von Albrecht Plangger - Am 5. September haben wir im Lande 70 Jahre Pariser Vertrag - Abkommen De Gasperi / Gruber „gefeiert“, mit welchem der rechtliche Untergrund unserer Südtirol-Autonomie völkerrechtlich gesetzt wurde.
Dieser Vertrag spricht nur von italienischer und deutscher Bevölkerung und hat die Ladiner als 3. sprachliche Minderheit schlichtweg vergessen. Diesen „historischen“ Lapsus wollen wir in den nächsten Monaten im Parlament geradebiegen, und mit einem Verfassungsgesetz den Ladinern dieselben Rechte der deutschen und italienischen Südtiroler zugestehen, damit Ladiner in der 6er und 12er Kommission vertreten sind, zum Landeshauptmann-Stellvertreter ernannt werden, Staatsrat in Rom oder Verwaltungsrichter in Bozen werden können. Im Parlament herrscht großes Verständnis und Wohlwollen quer durch alle Parteien. Ob wir allerdings bis zum Ende der Legislatur - im Februar 2018 - jeweils in 3 Lesungen in der Kammer und im Senat schaffen, ist fraglich, aber es ist nach 70 Jahren ein Gebot der Stunde, es auf jeden Fall zu versuchen. Bleibt zu hoffen, daß die Diskussion im Autonomiekonvent zur Anpassung des Autonomiestatuts an die Verfassungsreform oder neue Gegebenheiten den parlamentarischen Weg für die Ladiner-Gleichstellung nicht erschwert. Aus der historischen Verantwortung heraus sollte dies verhindert werden. Neben diesem Gesetzesvorschlag kommt ein neues organisches Gesetz zum „Wein“ ins Plenum und am Monatsende ein Gesetz zur Aufwertung der kleinen Gemeinden im Berggebiet unter 5.000 Einwohner. Das Wahlgesetz – obwohl noch nie auf seine Tauglichkeit getestet – soll auch schon wieder abgeändert werden. Mit Begehrensanträgen – die noch von der Mehrheit niedergestimmt werden – will man Bewegung in die Sache bringen und neue Mehrheiten „ausprobieren“
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