„Künstlerischer Overkill“

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Schnals/Bozen - Die Genehmigung für das Kunstwerk am Schnalser Gletscher ist gut getimt: BM Karl Josef Rainer stellte die Genehmigung nach einem Gesetz aus dem Jahr 1970 aus - und das Land hat den „künsterischen Overkill“, wie es die Grünen nennen, mit 450.000 Euro bezuschusst.

von Erwin Bernhart

Die Grünen haben Mitte Oktober in einer Landtagsanfrage Auskunft darüber begehrt, ob und wie denn das Kunstwerk am Hochjochferner am Schnalser Gletscher gefördert worden ist. Die schriftliche Anfrage lautet:
„Der dänisch-isländische Künstler Olafur Eliafsson hat am Hochjochferner in Schnals eine Installation unter dem Titel „Our Glacial Perspectives“ platziert, die in aufwändiger Stahlkonstruktion den Blick auf Gletscher und Klimawandel lenken soll. Die technisch anspruchsvolle Installation, lanciert vom Verein „Talking Water Society“, hat stattliche 800.000 Euro gekostet, aufgebracht von verschiedenen Sponsoren und der Gemeinde Schnals. Neben dem künstlerischen Gehalt zählt gewiss auch der Werbe-Effekt, der nahtlos an den jüngst eröffneten lceman-Ötzi-Peak anschließt. Der künstlerische Overkill, auf dem Gipfel von weitem sichtbar, ist instagrammable konzipiert und wird touristisch seine Wirkung allemal entfalten. Erstaunlich, dass so hohe Beträge an einen renommierten Top-Artisten auch aus Gemeindemitteln problemlos ausgeschüttet werden, während die heimische Kultur und Kunst harte Einbußen erleiden. Zudem ist die Installation landschaftlich und ökologisch mehr als fragwürdig. Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
1. Liegen für die Installation die nötigen Genehmigungen seitens des Landes und der Gemeinde vor?
2. Hat die Landesverwaltung der Gemeinde Schnals oder dem Projekt direkt Beiträge zur Errichtung der „Giacial perspectives“ zukommen lassen?“
Weil die Anfrage im Plenum am 10. November nicht behandelt wurde, hat die zuständige Landesrätin Maria Kuenzer schriflich geantwortet, die Antwort auf die erste Frage sinngemäß lautet, dass der Bürgermeister die Genehmigung ausgestellt habe und zwar nach einem Gesetz aus dem Jahre 1970. Dieses Gesetz sei seit 1. Juli 2020 nicht mehr in Kraft. Und zur zweiten Antwort: Laut Informationen von Seiten des Generalsekretariats des Landes hat die Gemeinde Schnals von der Abteilung Örtliche Körperschaften und Sport einen Beitrag von 450.000,00 Euro erhalten. Die Gemeinde muss gewährleisten, dass die Kunstinstallation für mindestens 10 Jahre am Grawandgrat verbleibt und in diesem Zeitraum für die Allgemeinheit unentgeltlich zugänglich bleibt.“

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