Aus dem Gerichtssaal - Was sich in den letzten Wochen um den Göflaner Marmorbruch abgespielt hat, wurde vor allem vom Männergesangverein Schlanders aufmerksam beobachtet. Bietet es doch reichlich Stoff für die nächste Faschingsrevue! Denn was dort abgelaufen ist, war laut Schilderungen von Augenzeugen reif für eine Komödie auf hohem Niveau. Da verhängte also der Landeshauptmann ein Fahrverbot auf dem von einer Forst- in eine Gemeindestrasse „umgetauften“ Weg zum Göflaner Bruch. Und was machten die schlauen Schlanderser? Anstatt den Marmorabtransport sofort einzustellen, proben sie den Aufstand und ignorieren das Fahrverbot! Die Forstbehörde hält zwar weisungsgemäß jeden LKW an und verhängt ein Bußgeld von 70 Euro, an der Weiter- und Rückfahrt wird der Lastwagen aber nicht gehindert. An die 70-80 Strafmandate sollen die „Forstler“ mittlerweile ausgestellt haben! Unter dem Strich dürften sich die Strafen für die Gemeinde Schlanders wohl „gerechnet“ haben, ist sie doch laut Vertrag gegenüber dem Bruchbetreiber verpflichtet, den Abtransport zum Preis von 60€/m³ Marmor selbst zu organisieren. Die Frage war nur, wie lange das Land bei diesem Theater mitmachen und dabei die eigenen Beamten auch noch die Rolle der „Kasperlen“ spielen lassen würde. Seit Montag letzter Woche scheint nun die Vorstellung zu Ende zu sein: auf dem Weg in den „Wantlbruch“ herrscht jetzt absolutes Fahrverbot.
Sollte der Abtransport des Marmors über die Straße nicht mehr möglich sein, dann dürfte für die Gemeinde Schlanders und die Eigenverwaltung Göflan der Traum von „eigenen“ Marmorabbau ausgeträumt sein. Denn die Lösung der Frage des Transportweges, - ob über die Straße oder über die Seilbahn-, Schiene-, Schrägbahn der Lasa Marmo – ist entscheidend für die Rentabilität des Abbaus im Göflaner Bruch. Klugerweise haben die damaligen Vertragspartner der Gemeinde, die Tiroler Marmorwerke, den „ Schwarzen Peter“ den Schlandersern zugeschoben. Denn diese bekommen zusammen mit den Göflanern pro m³ abgebautem Marmor 140€ und 60€ für den Transport. Sollte also der „Umweg“ über Laas mit Kosten von, sagen wir, 140 € / m³ verbunden sein, dann würde das die Pachteinnahmen erheblich mindern. Von den ursprünglich angepeilten 280.000 €/ Jahr bei einer jährlichen Mindestfördermenge von 2.000 m³ würden „magere“ 100.000€ übrigbleiben. Aber vielleicht trägt diese „Katerstimmung“ nun dazu bei, den vom Prof. Gottfried Tappeiner favorisierten Zusammenschluss beider Abbaustellen herbeizuführen!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt