Onlineshop: Allgemeine Geschäftsbedingungen anpassen

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Jasmin Lumetta, Leiterin des Bereichs Rechtsberatung im hds. Jasmin Lumetta, Leiterin des Bereichs Rechtsberatung im hds.

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Wer online Produkte an Endverbraucher verkauft, sollte ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Kontrolle und eventuelle Aktualisierung der Homepage sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten. Für den Verkauf über den Fernabsatz gilt es, zahlreiche rechtliche Vorgaben und Verpflichtungen, die ständigen Neuerungen unterworfen sind, zu berücksichtigen. Der Verbraucherkodex schreibt jene Informationen vor, die der Unternehmer dem Endverbraucher zwingend vor Vertragsabschluss mitteilen muss. Dazu zählen unter anderem Angaben zum Online-Händler, zu den wesentlichen Eigenschaften der Produkte, zum Rücktrittrechts, zur gesetzlichen Gewährleistung sowie die Nennung der OS-Plattform. Die eben genannten Informationen und zahlreiche weitere müssen dem Endverbraucher in den jeweiligen Phasen des Online-Kaufprozesses in klarer und verständlicher Weise erteilt werden.
Zudem sollten im Falle einer Lieferung in andere EU-Staaten oder in Staaten außerhalb der EU stets die im jeweiligen Zielland geltenden rechtlichen Aspekte überprüft werden, so ist beispielsweise in Deutschland das Verpackungsgesetz zu berücksichtigen. In der EU ist das Verbraucherrecht zwar weitgehend vereinheitlicht, dennoch gibt es einige Unterschiede in den einzelnen Staaten. Diese Fälle sind stets konkret zu überprüfen.
Eine Nicht-Beachtung der Informationspflicht führt zu Sanktionen, die mittlerweile aus zahlreichen Urteilen hervorgehen. Letzthin nehmen außerdem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu, wobei Unterlassungsverpflichtungen und die Zahlung eines Betrages geltend gemacht werden.
Wir empfehlen daher allen Unternehmern, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zu überprüfen, die gemäß Gesetz notwendigen Informationen den rechtlichen Erfordernissen anzupassen und gegebenenfalls die Homepage zu aktualisieren.
Die Rechtsberatung der hds Servicegenossenschaft bietet hds-Mitgliedern als Dienstleistung individuelle Beratungen bei der Erstellung und/oder Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

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