Rekurs gegen Entnahmeermächtigung Schadwölfe

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Mals/Graun - Die Meldungen in den Redaktionsstuben überschlagen sich beim Thema Wolf immer wieder:
Das Verwaltungsgericht Bozen hat die Ermächtigung von Landeshauptmann Arno Kompatscher zur Entnahme von zwei Wölfen in den Gemeinden Graun und Planeil/Mals einstweilig ausgesetzt, nachdem Tierschutzaktivisten die Maßnahme angefochten hatten. Am 10. September wird das Land die Maßnahme in der Verhandlung verteidigen.
Die Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau wurde am 9. August von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnet. Einen Tag vor Hochunserfrau, am 14. August hat das Verwaltungsgericht Bozen die vorsorgliche Aussetzung der Maßnahme mittels Präsidialverfügung ohne Anhörung mitgeteilt, nachdem in der Nacht die Rekurse der Tierschutzaktivisten (LNDC Animal Protection), Italienische Vereinigung für den World Wide Fund For Nature, die Liga gegen Tierversuche (LAV) und die italienische Vereinigung zum Tierschutz (E.N.P.A) zugestellt worden waren. Alle Tätigkeiten zur Entnahme der Wölfe wurden damit eingestellt.
In der Nacht vom 13. auf den 14. August wurde ein weiteres Nutztier auf den Almen um Planeil Opfer eines Wolfes. Insgesamt 41 Tiere – Schafe und Ziegen – sind zwischen Mitte Mai und Ende Juli in dem Gebiet von Wölfen gerissen worden und sind in der Entnahmeermächtigung detailliert angeführt.
Der Landeshauptmann Arno Kompatscher und der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft Walcher nehmen die Maßnahme des Gerichts zur Kenntnis. Der neuerliche Angriff zeige allerdings, dass eine akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation in Südtirol ausgehe. Eine Entnahme von Wölfen sei eine Maßnahme, die dringend erforderlich sei. Die Anwaltschaft des Landes wird die Entnahmeermächtigung vor dem Bozner Verwaltungsgericht verteidigen. Für den 10. September wurde die Verhandlung angesetzt.

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