Vinschgau/Bozen - Neue Leitlinien bilden die Grundlage für die künftigen Entscheidungen zum Tourismus der Zukunft in Südtirol. Tourismuslandesrat Arnold Schuler hat diese am vergangenen Freitag vorgestellt.
Eine Obergrenze für Betten und Neubau-Möglichkeiten nur innerhalb der Siedlungsgrenzen: Das sind die Kernstücke der neuen Leitlinien zum Tourismus der Zukunft in Südtirol dar. Die Landesregierung hatte diese Leitlinien kürzlich festgelegt und somit die Grundlage zur Entwicklung eines Landesentwicklungskonzepts für den Tourismus geschaffen, der mit seinem zehnprozentigen Anteil am Bruttoinlandsprodukt wesentlich zur Wirtschaftsentwicklung in Südtirol beiträgt. Ein Konzept sieht das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ vom 10. Juli 2018 vor.
Laut LR Arnold Schuler tritt „die Entwicklung des Tourismus in Südtirol somit in eine entscheidende Phase, die nachhaltige Entscheidungen erfordere. Die von der Landesregierung erarbeiteten Leitlinien sind dabei von mehrfacher Bedeutung: Zum einen wird das Landestourismusentwicklungskonzept darauf aufbauen. Dieses Konzept befindet sich derzeit in Ausarbeitung und wird die Strategien für den Tourismus der Zukunft beinhalten. In der Zwischenzeit aber werden sich alle politischen Entscheidungen, aber auch die künftigen Gemeindeentwicklungskonzepte auf die Leitlinien stützen, erklärte Schuler. Das Dokument, an dessen Erarbeitung das Tourismusministerium, IDM, Eurac und die Interessensvertretungen beteiligt waren, will definieren, wie viel Tourismus Südtirol verkraften kann und wie Qualität und Wertschöpfung gesteigert werden können.
Im Zusammenhang mit der rasanten Bettenzunahme in den 70er Jahren hat das Land gezielte Steuerungsmaßnahmen gesetzt - vom Stopp in den 80er Jahren bis zur Zulassung von qualitativen und quantitativen Erweiterungen bereits bestehender Infrastruktur oder in unterentwickelten Gemeinden Ende der 90er Jahre - auch im Hinblick auf die Ausweisung neuer touristischer Gebiete. Die Nächtigungszahlen sind in diesen Jahren konstant angewachsen bis auf 33 Millionen im Jahr 2019, um 2020 aufgrund der Auswirkungen der Pandemie um 35 Prozent auf 21,7 Millionen zu sinken.
Eine Zielsetzung ist ein Bettenstopp: Demnach werden künftig die Nächtigungen in einem Stichzeitraum im Jahr 2019 für die Berechnung der Obergrenze an Betten herangezogen. Dies gilt sowohl für die einzelnen Betriebe als auf Gemeinde- und Landesebene. Auf Gemeindeebene wird dann eine Art Bettenbörse eingeführt: Mit ihr können von Beherbergungsbetrieben aufgegebene Betten neu vergeben werden.
Die neue Obergrenze wirkt sich auch auf Neubau und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben aus: Denn diese sind laut Leitlinien nur mehr im Rahmen der noch verfügbaren Betten und innerhalb der Siedlungsgrenzen möglich. Außerdem ist für neue Betriebe eine bestehende Erschließung Voraussetzung.