Montag, 20 Juli 2015 09:06

Leserbriefe Ausgabe 15-15

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

PAN Italia : Verbot Glyphosat auf öffentlichen Flächen
PAN-Italia begrüsst die Initiative und den Vorstoss der L.Abg. Paul Köllensperger (M5S), die Verwendung von Glypfosat und glyphosathaltige Produkten auf allen öffentliche Flächen zu verbieten.
Die Firma Monsanto betreibt Glyphosat unter dem kommerziellen Namen Roundup, und wird in der Südtiroler Landwirtschaft im Obstbau viel eingesetzt. Auch private Haushalte greifen nach wie vor auf RoundUp zur Unkrautbekämpfung zurück. Zum wiederholten Mal bagatellisiert der Agrar-Landesrat Arnold Schuler die Gefahren der Verwendung und verweist dabei nur auf industrie-nahe Institution wie Bundesamt für RisikoBewertng (BfR) und die EFSA.
Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in März 2015 der Wirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ eingestuft hat, hat in einigen Länder bereits ein Umdenken begonnen. In Deutschland hat die REWE-Kette / toom-märkte (350 Filialen) bereits der Verkauf eingestellt. Auch in der Schweiz haben die Supermarktketten Coop und Migros ihr Sortiment reduziert, um so den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
PAN-Italia bedankt sich beim Südtiroler Landtag, und sieht diese Entscheidung als einen wichtigen Meilenstein für die Gesundheit der Südtiroler. Das Land Südtiroler nimmt somit eine Vorreiterrolle ein und diesen Beschluss kann auch für andere Regionen zukunftweisend sein.
Ausserdem wurde nun auch bewiesen, dass offizielle Institutionen und Behörden (in dem Fall der Südtiroler Landtag) die Möglichkeit haben Wirkstoffe, die in der EU zugelassen sind, in Ihrer Anwendung und Einsatz zu verbieten. Dieser Präzedenzfall in Südtirol könnte nun auch den Weg für die Vinschger Gemeinde Mals freimachen. Die Bevölkerung der Gemeinde Mals hatte im letzten Jahr mittels Volksabstimmung den Einsatz vom EU-weit zugelassenen chemisch-synthetischen Spritzmittel auf dem Gemeindegebiet verboten.
Für Rückfragen:
Koen Hertoge / PAN-Italia Vorstandsmitglied

MASEBEN IST VERKAUFT
 zu Ihrem Artikel auf der Seite 4 in der letzten Ausgabe des Vinschger WIND, muss ich leider richtig stellen, dass Maseben nicht verkauft ist. Also eine totale LÜGE! Sie haben sich mit allen möglichen Personen in Verbindung gesetzt, welche Sie alle belogen haben. Noch bin ich Mitbesitzer und meine Unterschrift wird nur nach Absprachen aller Beteiligten beim Notar unterzeichnet. Dass die von Ihnen angegebenen Käufer nur das Berghaus Atlantis möchten und die Sesselbahn stillgelegt bleibt, ist der ausschlagende Punkt. Langtaufers braucht, um zu überleben im Tourismus das kleine Skigebiet samt den dafür notwendigen Anlagen und Infrastrukturen. Positive Verhandlungen mit Herrn Hans Rubatscher werden nun überprüft und ohne Konzession unserer Anlagen ist es laut Landesgesetz nie möglich eine neue Liftanlage  (Kaunertal) zu errichten. Auch die Gemeinde Graun hat noch ein Mitspracherecht, denn sie ist nach wie vor Eigentümer sämtlicher Grundstücke auf denen die Sesselbahn und auch der Skilift Falbanaier erbaut wurden. Ich bitte also dringend um eine Richtigstellung Ihres Artikels, damit unsere Bevölkerung nicht dauernd verunsichert unwahre Aussagen weiter verbreiten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hansi Klöckner


Demotivation und Frustration
In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gab es eine Übereinkunft mit der Landesnotrufzentrale 118, dass die im Schreiben genannten Ärzte bei Notwendigkeit auf Anforderung der Notrufzentrale 118  freiwillig sich bereit erklärten, bei Notfällen zur Stelle zu sein und die erforderlichen ärztlichen Maßnahmen einzuleiten. Das war speziell in den abgelegenen Gebieten wie zum Beispiel Stilfs Sulden oder Graun Reschen, aber auch in anderen peripheren Gemeinden des Obervinschgau oft hilfreich. Es konnten oft Einsätze vor Ort durchgeführt werden , die eine Einlieferung ins Krankenhaus vermeidbar machten, da vor Ort eine erfolgreiche Therapie durchgeführt werden konnte.
Als Beispiel möchte ich nur hervorheben, dass in Sulden ein ausgebildeter Anästhesist und Notarzt als Allgemeinmediziner tätig ist. Die Einsätze wurden bisher mit einem Betrag von  ca 200 Euro netto honoriert. Man bedenke aber dass ein Notfalleinsatz oft Stunden dauern kann.
Da nun laut dem Schreiben eine Unvereinbarkeit besteht und die Ausübung dieses freiwilligen Dienstes  eingestellt werden „muss“ (so steht es wortwörtlich im Schrieben) wird es eine regelhafte Übernahme von Notfällen durch die genannten Ärzte wahrscheinlich nicht mehr geben. Vor allem werden auch Versicherungen der Ärzte bei einer Unvereinbarkeit und dem Quasi Verbot der Gesundheitsbetriebes bei einer regelhaften Ausübung dieses Dienstes nicht haften Es stellt sich die Frage, wie eine solche Regelung mit der von der Politik, der zuständigen Landesrätin, dem Generaldirektor und dem Landeshauptmann mehrfach betonten und beschworenen Aufwertung des Territoriums und der Allgemeinmedizin in Übereinstimmung zu bringen ist.
Bei den Ärzten bewirken solche Regelungen Demotivation, Frustration und die Erkenntnis, dass der bisherige Einsatz nicht wertgeschätzt wird.
Dr. Wallnöfer Wunibald
Allgemeinarzt in Prad am Stilfserjoch


Das Schreiben an die Ärzte, welches Wunibald Wallnöfer zitiert:

„Notfallmedizin auf dem Territorium - Unvereinbarkeit
Sehr geehrte Ärztinnen und Ärzte, mit der Veröffentlichung des Beschlusses der Landesregierung im Gesetzesanzeiger der Region, voraussichtlich am 27.07.2015, wird der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für die Ärzte für Allgemeinmedizin und der entsprechende neue Landeszusatzvertrag in Kraft treten.
Die Ausübung der Notfallmedizin auf dem Territorium ist mit dem neuen obgenannten Vertrag
leider nicht vereinbar und muss daher ab Veröffentlichung im Amtsblatt eingestellt werden.
Beste Grüße in den Obervinschgau der Abteilungsdirektor
Hugo Minach“

{jcomments on}


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 2376 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.