Dienstag, 09 August 2011 00:00

Die Sommerverordnung

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Wirtschafts-Info

Das von der Regierung beschlossene Sparpaket sieht einige grundlegende Änderungen vor, die sich leider nicht nur auf höhere Einkommensbezieher, sondern auch auf den kleinen Steuerzahler auswirken. Das entsprechende Gesetzesdekret (DL 98/2011) wurde immerhin relativ kurz nach dessen Verabschiedung, aber mit einigen Änderungen, in Gesetz umgewandelt. Nachfolgend einige Neuerungen in Kurzform:
• Grundlegende Änderung bei der Pauschalbesteuerung im Bereich der Kleinst-einkommensbezieher (ital. contribuenti minimi), wie etwa die Einführung eines Höchstalters von 35 Jahren für die Anwendbarkeit und die Reduzierung der Pauschalsteuer auf 5%. Für jene, die die Altersgrenze überschreiten, sind jedoch noch Begünstigungen vorgesehen, die entsprechenden Durchführungs-verordnungen stehen jedoch noch aus.
• Reduzierung sämtlicher begünstigter Steuer-Sätze um fünf Prozent für 2013 und von 20 Prozent ab 2014 – sollte die geplante Steuerreform einen Ausgleich dafür schaffen, tritt diese Norm nicht in Kraft;
• Anpassungen bei der Verwendung von Verlustvorträgen von Kapitalgesellschaften – diese dürfen Verlustvorträge pro Jahr zwar nur mehr im Ausmaß von 80% der jeweiligen Steuergrundlage verrechnen (mit Ausnahme jener der ersten 3 Geschäftsjahre) – im Gegenzug gehen die Verlustvorträge jedoch nicht mehr nach 5 Jahren verloren;
• Einführung einer Straf-Reduzierung bei verspäteten Steuerzahlungen innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit – die Strafe von normalerweise 30% wird bei verspäteter Zahlung von nicht mehr als 15 Tagen auf 2% pro Tag reduziert. Dies wirkt sich dann auch auf die freiwillige Berichtigung (ital. ravvedimento operoso) aus;
• Reduzierung der Quellensteuer von 10% auf 4% auf Zahlungen für Wiedergewinnungsarbeiten und Energieeinsparmaßnahmen, für welche der Steuerbonus von 36% und 55% beansprucht wird;
• Abbau der anhängenden Steuerstreitverfahren durch die Bezahlung eines Abfindungsbetrages, der nach Höhe des Streitwertes gestaffelt ist;
• Wiedereinführung einer Sondersteuer (ital. superbollo) auf Fahrzeuge mit einer Motorleistung von über 225 Kw bzw. 306 PS.

Lorin Wallnöfer, Wirtschaftsberater

Zeitung Vinschgerwind Bezirk Vinschgau


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