Doch wer das Sterben verdrängt, schneidet sich von einem Teil des Lebens ab. Der Tod ist ein Teil des immerwährenden Kreislaufs. Die Angst davor hemmt unsere unbeschwerte Lebensfreude und raubt uns viel Lebensenergie. Der Tod sollte deshalb ins Leben zurück geholt werden, sollte kein Tabu sein. Ein klarer Blick auf das natürliche Geschehen rund um das Kommen und Gehen kann den Abschied erleichtern und ebenso den Umgang mit der Form der Verabschiedung aus dieser Welt.
Wertvolle, einfühlsame und professionelle Hilfestellungen können dabei die Bestatter bieten. „Wir sind gerne bereit, unverbindliche Informationen zu geben, auch wenn direkt kein Todesfall zu betreuen ist. Unsere Türen stehen allen jederzeit offen“, sagt Joachim Tonezzer aus Schlanders. Für Bestatter gibt es keinen Zonenzwang. Jeder kann in jedem Ort tätig sein.
Der Wille zählt
Entscheidend für die Art der Bestattung ist einzig und allein der Wille des Menschen. Dieser kann zu Lebzeiten eine Erd- oder eine Feuerbestattung verfügen und auch die Verwahrung beziehungsweise Verstreuung der Asche bestimmen. Wird der entsprechende Wille in der Familie zum Ausdruck gebracht, halten sich die Angehörigen in der Regel daran. Doch erfahrungsgemäß sind Auseinandersetzungen mit dem Thema Tod eher selten. „Es sollte in den Familien viel mehr darüber gesprochen werden, das könnte vieles erleichtern“, meint Tonezzer. Wer eine Feuerbestattung wünscht und dabei ganz sicher gehen möchte, sollte diesen Wunsch dokumentieren. Der einfachste und günstigste Weg ist der zum Standesamt der jeweiligen Gemeinde. Eine Stempelmarke und das Ausfüllen eines Formulars genügen. Der Akt wird im Falle eines Umzuges in eine andere Gemeinde automatisch weitergeleitet. Willensbekundungen verwalten auch der Verein SOCREM und die Vereinigung für Feuerbestattung FUNERAS gegen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Beim Tod werden dann Gemeinde beziehungsweise Vereinigungen sofort tätig und sorgen dafür, dass der bekundete Wille respektiert wird. Problematisch ist eine Verfügung im Testament, da dieses meist erst geöffnet wird, wenn die Bestattung längst vorüber ist. Ist keine Willensbekundung da, entscheiden die nächsten Angehörigen über die Art der Bestattung, für den Ehemann die Ehefrau und umgekehrt, für die Kinder die Eltern, für die Eltern die Kinder. Sind keine Kinder da, entscheiden die nächsten Verwandten. Die Mehrheit ist ausschlaggebend.
Feuerbestattung
Die Feuerbestattungen werden in Südtirol immer mehr zum Thema. Auch im Vinschgau steigen die Zahlen. Von Oktober 2015 bis Oktober 2016 verzeichneten die vier Bestattungsunternehmen Christanell in Naturns, Tonezzer in Schlanders, Angelus in Schluderns und Polin in Mals insgesamt 283 Erdbestattungen und 67 Feuerbestattungen. Im Untervinschgau ist die Zahl etwas höher als im Obervinschgau. „Bei uns ist bereits jede dritte Verabschiedung eine Einäscherung“, sagt Jürgen Tonezzer. Eine immer größere Rolle dabei spielt der Platzmangel in den Friedhöfen, oder auch die Kosten. Erdbestattungen sind in den Städten meist teurer als Feuerbestattungen. Viele Menschen können sich auch kein aufwändiges Begräbnis leisten. Kremationen erreichen in den Südtiroler Städten mittlerweile über 80 Prozent.
Die Kremationen der Südtiroler Verstorbenen erfolgen in Bozen oder in Innsbruck. Im Vinschgau ist es üblich, dass der Sarg (dieser muss aus naturbelassenem Holz sein) mit dem Verstorbenen erst nach der Beerdigungsfeier von den Bestattern zum Krematorium gebracht wird. Eine Kremation vor der Beerdigung ist selten der Fall. Nach zwei bis drei Tagen steht die Urne mit der Asche bereit. Die Kremation für die Ansässigen in der Stadtgemeinde Bozen ist mit 277 Euro am günstigsten. (Bozen beruft sich darauf, dass das Krematorium Eigentum der Stadt ist). Für die in der Provinz ansässigen Verstorbenen beispielsweise aus dem Vinschgau muss jeweils 452 Euro bezahlt werden, für Ansässige außerhalb der Provinz 561 Euro. Bei der Kremation sind also nicht alle Toten gleich. Einige Vinschger Gemeinden unterstützen die Kremation mit einem Beitrag, so zum Beispiel Latsch und Schlanders. Die Kosten für eine Feuerbestattung sind im ländlichen Raum in etwa gleich hoch wie für eine Erdbestattung. Bei einer Feuerbestattung entfallen beispielsweise die Kosten für Graböffnung, für Grabpflege und anderes. Ein Grund, sich für Urne und Asche zu entscheiden, liegt neuerdings auch in der Mobilität der Menschen. Eine Urne kann bei einem Ortswechsel mitgenommen werden. Bei den Bestattungs-Kosten kommt es generell immer darauf an, welche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Der Südtiroler Landtag hat am 19. Jänner 2012 das heute geltende Gesetz für das Bestattungswesen und speziell auch für die Feuerbestattung erlassen. Knapp ein Jahr danach folgten die Durchführungsbestimmungen. Die Gemeinden wurden daraufhin mit der Umsetzung betraut. Eine Musterverordnung des Südtiroler Gemeinden-Verbandes diente als Vorlage für neue Friedhofsordnungen. Vinschger Gemeinden haben sich bisher nur zögerlich mit den Gesetz-Vorgaben befasst. Die Regelungen sind nicht einheitlich und lassen den Weitblick vermissen. Speziell jene Thematik, die die Form der Feuerbestattung und der Verstreuung der Asche betreffen, bleiben noch viele Fragen offen. Das stellt nicht zuletzt die Bestatter vor große Herausforderungen. Urnenwände werden in manchen Vinschger Friedhöfen sträflich vernachlässigt. In einigen fehlen sie gänzlich. Mit Kriterien zur Verstreuung der Asche hat sich kaum eine Vinschger Gemeinde konstruktiv auseinander gesetzt. Und die Ausweisung entsprechender Orte liegt noch in der Ferne. „Der Bedarf wird in den Vinschger Gemeinden noch nicht so richtig gefühlt, weil der Wunsch nach Verstreuung eher selten ist, aber nach und nach wird es verbindlich Regelungen brauchen“, sagt Bezirkspräsident Andreas Tappeiner. Die Kirche steht einer Feuerbestattung nicht negativ gegenüber, wünscht sich aber, dass traditionelle Begräbnisrituale aufrecht bleiben. Und sie möchte, dass für die Verstreuung der Asche ein Ort im Friedhof ausgewiesen wird.
Urne und Verstreuung der Asche
Die Urne kann ihren Platz in einem Grab finden, in einer Urnenwand, oder sie kann daheim aufbewahrt werden. Der Bürgermeister ist befugt, den Aufenthaltsort der Urne daheim zu kontrollieren, damit sicher gestellt ist, dass die Pietät gewahrt wird. Wenn die/der Verstorbene es so verfügt hat, darf die Asche unter Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen verstreut werden. Bei der Verstreuung der Asche muss laut Landesgesetzes ein Mindestabstand von 200 Metern zu Ortschaften und bewohnten Gebieten im Sinne der Raumordnungsbestimmungen eingehalten werden. Möglich ist die Verstreuung an folgenden Orten:
a) in Flüssen, in den Bereichen, in denen nicht gebadet wird und wo sich keine Baulichkeiten befinden;
b) auf Bergen, in Naturgebieten, die mit Beschluss des Gemeindeausschusses als Verstreuungsort ausgewiesen sind;
c) auf privatem Grund im Freien mit dem Einverständnis der Eigentümer. Die Verstreuung der Asche auf privatem Grund darf jedoch nicht zu einer Tätigkeit mit Gewinnabsichten werden.
Eine Mitteilung im Standesamt der zuständigen Gemeinde ist erforderlich, um abzuklären, ob der gewählte Ort der Verstreuung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das Thema Urne und Asche wird die Gemeindeverwaltungen künftig mehr und mehr fordern und sie zum Handeln zwingen. „In diesem Zusammenhang wird sich vieles ändern“, ist Joachim Tonezzer überzeugt.
TrauerHilfe Online-Plattform für alle offen
Die TauerHilfe ist eine Organisation ohne Gewinnabsicht. Sie wurde 2009 von neun Südtiroler Bestattungsunternehmen ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die Dienstleistungen für Trauernde auszubauen. Allen übrigen Bestattungsunternehmen war es freigestellt, sich zu beteiligen. Eine Homepage wurde eingerichtet und von den Mitgliedern finanziert. Treibende Kräfte beim Aufbau der TrauerHilfe waren Christof Gasser aus Bruneck und Joachim Tonezzer aus Schlanders. Die TrauerHilfe bietet unterschiedliche Hilfestellungen im Todesfall an, darunter ist auch das Angebot, die Todesanzeigen digital zu veröffentlichen. Ursprünglich war der Eintrag im Online-Portal nur Kunden der Mitgliedsunternehmen und Privatpersonen offen. Das hat sich nun geändert. Seit Juli 2016 können alle Bestattungsunternehmen Südtirols KOSTENLOS eine Traueranzeige mit dem Trauertext vom Partezettel und mit dem Foto des Verstorbenen auf der Homepage www.trauerhilfe.it veröffentlichen, wenn es die Angehörigen wünschen.
Es besteht die Möglichkeit, virtuell Kerzen anzuzünden und zu kondolieren, Jahrtage sind ersichtlich und einiges mehr. Die Onlineplattform erfreut sich immer größeren Zuspruchs. Rund 1,5 Millionen Zugriffe pro Monat unterstreichen das.
Im Unterschied zur Plattform der TrauerHilfe werden im Trauer-Portal der „Dolomiten“ nur jene Verstorbene berücksichtigt, für die eine teure Todesanzeige im Tagblatt in Auftrag gegeben worden ist. Das Athesia-Portal wurde Anfang des Jahres 2016 neu gestaltet und sieht nun dem Online-Auftritt der TrauerHilfe sehr ähnlich. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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