Hängen wir mit unserer Autonomie in der Luft? Bei den Ladenöffnungszeiten zum Beispiel. Das Verfassungsgericht hat die lokale Handelsordnung auseinandergenommen. In zwei Punkten hebt das Urteil die Südtiroler Handelsordnung auf: zum einen hat das Verfassungsgericht geurteilt, dass die vom Land entschiedene Einschränkung der Öffnungszeiten zum Schutz der kleinen Geschäfte ein Eingriff in das Wettbewerbsrecht und damit in die staatliche Zuständigkeit sei. Mit dem Ergebnis: Auch am Sonntag können die Geschäfte, wenn sie das wollen, geöffnet bleiben. Und das im heiligen Land Tirol? So heilig ist das Land dann auch wieder nicht (mehr). Denn die Kirchen sind am Sonntag nicht mehr bis auf die letzten Kirchenbänke gefüllt. Im Gegenteil. Und welche Wünsche haben die Leute am Sonntag? Familientag? Oder doch shopping, und das in den großen Kaufhäusern, die aufgrund ihres Personalstockes am Sonntag offen halten. Arme Nahversorger. Unsere Geschäfte in den Dörfern sehen Gefahr in Verzug. Die große Konkurrenz könnte auch durch die Sonntagsöffnung die Existenz der Kleinen gefährden.
Auch von einer anderen Seite droht Gefahr. Das Urteil hat auch den Detailhandel im Gewerbegebiet aufgehoben. Bisher regelte das Landesgesetz, dass im Gewerbegebiet wenige Warengruppen angeboten werden können. Nun ist die „grüne Wiese“ offen, den großen Einkaufszentren Tor und Tür geöffnet. Nur noch ein Jahr soll die alte Handelsregelung gelten - unabhängig vom Urteil des Verfassungsgerichtes. Eines ist klar: Der Detailhandel vor Ort, die Kleinen also, werden künftig eine stärkere Zusammenarbeit anstreben müssen. Wenn sie überleben wollen.