Aktuelle Zahlen zum neuen Coronavirus und den entsprechenden Infektionen in den Gemeinden Südtirols gibt es nun online auf der Coronavirus-Webseite des Landes.
In einer Südtirol-Landkarte sieht man die Anzahl der Personen mit positivem Testergebnis Covid-19 in den Gemeinden Südtirols und jener Personen, die sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden.
Zudem zeigt eine Grafik die Entwicklung der Zahlen in Hinblick auf die Menschen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, die getesteten und infizierten Personen sowie die Zahl der Genesenen und Verstorbenen. Die Daten werden einmal täglich vom Südtirol Sanitätsbetrieb und der Agentur für Bevölkerungsschutzaktualisiert.
Hier finden Sie den Link zur Landkarte mit den aktuellen Daten.
LPA/LPA
Weitere Einschränkungen für die Produktion, aber auch Erleichterungen für die Bürger sind vorgesehen. Dazu gibt es zwei Dringlichkeitsmaßnahmen von LH Arno Kompatscher.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute, 23. März, Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 12 unterzeichnet. Mit dieser werden die die Vorgaben aus dem Dekret von Ministerpräsident Giuseppe Conte zu einer weiteren Einschränkung für die Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels übernommen. Die Maßnahmen sind bereits in Kraft und gelten bis zum 3. April. Zudem wurde eine Maßnahme für die Unterbringung von Obdachlosen ergänzt.
Maßnahmen zur Entlastung der Bürger sind hingegen in einer weiteren Dringlichkeitsmaßnahme mit Nr. 13 enthalten.
Nur mehr produzieren, was dringend gebraucht wird.
Um das Coronavirus weiter einzudämmen, werden grundsätzlich alle Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels, die als nicht wesentlich eingestuft sind, ausgesetzt. Die Unternehmen mit Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels müssen jetzt damit anfangen, die Produktion herunterzufahren und diese bis spätestens 25. März einstellen.
Ausgenommen ist die Produktion von für das Leben dringend notwendigen Dingen. So können z.B. Landwirtschaft, Futtermittelherstellung, Getränkeherstellung, Verpackungsproduktion, die Herstellung von Arbeitskleidung, Papier, chemischen Erzeugnissen, Särgen, Glas, Medikamenten, Generatoren, landwirtschaftlichen Geräten usw. (siehe genaue Liste in der Anlage) weiterlaufen.
Betriebe können ihre Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels weiterführen, wenn diese über agile Arbeit bzw. Fernarbeit möglich ist.
Weiterarbeiten dürfen auch die Unternehmen, die dazu gebraucht werden, die lebensnotwendigen Produktionsketten aufrecht zu halten.
Wichtige Versorgungsdienste arbeiten weiter
Auch die öffentlichen Versorgungsdienste sowie die grundlegenden Dienste im Bereich Gesundheit und Pflege sowie im Sozialwesen laufen weiter. Weiterarbeiten dürfen beispielsweise auch die sogenannten Pflegearbeiterinnen ("badanti").
Aufrecht bleiben können zudem die Tätigkeiten, die zur Bewältigung der aktuellen Notlage dienen, auch die Produktions-, Transport-, Vermarktungs- und Zustellungstätigkeiten von Medikamenten, Sanitätstechnologien und medizinisch-chirurgischen Vorrichtungen sowie von landwirtschaftlichen Produkten und von Lebensmitteln.
Erlaubt ist außerdem, dass Anlagen mit einem kontinuierlichen Produktionszyklus weiterlaufen, wenn aufgrund der Unterbrechung des Zyklus ein grober Schaden an der Anlage oder Unfallgefahren entstehen würden. Dies muss jedoch dem Regierungskommissariat gemeldet werden.
Unterkunft für Obdachlose
In Ergänzung zu den im Dekret Conte gemachten Vorgaben hat der Landeshauptmann in der Dringlichkeitsmaßnahme auch einen Passus für Obdachlose und deren Unterbringung eingefügt. Darin werden Sozialdienste und Gemeinden angehalten, Unterbringungsmöglichkeiten für diese vorzusehen. Daneben wird auch der Bevölkerungsschutz dazu ermächtigt, Personen zu beauftragen, die Odachlose begleiten und für die notwendige Aufsichtstätigkeit sorgen.
Aussetzung von Zahlungsfristen und Garantien
Um den Menschen in Südtirol in dieser schwierigen Situation weiter entgegen zu kommen, hat Kompatscher in einer weiteren Dringlichkeitsmaßnahme, der 13. in Folge, Erleichterungen betreffend Zahlungen an das Land und Garantien für Dienste der Landesverwaltung für die Bürger vorgesehen. "Wir geben die Garantie, dass das Land die bestehenden finanziellen Leistungen wie Gehälter, Pensionen, Sozialleistungen wie Pflegegeld, Förderungen und Beiträge weiterbezahlt", betont Kompatscher.
Zudem gibt die Landesverwaltung laut Kompatscher die Garantie, dass die regulären Verwaltungsfristen eingehalten werden. "Um die Bürger zu entlasten, werden auch die Zahlungsfristen für außersteuerliche Schulden an das Land bis zum 31. Mai ausgesetzt. Ausgenommen sind Verwaltungsstrafen", sagt der Landeshauptmann.
Außerdem gewähren das Land und alle öffentlichen Körperschaften des Landes mehr Zeit bei der Übermittlung von Anträgen und Dokumenten und vereinfachen die Übermittlung. Dokumente können beispielsweise nun via Mail übermittelt werden, indem eine Kopie des Ausweises beigelegt wird.
LPA/san
910 Coronavirus-Infizierte, 51 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen, 3.215 Personen in häuslicher Isolation: Diese und weitere aktualisierte Zahlen teilt der Südtiroler Sanitätsbetrieb mit.
Wieder hat das Labor für Mikrobiologie und Virologie des Südtiroler Sanitätsbetriebes hunderte von Abstrichen ausgewertet. Seit gestern bis heute (26. März) Morgen waren es 677. Davon waren 74 positiv.
Die Zahl der mit dem neuartigen Coronavirus Infizierten ist damit in Südtirol auf 910 gestiegen. Insgesamt wurden bisher vom Südtiroler Sanitätsbetrieb 7.744 Abstriche untersucht, die von 4.895 Personen stammten.
Die Anzahl der auf den normalen Abteilungen der Krankenhäuser des Südtiroler Sanitätsbezirkes versorgten Covid-19-Patientinnen und Patienten beträgt nun 222. Weitere 59 Personen sind ebenfalls dort untergebracht und gelten als Verdachtsfälle.
Intensivbetreuung benötigen 51 Patientinnen und Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind.
Die Zahl der verstorbenen Personen, bei denen eine Infektion mit dem neuen Coronavirus festgestellt worden war, beträgt nun 53.
In amtlich verordneter Quarantäne befinden sich 3.215 Bürgerinnen und Bürger.
Die Zahl der mit dem neuartigem Coronavirus infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Südtiroler Sanitätsbetriebes beläuft sich nun auf 127.
Die Anzahl der geheilten Covid-19-Patientinnen und Patienten ist angestiegen, und zwar um 5 Personen. Insgesamt gelten in Südtirol nun 50 Personen als geheilt.
Schnelltest kein Ersatz für Molekulartest im Labor
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb unterstreicht, dass Corona-Schnelltests, die verstärkt von privaten Anbietern genutzt werden und mit denen Antikörper und Antigene festgestellt werden, kein Ersatz für einen im Labor durchgeführten Molekulartest sind.
Diese Schnelltests beinhalten das Risiko eines falschen positiven oder negativen Ergebnisses. Ein falscher negativer Test kann den Betroffenen Sicherheit suggerieren und damit zur Verbreitung des Virus beitragen. Ein falscher positiver Test kann bei den Betroffenen unnötig Ängste und Befürchtungen schüren.
Weder die Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) erkennen diese Schnelltests als Alternative zum molekularen Labortest an. Ein Labortest ist nach wie der einzige gültige und anerkannte Weg zur Feststellung einer aktiven Infektion mit dem neuartigem Coronavirus.
Trotzdem wird derzeit vom Südtiroler Sanitätsbetrieb überprüft, ob diese Antikörper- und Antigene-Tests unterstützend und flankierend zu den Labortests eingesetzt werden können.
Die Tabellen mit den positiv Getesteten pro Gemeinde und jene der in Quarantäne befindlichen Personen, aufgeschlüsselt nach Gemeinde, werden so bald wie möglich nachgeliefert.
Die Zahlen in Kürze
Untersuchte Abstriche seit gestern bis heute (26.März) früh: 677
Positiv getestete Abstriche bis heute früh: 74
Gesamtzahl der untersuchten Abstriche: 7.744
Gesamtzahl der getesteten Personen: 4.895
Gesamtzahl mit neuartigem Coronavirus infizierte Personen: 910
Auf Normalstationen untergebrachte Covid-19-Patienten/Patientinnen: 222.
Covid-19 Patientinnen und Patienten in Intensivbetreuung: 51
Als Verdachtsfälle Aufgenommene: 59
Verstorbene seit gestern bis heute früh: 8
Verstorbene insgesamt: 53
Personen in verordneter Quarantäne: 3.215
Geheilte insgesamt: 50
Positiv getestete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sanitätsbetriebes: 127
(Autor: LPA/sabes)
42 neue Infektionen hat das Labor für Mikrobiologie und Virologie des Sanitätsbetriebs erfasst. Die Zahl der nachweislich infizierten Personen liegt damit bei 724.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat die Auswertung der Abstriche zur Feststellung von Covid-19-Infektionen in Südtirol fortgesetzt. Das Labor für Mikrobiologie und Virologie untersuchte seit gestern bis heute Morgen 376 neue Abstriche, in 42 wurde das Coronavirus Sars-CoV-2 nachgewiesen. Die Zahl der in Südtirol positiv auf das neue Coronavirus getesteten Personen steigt damit auf 724.
6094 Abstriche von 4008 Personen
Insgesamt wurden bisher im Labor für Mikrobiologie des Sanitätsbetriebes 6094 Abstriche untersucht, die von 4008 Personen stammen.
40 Patienten auf Intensivstation
Die Anzahl der mit Sars-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten, die sich auf normalen Abteilungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes in Obhut befinden, beträgt 179. Weiter 38 in den Einrichtungen des Sanitätsbetriebes untergebrachten Personen gelten als Verdachtsfälle. 40 Covid-Patientinnen und -Patienten werden auf den Intensivstationen der Krankenhäuser des Südtiroler Sanitätsbetriebes betreut.
Todesfälle auf 35 angestiegen
Es hat auch weitere Todesfälle gegeben, die in Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus stehen. Die Zahl der verstorbenen Personen, die in Südtirol nachweisbar mit Sars-CoV-2 infiziert waren, ist seit der letzten Meldung um weitere vier Fälle auf insgesamt 35 angestiegen.
Seit heute Morgen befinden sich in Südtirol insgesamt 2204 Personen in verordneter häuslicher Quarantäne.
LPA/sabes
Für persönliche Bewegungsfreiheit und Handelstätigkeit gibt es weitere Einschränkungen. Eine neue Verordnung von LH Kompatscher von heute, 21. März, übernimmt auch neue Vorgaben aus Rom für Südtirol.
Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza hat am 20. März ein Dekret unterzeichnet, das die persönliche Bewegungsfreiheit und Handelstätigkeit weiter einschränkt. Mit Verordnung von Landeshauptmann Arno Kompatscher vom heutigen Samstag (21. März) werden die Vorgaben aus Rom auch für Südtirol übernommen und durch weitere für Südtirol notwendige Maßnahmen ergänzt. "Mit diesen Maßnahmen wollen wir die Übertragung des Coronavirus weiter eindämmen. Setzen wir uns alle gemeinsam dafür ein. Jeder kann einen Beitrag leisten, sich und andere zu schützen sowie Leben zu retten, indem er sich an die Vorgaben hält", unterstreicht der Landeshauptmann.
Neu ist, dass der Zugang zu Parkanlagen, Villen, Spielplätzen und zu öffentlichen Gärten verboten ist. In Südtirol dürfen auch Bänke im Freien nicht mehr genutzt werden.
Spiel- oder Freizeitaktivitäten im Freien sind verboten, außer im persönlichen Wohnumfeld. Zudem gibt es für alle, die sich im Freien bewegen, noch strengere Vorschriften: Körperliche Aktivität ist weiterhin erlaubt, und zwar wie bisher allein und nicht in Gruppen. Allerdings darf man sich nur mehr in der Nähe der eigenen Wohnung bewegen. Neu ist, dass bei körperlicher Aktivität ein noch größerer Abstand, nämlich drei Meter, zwischen Personen eingehalten werden muss.
Auch alle Rad- und Radtourenwege sind geschlossen. Radwege dürfen nur von jenen Personen benutzt werden, die bei einem lebensnotwendigen Dienst arbeiten und zur Arbeit unterwegs sind.
Geschlossen bleiben nun sämtliche Lokale zur Verabreichung von Speisen - ausgenommen sind Lokale an der Autobahn, die Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten. Die Lebensmittel müssen außerhalb der Lokale konsumiert werden. Auch die Bars in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nun geschlossen.
An Sonn- und Feiertagen sind in Südtirol die Handelstätigkeiten auch betreffend Lebensmittel geschlossen. Ansonsten dürfen die Lebensmittelgeschäfte geöffnet bleiben, sofern sie die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Kunden garantieren. Sie dürfen an Werktagen bis maximal 19 Uhr offenhalten. Zeitungskioske, Tabaktrafiken, Apotheken und Parapharmazien bleiben weiter geöffnet. In jedem Fall muss der Sicherheitsabstand zwischen den Personen gewährleistet werden.
Weiter eingeschränkt wird laut Kompatscher auch die Produktion. Aktiv bleibt nur mehr die Produktion, die für die systemrelevanten Lieferketten notwendig ist.
An Feier- und Vorfeiertagen sowie an Tagen, die auf diese Tage folgen, ist jede Bewegung verboten, die nicht zur Erreichung der Hauptwohnung dient. Auch der Besuch von Zweitwohnungen aus Urlaubszwecken ist verboten.
An Feier- und Vorfeiertagen sowie an Tagen, die auf diese Tage folgen, ist jede Bewegung verboten, die nicht zur Erreichung der Hauptwohnung dient. Auch der Besuch von Zweitwohnungen zum Urlauben ist verboten.
Außerdem sind in der Verordnung von Landeshauptmann Kompatscher alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nochmals aufgelistet. Am wichtigsten für die Bürger ist laut Landeshauptmann Kompatscher weiterhin, das Meiden sozialer Kontakte außerhalb des eigenen Zuhauses. In der Verordnung festgelegt ist nun auch, dass Menschen, auch wenn sie nur leichte Symptome einer Coroanvirus-Erkrankung aufweisen, das Haus nicht mehr verlassen dürfen und den Hausarzt verständigen müssen.
LPA/san
Personen, die nach Italien einreisen, müssen sich laut einem neuen Ministerialdekret verpflichtend beim Sanitätsbetrieb melden und unverzüglich in 14-tägige Isolation.
Um dem Verbreiten von COVID-19 weiter entgegenzuwirken, sind (nach Ministerialdekret 120/2020) alle Personen, die nach Italien einreisen (per Flugzeug, Eisenbahn, Schiff, Straße) – auch wenn sie asymptomatisch sind – verpflichtet, unverzüglich die zuständigen Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu verständigen.
Sie werden unter ärztliche Beobachtung gestellt und müssen für 14 Tage in Isolation. Sollten sich während dieser Zeit Symptome von COVID-19 zeigen, sind sie verpflichtet, unverzüglich den Sanitätsbetrieb darüber zu informieren.
Bei Einreise aus Arbeitsgründen Erklärung mitführen
In Abweichung davon müssen Personen, wenn sie ausschließlich für die nachgewiesene Notwendigkeit der Arbeit und für einen Zeitraum von höchstens 72 Stunden (bei besonderem Bedarf zusätzliche 48 Stunden) nach Italien einreisen (per Flugzeug, Eisenbahn, Schiff, Straße), eine Erklärung mitführen, die bescheinigt, ausschließlich für die oben genannten Arbeitsanforderungen einzureisen.
Mit dieser Erklärung übernehmen die entsprechenden Personen die Verpflichtung, im Falle des Auftretens von Symptomen von СOVID-19 unverzüglich die jeweils zuständigen Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu informieren und sich in Isolation zu begeben.
Diese Bestimmungen gelten nicht für reisendes Personal von Unternehmen mit Rechtssitz in Italien.
E-Mail an Dienst für Hygiene oder bei Hausarzt melden
In Südtirol müssen sich Einreisende nach Italien beim Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebes mittels E-Mail an coronavirus@sabes.it melden.
In der E-Mail sind folgende Informationen anzugeben: Name und Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer, Aufenthaltsadresse, Rückkehrdatum, Staat, aus dem die Einreise erfolgte, gesund oder krank.
Einreisende können sich auch telefonisch beim eigenen Hausarzt melden, der die Information an die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit weiterleitet.
Keine "vorbeugende" Krankschreibung möglich
Achtung: Auch in dieser Krisensituation ist keine "vorbeugende" Krankschreibung für gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich. Es muss immer ein bestimmtes Krankheitsbild vorhanden sein.
Personen, die von den Diensten für Hygiene und öffentliche Gesundheit in verpflichtende Quarantäne versetzt worden sind, werden hingegen 14 Tage krankgeschrieben.
Das Bürgertelefon unter der Nummer 800 751751 steht von 8 bis 20 Uhr für allgemeine Informationen zur Verfügung.
LPA/sabes
Noch vor dem Coronavirus-Notstand wurden im Naturnser Tunnel die Sanierungsarbeiten beendet. Dabei wurden die Innenbeleuchtung und die Hydrantenleitung verbessert.
Eine neue Hydrantenleitung, neue LED-Leuchten und weitere kleinere Eingriffe für die Verkehrssicherheit - Der Umfahrungstunnel von Naturns wurde vor kurzem generalsaniert. Die Arbeiten wurden in der ersten März-Woche abgeschlossen.
Alfreider: "Wartung sorgt für sicheres Straßennetz"
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider erklärt dazu: "Ein modernes und sicheres Straßennetz hat Priorität in der Mobilitätspolitik des Landes. Kleinere und mittlere Eingriffe sind für die Sicherheit im Straßennetz von großer Bedeutung und werden kontinuierlich vorgenommen." Der geschäftsführende Abteilungsdirektor Philipp Sicher erläutert: "Als Landesstraßendienst achten wir darauf, dass nicht nur die Straßen gut gewartet sind, sondern auch dass Tunnels und Brücken den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen."
Bereitschaft in Coronavirus-Zeit
Die Arbeiten zur Tunnelsanierung konnten noch vor den Maßnahmen zur Coronavirus-Bekämpfung in ganz Südtirol abgeschlossen werden. Aufgrund der neuen Verordnung vom Landeshauptmann Arno Kompatscher werden seit dem Gesundheitsnotstand nur mehr Arbeiten vorgenommen, die dringend notwendig sind. Derzeit führen die Straßenwärter die morgendliche Streckenkontrolle durch und sind anschließend für Notfallsituationen (Murenabgänge, Schneefall, usw.) in Bereitschaft. Dadurch kann im Notfall die Erreichbarkeit durch Einsatzkräfte garantiert werden.
Bei der Sanierung des Tunnels in Naturns standen zwei wichtige Eingriffe an: Zum einen musste die interne Hydrantenleitung ersetzt werden. Sie war bereits mehrmals repariert worden. Zum anderen wurde auch die Einfahrtsbeleuchtung ersetzt: Hier kommen nun energiesparende LED-Leuchten zum Einsatz, die auch eine verbesserte Beleuchtung der Ein- und Ausfahrt des Tunnels garantieren. Zudem wurden auch die Installationen an den SOS-Nischen an die Vorgaben der einheitlichen Notrufnummer 112 angepasst.
Um die Sicherheit während der Arbeiten zu gewährleisten, war der Tunnel zwischen dem 17. Februar bis zum 6. März für den Verkehr gesperrt. Der 2,4 Kilometer lange Tunnel ist seit 2003 in Betrieb. Die Arbeiten wurden von der Abteilung Straßendienst beauftragt. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich bei 430.000 Euro.
LPA/rc/san
Wer unbedingt unterwegs sein muss, soll die neue Eigenerklärung dabeihaben. Sie ist nun online. Die Sprengel des Sanitätsbetriebs und die Landesprüfstelle für Fahrzeuge schränken Dienste ein.
Seit gestern (17. März) braucht jeder, der sein Zuhause verlässt, egal ob zu Fuß oder mit dem Fahrzeug, wie von den Dekreten des Ministerpräsidenten vorgegeben, eine neue Selbsterklärung. Für alle gilt weiterhin, dass sie ihr Zuhause nur aus einem triftigen Gründen verlassen dürfen. Solche Gründe sind dringende Fahrten zur Arbeit, die Rückkehr nach Hause, Fahrten zum Arzt und andere unaufschiebbare Tätigkeiten, z.B. der Einkauf von Medikamenten oder Lebensmitteln. Diese Gründe sind auf der Eigenerklärung anzugeben. Neu ist, dass man mit dem neuen Vordruck auch bestätigt, dass man weder positiv auf das Coronavirus getestet wurde, noch dass man in Quarantäne ist. Es liegt dann an den Behörden, die Wahrhaftigkeit der abgegebenen Erklärung zu überprüfen und bei Falscherklärungen eventuelle Sanktionen zu treffen.
Die Eigenerklärung gibt es nun auch auf Deutsch auf der offiziellen Webseite des Bevölkerungsschuztes zum Coronavirus (www.provinz.bz.it/coronavirus) und unter diesem Link.
Sanittätsbetrieb: Sprengel-Verwaltungsschalter geschlossen
Wie in den Dekreten des Ministerpräsidenten vorgegeben und von den Dringlichkeitsmaßnahmen des Landeshauptmanns vorgesehen, hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Verwaltungsschalter der Sprengel für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Bürger werden aufgerufen, verstärkt die Online-Dienste des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter www.sabes.it zu nutzen.
Bei dringenden Anliegen kann man den zuständigen Sprengel telefonisch kontaktieren. Etwaige Unterlagen müssen via E-Mail eingereicht werden. Die Kontaktdaten der Sprengel - wie Telefonnummer und E-Mail-Adressen - sind ebenfalls im Web unter www.sabes.it zu finden. Außerdem werden diese an den Eingängen der jeweiligen Sprengel ausgehängt.
Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen: Fälligkeiten aufgeschoben
Die Fälligkeit der Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen wird aufgeschoben. Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17. März 2020 sieht vor, dass alle Fahrzeuge, für die eine Hauptuntersuchung vor 31. Juli 2020 fällig ist, auf jeden Fall bis zum 31. Oktober 2020 verkehren können. Aufgrund dessen führt die Landesprüfstelle für Fahrzeuge ab sofort keine Hauptuntersuchungen mehr durch; weder am Sitz noch in den Außenstellen. Bereits vereinbarte Vormerkungen werden von Amts wegen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und die jeweiligen Fahrzeughalter darüber informiert. Neue Vormerkungen werden bis auf Weiteres keine angenommen.
Auch Abnahmen werden bis auf Weiteres keine durchgeführt mit Ausnahme folgender Fälle: Abnahme und Zulassung von Fahrzeugen, die für Notfalldienste im Sanitätsbereichdienen und Fahrzeuge für den öffentlichen Personentransport (Kraftomnibusse, Einsatzfahrzeuge, usw.); Abnahme und Zulassung von Fahrzeugen für Personen- und Warentransport mit entsprechender Ermächtigung (Fahrzeuge mit Werkverkehrsermächtigung und für Warentransport Rechnung Dritter, Mietwagen mit Fahrer, Taxi); Erneuerung ADR-Bescheinigung sowie Abnahmen, die derzeit bereits vorgemerkt sind.
Die Landesprüfstelle erteilt allfällige Informationen auf telematischem Weg. Anfragen können an die E-Mail-Adresse kfz-pruefstelle@provinz.bz.it gerichtet werden.
LPA/san
Die aktuellen Zahlen der Sars-CoV-2-Infektionen in Südtirol lassen keine Beruhigung erkennen. Bei 694 angelieferten Abstrichen wurden bis heute (18. März) 90 Proben positiv auf das Virus getestet.
Die Zahl der Infizierten in Südtirol seigt auf 383. Insgesamt hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb bisher 2844 Abstriche von 1995 Personen untersucht.
Zurzeit sind 118 infizierte Personen auf normalen Stationen des Sanitätsbetriebes untergebracht. Dazu kommen dort noch 39 Personen, die als Verdachtsfälle gelten.
In intensivmedizinischer Betreuung befinden sich 20 Personen.
Die Zahl der Verstorbenen mit Sars-CoV-2-Infektion ist auf zwölf angestiegen. Ein älterer Covid-Patient mit Vorerkrankungen ist gestern (17. März) in der Isolierstation des Krankenhauses Sterzing verstorben. Ein weiterer älterer Patient mit Vorerkrankungen verstarb im Landeskrankenhaus Bozen.
Derzeit 1499 Personen in häuslicher Isolation
Insgesamt befinden sich in Südtirol nun 1499 Personen in häuslicher Quarantäne.
Der Zustand der positiv auf Sars-CoV-2 getesteten Mutter, die vor wenigen Tagen entbunden hat, ist stabil. Sie wird weiterhin intensivmedizinisch betreut.
Bei dieser Gelegenheit weist der Südtiroler Sanitätsbetrieb darauf hin, dass die Präsenz der Väter in den Kreißsälen während der Geburt bis auf Weiteres nicht mehr zugelassen ist. Dies zum Schutz der Mütter und Neugeborenen.
LPA/sabes
Mit weiteren Schutzmaßnahmen soll die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus eingedämmt werden. Eine neue Verordnung des Landeshauptmanns stoppt unter anderem die Arbeit auf Baustellen.
Bei der heutigen virtuellen Medienkonferenz hat Landeshauptmann Arno Kompatscherauch zu den Inhalten Sammelverordnung mit Präventions- und Verhaltensmaßnahmen zur Eindämmung von Coronavirus- Infektionen Stellung genommen, die er gestern Abend (16. März) unterzeichnet hat. Die neue Verordnung ersetzt alle bisherigen, baut auf die staatlichen Vorgaben auf und berücksichtigt alle Sektoren, vom Gastgewerbe über den Handel bis hin zu Mobilität, Bildung, Kultur und Sport. Sie beinhaltet auch Empfehlungen und Klarstellungen sowie einige einschränkendere Maßnahmen, beispielsweise für das Bauwesen.
Gastlokale bleiben geschlossen
Im Gegensatz zu anderslautenden Medienberichten müssen Gastbetriebe weiterhin geschlossen bleiben. In diesem Zusammenhang war es zu einem Verständnisfehler gekommen, da die Verordnung zum einen Maßnahmen, zum anderen Zeiträume vorgibt. Für eine Reihe von Maßnahmen gilt eine Frist bis zum 25. März (A), die verlängerbar ist. Die restlichen Maßnahmen (B, C und D, darunter die Aussetzung öffentlicher Veranstaltungen und die Schulsschließungen) gelten bis zum 3. April, sofern der Geltungszeitraum nicht von der Regierung in Rom verlängert wird. Bezüglich der Maßnahmen zur Öffnung von Gastlokalen (B), wird in der Verordnung ausdrücklich festgeschrieben, dass "die dringenden Maßnahmen B und C im Falle eines Widerspruchs keine Anwendung finden".
Baustellenarbeit wird auf das Dringliche beschränkt
Neu in der Verordnung sind die Bestimmungen und Empfehlungen zur Arbeit auf den Baustellen. Wie der Landeshauptmann bereits in der gestrigen virtuellen Pressekonferenz ankündigt hatte, wird die Arbeit auf allen Baustellen sofort ausgesetzt. Ausgenommen sind jene Bauarbeiten, die für die Gewährleistung grundlegender öffentlicher Dienste oder zur Schadensbehebung notwendig sind, sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Ebenso zulässig sind geringfügige Eingriffe, bei denen es keinen Kontakt mit Personen gibt. Das am Bau beschäftigte Personal kann in der Zwischenzeit in geschlossenen Beherbergungsbetrieben untergebracht werden.
Im Bereich der Mobilität wird neben der Aussetzung des Fahrkartenverkaufs die Verringerung des öffentlichen Verkehrsdienstes auf das Notwendigste vorgeschrieben.
Urlaubern wird Rückkehr an Heimatort empfohlen
Der Text beinhaltet weiterhin die Empfehlung des Landeshauptmanns, dass "Touristen, Feriengäste und Urlaubsreisenden, die in Südtirol nicht ihren Wohnsitz haben, an ihren Wohnsitz zurückkehren, damit ihre Versorgung durch den eigenen Hausarzt sichergestellt ist. Dazu sagte der Landeshauptmann gestern: "Südtirol verjagt niemanden: Wir müssen aber an das Verantwortungsbewusstsein aller appellieren, um dieser Ausnahmesituation bestmöglich zu entsprechen." Von der Empfehlung ausgenommen sind Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Südtirol aufhalten.
Was das produzierende Gewerbe angeht, so sind die Betriebe aufgefordert, ihre Tätigkeit bei Anwendung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen auf das Notwendigste einzuschränken und Arbeiten auszusetzen, die nicht unbedingt erforderlich sind, um die Produktionskette aufrecht zu erhalten.
Für alle: Bewegung ja, Kontakte nein
Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, "Bewegungstätigkeiten in Gruppen zu vermeiden und nicht mit Personen in Kontakt zu treten, die nicht zur eigenen Familiengemeinschaft gehören".
Im abschließende Absatz der Sammelverordnung werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, "den Kontakt mit anderen Menschen weitmöglichst zu vermeiden, und - falls ein direkter sprachlicher Kontakt unumgänglich ist, z.B. beim Kauf von Nahrungsmitteln -, Nase und Mund zu bedecken, um das Risiko einer Ansteckung so weit wie möglich zu begrenzen".
LPA/jw