Eingabe an die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof

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v.l.: Felix von Wohlgemuth, Barbara Lemayr, Hanspeter Staffler, Gabriel Prenner und Rudi Benedikter v.l.: Felix von Wohlgemuth, Barbara Lemayr, Hanspeter Staffler, Gabriel Prenner und Rudi Benedikter

Schlanders/Bozen - Für die Abrissarbeiten (im Kasernenareal am 5. Oktober 2022, Anm. d. Red.) lag weder eine gültige Baukonzession der Gemeinde Schlanders vor, noch scheint eine rechtmäßige Ausschreibung und/oder Direktbeauftragung der beteiligten Firmen erfolgt zu sein, sondern wurden diese Arbeiten von Bürgermeister Dieter Pinggera mit Anordnung Nr. 83/2022 vom 04.10.2022, (17.38 Uhr) verfügt. Dieses Vorgehen des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung von Schlanders ist politisch, aber auch rechtlich höchst bedenklich.“ Dies sagen die Einbringer einer Eingabe an die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof zum Vorgehen der Verantwortlichen der Gemeinde Schlanders. Die Grünen Landtagsabgeordneten Hanspeter Staffler, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba, Gabriel Prenner, Barbara Lemayr und die Rechtsanwälte Rudi Bendikter und Felix von Wohlgemuth haben am 24. Oktober 2022 ihren Schriftsatz beim Rechnungshof hinterlegt, mit dem sie die Staatsanwaltschaft auffordern, die Vorkommnisse rund um den Abriss einer Untersuchung zu unterziehen und „Insbesondere möge von der Staatsanwaltschaft erhoben werden, ob der Gemeinde Schlanders (BZ) durch die für sie tätigen Organe und Beamten, insbesondere aber durch Handlungen und/oder Unterlassungen des Bürgermeister p.t. Dr. Dieter Pinggera und des Generalsekretärs p.t. Dr. Georg Sagmeister ein vermögensrechtlicher Schaden (danno erariale) entstanden ist.“
Die Einbringer bringen erstaunliche Hypothesen ein. Etwa: „Denn auch ohne formale Denkmalschutzbindung unterliegt die Drususkaserne als historisches Kulturgut der Oberaufsicht des Landesdenkmalamtes.“, aber auch „Dass der hier vom Bürgermeister gewählte Weg einer Dringlichkeitsanordnung möglicherweise nicht zulässig war, ergibt sich sogar aus der Anordnung selbst. Bei dem darin genannten „technischen Bericht“
scheint es sich effektiv nur um das Protokoll des Lokalaugenscheines vom 20.09.2022 zu handeln. Es werden darin zwar mögliche Gefahrenquellen angeführt, aber auch explizit festgehalten: „Eine statische Bewertuug der Liegenschaft wurde nicht vorgenommen“.
„Ohne statische Bewertung ist es aber unmöglich, von Einsturzrisiken zu sprechen, welche ein unverzügliches und nicht aufschiebbares Handeln der öffentlichen Verwaltung zwingend erforderlich machen würden. Auch wurde es verabsäumt, gelindere Mittel anzuwenden, um die angeblich bedrohte öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dieser Schutz wäre zB durch ein Vermauern der Zugänge ebenfalls erreicht worden – und das zu erheblich geringeren Kosten zu Lasten der Gemeinde“ so der Co-Sprecher der Verdi Grüne Vërc RA Felix von Wohlgemuth.
„Bei dieser überfallsartigen Vorgehensweise von Bürgermeister Pinggera wurden drei politische Prinzipien verletzt: korrekte Verwaltung, Bürgerbeteiligung und die Prinzipien des nachhaltigen Bauens.“ meint der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler. (r/eb)

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