Umwidmung genehmigt

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Einige Diskussionen gab es im Latscher Gemeinderat über die von der Firma Pedross Immobilien vorgelegte Änderung des Bauleitplanes Einige Diskussionen gab es im Latscher Gemeinderat über die von der Firma Pedross Immobilien vorgelegte Änderung des Bauleitplanes

Latsch - Die Pedross Immobilien hat ein unmittelbar an das Betriebsgelände angrenzendes landwirtschaftliches Grundstück angekauft und der Gemeinde Latsch zur Umwidmung von Landwirtschaftsgebiet in Gewerbegebiet D5 vorgelegt. Die derzeitige Apfelanlage von rund 8.800 Quadratmetern kann erst nach Umwidmung aus dem geschlossenen Hof ausgelöst werden. Positive Gutachten liegen vom Amt für Raum und Landschaft und auch von der örtlichen Höfekommission vor. Der Latscher Gemeindeausschus hat mit 14. September 2023 das Änderungsverfahren des Bauleitplanes eingeleitet. Pedross hat angegeben, dass im Betrieb aufgrund der aufgetretenen Lieferkettenproblematik ein logistisches Umdenken stattfinde und so zusätzliche Lagerflächen anzustreben seien. Diese zusätzlichen Lager, so sieht es der Umwidmungsakt und der Durchführungsplan vor, seien bis 2028 auf dem zu umwidmenden Grundstück zu errichten.
Mit diesen Prämissen wurde der Antrag auf Änderung des Bauleitplanes dem Gemeinderat von Latsch bei der Sitzung am 29. Jänner vorgelegt. Und dann hagelte es Kritik und Vorbehalte. Joachim Weiss kündigte an, dem Antrag nicht zustimmen zu wollen. Die anvisierte Fläche passe zwar zum Firmengelände von Pedross, aber, so sagte es Weiss, Pedross habe wohl nicht wirklich Bedarf, weil der Betrieb eine andere Halle vermietet habe. Er verstehe zwar das Ansinnen von Pedross. Aber es gebe andere Betriebe, die Flächen suchen würden. Auch Hermann Kerschbaumer Raffeiner schlug in diese Kerbe und stellte fest, dass auf der besagten Fläche 3 oder 4 Betriebe Platz hätten. Robert Zagler sprach sogar von „Spekulation“. Er möchte nur nicht, dass die Fläche dann 20 Jahre leer bleibe. Weiss und Zagler sollten sich dann auch bei der Abstimmung enthalten. Georg Pegger, Michele Modica, Stephan Bauer und Martin Pirhofer sprachen sich für die Umwidmung aus, weil es sich ja um keine Enteignung handle und dem Gemeinderat eine Flächen-Bedarfsdiskussion gar nicht zustehe. Verkäufer und Käufer seien sich einig. Es obliege dem Gemeinderat nur, nach vorgegebenen gesetzlichen Bewertungskriterien zu entscheiden, sagte BM Mauro Dalla Barba. Die Bauleitplanänderung wurde dann mit zwei Enthaltungen angenommen. (eb)

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