von Albrecht Plangger - Das Corona-Virus hat das Parlament fest im Griff und bestimmt dessen Handlungsfähigkeit. Eine Woche gibt es Abstimmungen, die andere Woche wird in den Kommissionen gearbeitet, aber dort großteils per Video-Konferenz. Zum Glück bemühen sich jetzt alle um Sachlichkeit, statt wie sonst normal für die Partei eine große Show abzuziehen. Alle aber warten gespannt auf den Haushaltsentwurf für 2021. Beim Haushaltsgesetz gibt es nämlich keine Unzulässigkeitserklärungen wie bei den normalen Gesetzen. Da ist wirklich Platz für alle Vorschläge die sich im Laufe eines Jahres bei einem Abgeordneten aufstauen, soweit dann natürlich auch eine finanzielle Deckung gefunden werden und der Vorschlag der Mehrheit „schmackhaft“ gemacht werden kann. Aber niemand kann sich richtig vorstellen, wie dies in Covid 19 - Zeiten dann auch effektiv ablaufen wird und ob es noch die üblichen Kontaktmöglichkeiten zur Regierung und den Mehrheitsvertretern gibt, um seine Vorschläge „an den Mann zu bringen“. Gefeilt wird auch an einem neuen Verhältnis zwischen Opposition und Mehrheit. Die Opposition müsse gerade in diesen schwierigen Zeiten mehr in die Entscheidungen der Mehrheit eingebunden werden. Dies hat auch der Staatspräsident angemahnt, denn der Staat wird weitere Schulden machen müssen, um die negativen Auswirkungen der Covid 19- Krise zumindest bei den einkommenschwachen Teilen der Bevölkerung etwas abzufedern. Ohne Geld (zusätzliche Schulden) kein Haushalt in diesen Zeiten. So soll es in Zukunft gemeinsame Treffen der Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Senat und in der Abgeordnetenkammer geben, um gemeinsame Strategien und eine gemeinsame Arbeitsweise zu finden. Es müssen Formen der parlamentarischen Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Opposition gefunden werden. Diese Zusammenarbeit braucht es, wenn der Haushalt und die Überarbeitung der Salvini-Sicherheitsdekrete kurz vor Weihnachten gemeinsam in die „heiße Phase“ kommen. Bei den sog. „decreti sicurezza“ wurden jetzt 1.500 Abänderungsvorschläge gestellt und das Dekret muss bis zum 20. Dezember von Kammer und Senat in Gesetz umgewandelt sein.