Seit 50 Jahren: Frauenwahlrecht in der Schweiz

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Vom wind gefunden - Die Schweiz gilt als fortschrittlicher Staat mit sehr alten demokratischen Traditionen und einer langen Erfahrung der Bürgerbeteiligung und der Direkten Demokratie. In der Schweiz z.B. in Zürich, durften auch Frauen sehr früh an Universitäten studieren, während es sonst in Europa lange Zeit verboten war. Das Frauenwahlrecht wurde aber erst vor 50 Jahren am 7. Februar 1971 durch eine Volksabstimmung eingeführt. Als letztes europäisches Land beschloss 1984 Liechtenstein das Frauenwahlrecht einzuführen, nachdem zuvor in zwei Volksabstimmungen (1971 und 1973) die Einführung noch abgelehnt worden war. Auch in der Schweiz wurde am 1. Februar 1959 das Frauenstimm- und Wahlrecht in der eidgenössischen Volksabstimmung mit 66,9% abgelehnt. Bis alle Schweizer Kantone das Frauenwahlrecht einführten, dauerte es noch fast 20 Jahre. Als letzter Kanton wurde 1990 auch im Kanton Appenzell Innerrhoden das Frauenwahlrecht eingeführt, allerdings nicht freiwillig, sondern aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts. Finnland war das erste europäisches Land, welches 1906 das Wahlrecht für Frauen einführte, 1915 folgten Dänemark und Island, 1918 Österreich und Deutschland, 1944 Frankreich und 1946 Italien. Während in den anderen Staaten das Frauenwahlrecht durch die Parlamente eingeführt wurde, war die Schweiz das erste Land, in dem dies durch eine Volksabstimmung geschah. Dabei durften nur Männer abstimmen und das war auch der Grund, warum es so lange gedauert hat. (hzg)

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