Herilu gestoppt

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Latsch/Vinschgau - Das Latscher Einkaufszentrum Herilu ist immer wieder ein Fall für die Gerichtsbarkeiten. Am 17. Februar 2020 hat der Staatsrat ein weiteres Urteil gefällt. Die Herilu-Besitzerin Helene Fuchs hatte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Rekurs beim Staatsrat eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte im Jahr 2015 für rechtens erklärt, dass die Landesregierung in nachvollziehbarer Weise den Antrag der Gemeinde Latsch zurückgewiesen hat. Die Gemeinde Latsch, damals unter BM Karl Weiss, hatte mit den Herilu-Besitzern einen Urbanistikvertrag ausgehandelt, nach dem Herilu sich mit 250.000 Euro aus der Pflicht, mehr als 20 konventionierte Wohnungen neben dem Einkaufszentrum zu bauen, loskaufen konnte. Der Gemeinderat hat dem Ansinnenzugestimmt, nur die Landesregierung hat sich quergestellt. So gehe es nicht, sagte die Landesregierung sinngemäß, der Bau der konventionierten Wohnungen müsse aufrecht bleiben. So wurde der Deal in Latsch gestoppt. Ein Rekurs gegen die Beschlüsse der Landesregierung wurde beim Verwaltungsgericht abgelehnt. Der hds hatte sich als Nebenkläger eingelassen. Dies wurde vom Verwaltungsgericht allerdings abgewiesen. Der hds sei als Kläger nicht zugelassen. Der Staatsrat hat nun den Rekurs gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss abgewiesen. (eb)

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