Partschins - Dass Bauwerber und Gemeinden unter dem unausgegorenen Landesgesetz für Raum und Landschaft zu leiden haben, dafür gibt es jede Menge Beispiele. Eines davon in Partschins. Dort hat die OG Projekt GmbH um ein Genehmigungsverfahren zwecks Änderung des Bauleitplans angesucht. Ursprünglich sollten es knapp 1000 m2 sein. Aber die Gemeindekommission für Raum und Landschaft hat den Antrag auf rund 2000 m2 erweitert, die von landwirtschaftlichem Grün in eine Mischzone M1 umgewandelt werden. Das Grundstück liegt oberhalb des Seniorenheimes und es sind schon Wohnungen errichtet worden, die, so steht es im Ausschussbeschluss, zu 100% Einheimischen zum Verkauf angeboten werden sollen. Das Genehmigunsverfahren ist mit sämtlichen positiven Gutachten weit fortgeschritten.
Nun rudert der Bauwerber allerdings zurück, weil aufgrund der Gesetzeslage höchstens 1000 m2 in ein Mischgebiet M1 umgewandelt werden können. Der Bauwerber hat deshalb seinen Antrag zurückgezogen und den ursprünglichen wieder eingereicht.
„Mit dieser Gesetzesauslegung entpuppt sich die derzeit laufende Bauleitplanänderung als potenziell rechtswidrig!“, schreibt Architekt Paul Reichergger unter anderem in seiner Begründung, der diese durch den Rechtsanwalt Hartmann Reichhalter unterfüttert hat. Fazit: Wenn nicht einmal die Gemeindekommission für Raum und Landschaft weiß, wie das Gesetz anzuwenden ist, wird das Gesetz zum großen Spielfeld der Anwälte. (eb)