Die Urteilsbegründung soll in den nächsten Wochen in verkürzter Form nachgeliefert werden. Der Staatsrat hat es auch abgelehnt, das Fahrverbot für den Marmortransport auf der Straße bis zur Urteilsverkündung aufzuheben.
Damit endet vorläufig ein Tauziehen zwischen der Gemeinde Schlanders und der Fraktion Göflan auf der einen und der Autonomen Provinz Bozen auf der anderen Seite. Es geht sozusagen zurück auf Los. Damit ist wiederum der Landeshauptmann, als Landesrat für das Forstwesen und der Nationalpark Stilfserjoch zuständig, eine „provisorische“ Fahrgenehmigung für den Marmortransport erteilen zu können. Die Gemeinde Schlanders, allen voran die Initiatoren der Idee „Gemeindestraße zum Marmorbruch“ BM Dieter Pinggera und Generalsekretär Georg Sagmeister (gleichzeitig Sekretär der Fraktion Göflan) steigen aus der Sache alles andere als gestärkt aus. Nun heißt es wiederum Bittsteller bei LH Luis Durnwalder und beim Nationalparkdirektor Wolfgang Platter zu sein oder das seit zwei Jahren vorliegende Angebot (100 Euro pro Kubikmeter) der Lasa Marmo in Richtung Schrägbahn anzunehmen.
Ende Mai 2013 hat der Gemeindeausschuss beschlossen, „Sicherungsarbeiten betreffend den Steinschlag im Bereich Nördersberg - Zufahrtsstraße Göflaner Mamorbruch/Tafratzbach“ an eine Firma aus St. Felix zu vergeben. Höhe der Ausgaben: 32.000 Euro, die zu Lasten der Eigenverwaltung Göflan gehen.
Zur Erinnerung: Seit September 2003 gibt es einen Konzessionsvertrag, in dem sich die Gemeinde Schlanders verpflichtet, den Marmor für ein Entgelt von 60 Euro pro Kubikmeter vom Göflaner Wantl ins Tal zu bringen. Bisher hat man das mittels provisorischer Genehmigung über die Staße nach Göflan bewerkstelligt. Weil die Gemeinde Schlanders aus diesem Provisorium ein Fixum machen wollte, haben der Gemeindeausschuss und der Gemeinderat dahingehende Beschlüsse gefasst, die „Marmorstraße“ in eine Gemeindestraße umzuwandeln, samt Enteignungsverfahren. Die Provinz Bozen hat dagegen rekurriert - und nun letztinstanzlich auch vom Staatsrat Recht bekommen.