Schlanders - Es gibt viele E-Werksbetreiber, die entsetzt sind. Denn sie sollen der Provinz einen Haufen Strom-Geld zahlen und das, obwohl sie viel weniger von diesem Strom eingenommen haben. Es gibt deshalb viele Rekurse gegen eine Landesberechnung im Dekret des LH 5349/2023, die an der Realität vorbeischrammt. Die Grundlage dafür ist, dass mittlere und große E-Werke per Gesetz Gratisstrom ans Land liefern müssen. Bisher ist dieser Gratisstrom nicht abgerufen worden, so dass die E-Werke bezahlen mussten und zwar den Gegenwert von 220 Kilowattstunden pro KW konzessionierter Leistung. Nun sind die Berechnungen teilweise so ausgefallen, dass E-Werke das Fünffache von dem bezahlen sollen was sie eingenommen haben. Beispiel: Das E-Werk am Rambach soll für das erste Halbjahr 2023 ganze 33 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, obwohl die Einnahmen über einen Fixpreis bei 6 Cent/kWh gelegen haben. Gegen eine solche Taxierung des Preises vom Amt für nachhaltige Gewässernutzung hat nicht nur das Rambach-E-Werk, sondern auch die Gemeindeausschüsse von Schluderns und von Schlanders rekurriert. Michael Wunderer (Bild) vom E-Werk Prad mit gutem Energie-Draht zu LH Arno Kompatscher sagt, dass man in Bozen noch einmal über den Berechnungsschlüssel drüberschauen wolle. Denn es sei ein Unterschied, ob E-Werke ihren Strom im besagten Zeitraum zu Fixpreisen verkaufen oder einen variablen Preis vereinbart haben. (eb)