungen und markiert einen kritischen Punkt im Kampf um gerechte Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung.

Piras unterstreicht die Dringlichkeit der Situation: „Wir stehen an einem Wendepunkt. Unsere Forderungen sind keineswegs trivial: Es geht um deutliche Lohnerhöhungen und den Erhalt hart erkämpfter Rechte. Wir sehen uns mit Vorschlägen konfrontiert, die das Personal verhöhnen – eine marginale Lohnerhöhung gegen die Kürzung des 14. Monatsgehalts, die drastische Reduzierung der Freistunden und Einfrierung bzw. zukünftige Nichtgewährung von Dienstalterszulagen. Das ist ein inakzeptabler Versuch, uns das Wenige, was angeboten wird, durch die Hintertür wieder wegzunehmen. Wir brauchen uns nichts vorzumachen – sollte der nächste Kollektivvertrag arbeitsrechtliche Rückschritte beinhalten, werden die Betriebe nicht zögern, diese ungeniert umzusetzen. Dies lehrt uns die Erfahrung aus der Vergangenheit.“

Seit dem Ablauf des nationalen Kollektivvertrags im Jahr 2019 hat sich die Lage im Handelssektor dramatisch verschärft. Die steigende Inflation frisst die ohnehin knappen Löhne auf, und ein würdiges Leben ist für viele im Handel Beschäftigte nicht mehr realisierbar. Der Streik, als Ultima Ratio, spiegelt die Notwendigkeit wider, den Arbeitgeberverbänden unmissverständlich zu signalisieren, dass die Geduld der Angestellten am Ende ist. 

Alarmierende Praktiken: Einschüchterungsversuche gegen Streikwillige im Handel

Besonders besorgniserregend sind Berichte über Einschüchterungsversuche gegenüber streikwilligen Angestellten. Piras erklärt dazu: „Wir erhalten vermehrt Meldungen über direkte Drohungen gegen das Personal, die darauf abzielen, sie vom Streik abzuhalten. Dies reicht von subtilen Hinweisen auf Nichtgewährung zukünftiger Lohnerhöhungen bis hin zur Nichtberücksichtigung bei versprochenen Beförderungen. Wir möchten betonen, dass das Streikrecht ein fundamentales, nicht sanktionierbares Recht ist. Der ASGB wird mit aller Kraft das Recht auf Streik verteidigen.“

Mit diesem Streik nehmen die Handelsangestellten in Südtirol ihr Recht wahr, für faire Arbeitsbedingungen und eine gerechte Entlohnung einzustehen. Ihre Teilnahme ist essenziell, um ein starkes und eindeutiges Signal zu setzen. Es geht hier nicht nur um Löhne und Rechte – es geht um die Würde der Arbeit und die Achtung der Menschen, die tagtäglich im Handelssektor tätig sind.

Der Schutzstatus des Wolfs soll gesenkt werden. Die entsprechende Entscheidung hat die EU heute in Brüssel getroffen. „Damit wird endlich der erste konkrete Schritt hin zu einem flexibleren Wolfsmanagement gesetzt“, erklärt der Südtiroler Europaparlamentarier Herbert Dorfmann, der seine jahrelange Sensibilisierungs- und Überzeugungsarbeit in den Gremien der EU durch diese Entscheidung belohnt sieht. „Wir haben lange auf diesen Moment hingearbeitet, auch wenn es zeitweise danach ausgeschaut hat, als würden wir auf verlorenem Posten kämpfen“, so Dorfmann.

Der Moment, von dem der Südtiroler Europaparlamentarier spricht, ist die heutige Entscheidung der EU-Kommission, die Senkung des Schutzstatus’ des Wolfs in Europa zu beantragen und die Berner Konvention, das Übereinkommen über die Erhaltung wildlebender Tiere in Europa, entsprechend abzuändern. „Die heutige Entscheidung ist damit noch nicht der letzte Schritt, er ist aber der entscheidende“, so Dorfmann. Würden die 27 EU-Staaten die Änderung der Berner Konvention beantragen, so sei eine Mehrheit der Unterzeichnerstaaten gesichert, die Entscheidung daher nur mehr eine Formalität.

Sei der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention einmal gesenkt, sei der Weg frei dafür, auch die Habitat-Richtlinie anzupassen und damit das Wolfsmanagement in Europa flexibler zu gestalten. „Bis heute scheitern alle einschneidenden und nachhaltig wirksamen Maßnahmen am hohen Schutzstatuts des Wolfs“, so der Europaabgeordnete. „Ist dieser einmal gesenkt, und dies wird hoffentlich relativ zügig der Fall sein, werden den Staaten und Regionen mehr Instrumente an die Hand gegeben, die Wolfspopulation wirksam zu managen und die traditionelle Alm- und Weidewirtschaft zu sichern.“

Die heutige Entscheidung der EU ist eine Antwort auf die Resolution, die vor rund einem Jahr auf Betreiben Herbert Dorfmanns vom EU-Parlament verabschiedet worden war. „Es ist uns damals gelungen, eine Mehrheit des Parlaments von der Notwendigkeit zu überzeugen, den Schutz des Wolfes der tatsächlichen Situation anzupassen und die in den letzten Jahren rasant gestiegene Population anzuerkennen“, so der Südtiroler EU-Parlamentarier. Mit der Resolution habe das Parlament den nötigen Druck auf die EU-Kommission ausgewirkt, die nun den Vorgaben des Parlaments gefolgt sei. „Es ist eine enorme Genugtuung, dass wir mit unseren Argumenten endlich durchgedrungen sind“, so Dorfmann.

 

Landesrätin Deeg hat sich in Innsbruck über Möglichkeiten der Verwirklichung von leistbarem Wohnraum informiert. "Wir wollen Synergien nutzen, um gemeinsame Herausforderungen anzugehen", sagt Deeg.

Die Zurverfügungstellung von leistbarem Wohnraum ist in Südtirol ebenso wie in anderen europäischen Regionen eine der aktuell größten Herausforderungen. Darüber, wie die Stadt Innsbruck dieser Thematik begegnet, hat sich Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg vor kurzem vor Ort informiert. Beim Treffen mit dem Geschäftsführer der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG), Franz Danler, ging es vor allem um die Themen der Baulandbeschaffung und der Bewältigung der hohen Baukosten. "Innsbruck ist seit jeher ein wichtiger Bezugspunkt für Südtirol. Wenn es dort ein gutes, erprobtes Modell für leistbares Wohnen gibt, können wir davon nur lernen", ist Deeg überzeugt. Auch in Südtirol werde derzeit daran gearbeitet, die Rahmenbedingungen für leistbares Wohnen zu verbessern – unter anderem durch die Umsetzung des 12-Punkte-Programmes.

In Begleitung des technischen Direktors des Wobi, Dietmar Hafner, und Leo Resch von der Arche im KVW informierte sich die Wohnbaulandesrätin bei der Immobiliengesellschaft der Stadt Innsbruck (IIG). Die IIG ist als gemeinnütziger Bauträger in Innsbruck aktiv, sie plant, errichtet und saniert Miet- und Eigentumswohnraum. Dazu zählt unter anderem auch der Euregio Campus, ein Studentenwohnheim für Studierende aus allen drei Landesteilen der Europaregion. IIG-Geschäftsführer Franz Danler und Projektleiter Martin Franzmair berichteten ausführlich über die Tätigkeiten der IIG und anstehende Projekte. Gesprochen wurde auch über die allgemeine Lage am Tiroler Wohnungsmarkt, über Leerstand, Miethöhe und Wohnbauförderung. "Ein gemeinsames, grenzüberschreitendes Thema ist zudem die Vorbeugung von Immobilienspekulation. Es geht uns darum, egal, ob in Südtirol oder in Tirol, dass auch jene, die hier leben und arbeiten, angemessene Wohnmöglichkeiten vorfinden. Durch den Erfahrungsaustausch und dem Nutzen von Synergien können wir gemeinsam an konkreten Handlungsstrategien arbeiten", betont Landesrätin Deeg.

ck

Kommentar der grünen Landtagsfraktion zu den Koalitionsverhandlungen und zur Reaktion auf die zivilgesellschaftlichen Proteste.

Die Rechts-Rechtskoalition aus SVP-Freiheitlichen- Fratelli d’Italia-LegaSalvini und Civica nimmt offensichtlich Form an. Es ist davon auszugehen, dass man sich jetzt rasch einigt, um „es hinter sich zu bringen“. Die vielen Proteste, auch aus den eigenen Reihen, gegen die Grenze, die mit dieser Regierung überschritten wird, werden wohl nur als Kollateralschaden wahrgenommen. Die Aussagen des Kompatscher-Beraters Zeller lassen keinen Zweifel offen. 

Diese Regierung, die im Zeichen der Autonomieerneuerung steht, ist das Projekt von Arno Kompatscher. Er hat es von langer Hand geplant und vorbereitet. Er hat es in den Parteiausschuss gebracht, und dort dafür die Mehrheit erhalten. Vielleicht wäre es für ihn tatsächlich angenehmer gewesen, das Team K als Feigenblatt im Boot zu haben. Die Liberalen hätten somit die Ultrarechten „akkreditiert“. Aber das ist nur der Nebenschauplatz. Denn in Wirklichkeit ging und geht es dem Landeshauptmann um Fratelli d’Italia und den direkten Draht zu Ministerpräsident Meloni.

Der politische Kurs, der in diesen Tagen hingelegt wird, ist bemerkenswert. Einerseits beteuert der LH, die Werte der Südtiroler Volkspartei und des demokratischen Anstands nicht zu verraten, zugleich spricht sein Berater Zeller unverblümt vom Pakt mit dem Teufel. Galateo, Kompatschers Vize in Spe, muss an die Leine genommen werden wie ein tollwütiger Hund. Er will alle klagen, die ihn und seine Partei nicht so nennen, wie es ihm beliebt.  Wer protestiert, wird heruntergemacht und bedroht. Wenn der LH sich zum Garanten ausrufen muss, dann ist das ein deutliches Zeichen der Wahrnehmung, wie erbärmlich sich die von ihm gewollte künftige Regierung abzeichnet.

Das alles ist keine gute Antwort auf die Wahlen des 22. Oktober. Die Bügerinnen und Bürger dieses Landes hatten dem „Gepaktle und Gestreite“ eine klare Absage erteilt.  Klimawandel, Wohnungsnot, finanzielle Ängste waren im Vorfeld der Wahlen als vordringlichste Sorgen der Menschen in Südtirol genannt worden. Dass sich auch nur etwas davon in die politischen Debatten dieser Woche gerettet hätte, hat man nicht den Eindruck.

Bolzano, 20.12.2023

Die grünen Landtagsabgeordneten

Brigitte Foppa

Madeleine Rohrer

Zeno Oberkofler

Der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz stehen auch 2024 im Mittelpunkt der Energieförderrichtlinien. Die Landesregierung hat diese heute genehmigt.

Die Landesregierung hat sich heute (19. Dezember) mit den Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im Energiebereich befasst und diese genehmigt.

"Mit den heute beschlossenen Förderungen kommen wir bei der Umsetzung des Klimaplans Südtirol 2040 einen weiteren Schritt voran", betont Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato. 2023 sei eine Neuausrichtung der Förderkriterien erfolgt (LPA hat berichtet). "Wie immer wird ein Höchstmaß an Nachhaltigkeit angestrebt, sowohl in ökologischer als auch in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht, vor allem für die Familien. Mit den heute genehmigten Beiträgen machen wir einen weiteren Schritt nach vorn bei der Umsetzung des Klimaplans und kümmern uns weiterhin um die Bedürftigen. In den neuen Richtlinien werden wir die Maßnahmen des letzten Jahres, die sich als sehr wirksam erwiesen haben, weiterführen und gleichzeitig die Kriterien vereinfachen", sagt Umwelt- und Energielandesrat Vettorato.

Fokus auf energetische Sanierung

Beibehalten wird insbesondere der starke Förderanreiz bei der energetischenGesamtsanierung: Je effizienter das Gebäude, desto höher fällt der Beitragssatz aus. So wird die energetische Sanierung eines Gebäudes bei Erreichung des KlimaHaus-Standards C mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Erreichung des KlimaHaus-Standards B oder R mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens 5 beheizten Baueinheiten und mindestens 5 Eigentümern) liegt der Fördersatz bei Erreichung der KlimaHaus-Klasse B auch 2024 bei 50 Prozent, bei Erreichung der KlimaHaus-Klasse C nun bei 50 Prozent. Nicht weiter gefördert wird hingegen die energetische Sanierung einzelner Gebäudeeinheiten (Wohnungen), da der Schwerpunkt auf der Gesamtsanierung von Gebäuden liegt.

Beibehalten wird der 40-prozentige Beitrag für Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen und eventueller Speicherbatterien, sowohl in Neubauten als auch in bestehenden KlimaHaus-C-Gebäuden. "Die Installation von Wärmepumpen hat sich in den letzten fünf Jahren auch dank dieser Beiträge verdoppelt", berichtet Flavio Ruffini, Direktor der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Weiterhin Förderung für Photovoltaikanlagen für Kleinunternehmen

Der im Jahr 2023 eingeführte 20-prozentige Beitrag für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speicherbatterien für Kleinunternehmen zur Deckung ihres Strombedarfs wird ebenfalls beibehalten. "Diese Maßnahme hat sich als sehr erfolgreich erwiesen", so Ruffini. "850 Anträge wurden dazu im Jahr 2023 eingereicht. Dadurch hat sich die installierte Leistung der Photovoltaik in Südtirol um rund 23 Megawatt erhöht."

Speicherbatterien als Einzelmaßnahme werden hingegen nicht mehr gefördert. Auch die Förderung der Wasserkraft für Almen, die nicht an das Stromnetz angeschlossen sind, und für Biogasanlagen läuft am 31. Dezember 2023 aus.

Bei den Fernheizwerken wird die Erweiterung der Verteilungsinfrastruktur und die Energetische Optimierung 2024 weiterhin gefördert. Für den Ausbau der Verteilungsinfrastruktur entfällt die Berechnung des Betriebsergebnisses, was eine erhebliche Erleichterung für die Antragsteller darstellen wird.

Ab 1. Jänner 2024 Beitragsgesuche einreichen

Gesuche können von 1. Jänner bis 31. Mai 2024 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Sie müssen vor Baubeginn eingereicht werden und werden in der Reihenfolge des Einreichdatums bearbeitet, solange die bereit gestellten Finanzmittel reichen. Die neuen Richtlinien für Beiträge gelten für Einzelpersonen, öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Organisationen sowie für Unternehmen und für Fernheizwerke. Bis Ende des Jahres werden die Informationen und der entsprechende Dienst für die Energieförderungen 2024 auf den Landeswebseiten aktualisiert sein.

mpi

2024 finanziert das Land die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften mit vorerst 340 Millionen Euro. Die Landesregierung hat heute den Vereinbarungsentwurf genehmigt.

Damit Südtirols 116 Gemeinden im neuen Jahr handlungsfähig sind, muss ihre Finanzierung gesichert sein. Die Voraussetzung dafür hat die Landesregierungheute (19. Dezember) geschaffen. Auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher hat sie die Vereinbarung für die Gemeindenfinanzierung für das Jahr 2024 im Entwurf genehmigt und den Landeshauptmann dazu ermächtigt, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.

Vorerst 340 Millionen Euro für 2024

Im Sinne der heute genehmigten Vereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2024 stellt das Land Südtirol den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften für das Jahr 2024 vorerst 340 Millionen Euro zur Verfügung. Von dieser Gesamtsumme sind 134,7 Millionen Euro Investitionen vorbehalten. "Die Mittel werden den Gemeinden auf der Grundlage ausgefeilter Richtlinien zugewiesen, wobei sowohl der Größe der Gemeinde beziehungsweise deren Einwohnerzahl und auch der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde Rechnung getragen wird", erklärte Landeshauptmann Kompatscher.

Geregelt werden mit der Vereinbarung zudem unter anderem die Beteiligung des Landes an den Investitionskosten übergemeindlicher Schulbauvorhaben, den Betriebskosten der Pflichtschulen (diese fallen im Unterschied zu den Oberschulen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden) und der Musikschulen, die Finanzierung der Schulausspeisung, die Förderung der Bildungsausschüsse und die Umverteilung von Finanzmitteln unter den Gemeinden für die Aufnahme von Obdachlosen. Eigene Zusatzvereinbarungen sind für die Finanzierung der Führung der Kindergärten und die zwischengemeindliche Zusammenarbeit vorgesehen.

Fünf Fonds für die Gemeindenfinanzierung

Die Geldmittel werden den Gemeinden laut den geltenden Landesbestimmungen über fünf Fonds zur Verfügung gestellt: ordentlicher Fonds,  Investitionsfonds, Fonds zur Amortisierung der Darlehen, Ausgleichsfonds und Rotationsfonds für Investitionen.

Was die Finanzierung der laufenden Ausgaben angeht, so fließt der größte Teil davon mit 170,65 Millionen Euro über den ordentlichen Fonds. Auf fast 16 Millionen Euro beläuft sich auch 2024 der den Gemeinden zustehende Anteil an der regionalen Wertschöpfungssteuer Irap. Um 400.000 Euro auf 7,1 Millionen Euro angestiegen sind im Vergleich zum Vorjahr die Mittel für die Finanzierung der Schulausspeisung. Hinzu kommen 2,7 Millionen Euro Vorschuss für die Tagesmütter- und Tagesvätertätigkeiten, 2,9 Millionen Euro für die Finanzierung der Kindergärten und 1,3 Millionen Euro als Kostenbeteiligung an den Mahlzeiten des pädagogischen Kindergartenpersonals. Mit 447.000 Euro werden die Bildungsausschüsse finanziert.

1,9 Millionen Euro sind für die Erhöhung der Amtsentschädigungen der Gemeindeverwaltenden vorgesehen. Die Bezirksgemeinschaften finanziert das Land 2024 ebenfalls mit 1,9 Millionen Euro. Mit einer halben Million Euro beteiligt sich das Land an den Vergütungen für die Mitglieder der Gemeindekommissionen "Raum und Landschaft". Für die ordentliche Instandhaltung des übergemeindlichen Radwegenetzes sind auch im kommenden Jahr 350.000 Euro und für die Dreisprachigkeit in den ladinischen Gemeinden 309.000 Euro bestimmt.

Fast 135 Millionen Euro für Investitionen

Im Bereich der Finanzierung von Kapital- und Investitionsausgaben stellt das Land den Gemeinden 134,7 Millionen Euro über die Investitionsfonds bereit. Hinzu kommen 15,5 Millionen Euro zur Amortisierung von Darlehen.

Das Land Südtirol ist im Sinne des Autonomiestatutes für die Finanzierung der Gemeinden zuständig. Diese Aufgabe nimmt das Land auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 6 aus dem Jahr 1992 wahr. Der Landeshauptmann und der Rat der Gemeinden vereinbaren jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten und Entwicklungen, wie die einzelnen Fonds ausgestattet und wie die Geldmittel unter den Gemeinden verteilt werden.

 

jw

Der Plan zur Zuweisung von Gratisstrom ist beschlossen: 2024 erhalten Krankenhäuser, 2025 Schulen, Verwaltungsgebäude und Straßentunnel, 2026 die Universität kostenlosen Strom. 

Die Landesregierung hat heute (19. Dezember) den Plan für die Zuteilung von kostenlosem Strom für den Dreijahreszeitraum 2024/2026 beschlossen. Dieser sieht vor, dass Krankenhäuser, Schulen, Landesgebäude, Straßentunnel und die Freie Universität Bozen von den Inhabern von Konzessionen für Wasserkraftwerke mit einer durchschnittlichen jährlichen Nennleistung von mindestens 220 Kilowatt kostenlos Strom erhalten.

In Artikel 13 des Autonomiestatuts heißt es nämlich: "Bei Konzessionen für große hydroelektrische Ableitungen sind die Konzessionäre verpflichtet, den Autonomen Provinzen Trient und Bozen für öffentliche Dienste und für bestimmte, mit Landesgesetz festzusetzende Verbrauchergruppen jährlich 220 Kilowattstunden für jedes Kilowatt konzessionierter mittlerer Nennleistung gemäß den von den Provinzen festgelegten Modalitäten liefern."

Mit dem heute genehmigten Plan 2024/26 wird die kostenlose Energie, die dem Land zufließt, öffentlichen Einrichtungen und wesentlichen öffentlichen Diensten zugewiesen, um die Stromausgaben zu minimieren und so einen allgemeinen sozialen Nutzen zu schaffen. Für die Umsetzung ist ein schrittweiser Übergang vorgesehen: Bestehende Verträge sollen geändert und Verbrauchsmuster vereinbart werden, neue Verträge sollen unterzeichnet und Abrechnungsmaßnahmen auf Landesebene eingeleitet werden. Im Jahr 2024 soll mit den Krankenhäusern (Bozen, Meran, Schlanders, Brixen, Sterzing, Bruneck, Innichen) der Anfang gemacht werden; etwa 47 Millionen Kilowattstunden (kWh) Gratisstrom sollen abgetreten werden (Schätzung aufgrund des Verbrauchs 2023). Für das Jahr 2025 ist eine Ausweitung auf den Eigenverbrauch der Landesverwaltung (Schulen, Landesgebäude und Straßentunnel) – weitere 22,5 Millionen Kilowattstunden, immer geschätzt aufgrund des Verbrauchs 2023, sollen abgetreten werden; damit sind es insgesamt 69,666 Millionen Kilowattstunden. Schließlich folgt im Jahr 2026 die Universität - weitere knapp 8 Millionen Kilowattstunden  werden abgetreten – geschätzt aufgrund des Vorjahresverbrauchs. Insgesamt werden dann 77,166 Millionen Kilowattstunden an Gratisstrom abgetreten.

Der Plan wird alle drei Jahre überprüft, um seine Gültigkeit und die Einhaltung der Anforderungen zu kontrollieren.

gm/tl/uli


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