Bozen/Vinschgau - Seit Ministerpräsident Giuseppe Conte gestern Italien zur geschützten Zone erklärt hat, häufen sich zahlreiche Fragen und Unsicherheiten unter den Wirtschaftstreibenden. Der lvh hat heute eine Hotline eingerichtet.
Es handelt sich um Fragen wie Wer haftet für Arbeitsausfälle oder -verschiebungen? Wie soll sich ein Betriebsinhaber verhalten, wenn Mitarbeiter von der Arbeit fernbleiben? Wer haftet bei abgelehnten Lieferungen oder Dienstleistungsarbeiten? Dürfen Schönheitspfleger und Friseure überhaupt noch arbeiten? usw. welche, den lvh.apa seit heute früh durchgehend erreichen. „Unsere Rechtsabteilung sowie unsere Arbeitsrechts- und Lohnbüros versuchen auf alle Fragen und Zweifel der Mitglieder konkrete Antworten zu geben und individuelle Hilfeleistung zu bieten“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller, „wir sind uns der schwierigen Situation sehr bewusst. Auch das Handwerk verspürt bereits die negativen Auswirkungen des Virus, allen voran der Transportsektor, die Instandhaltungs- sowie Bauberufe und auch der Bereich Körperpflege. Nichtsdestotrotz und zum Wohle unserer Gesellschaft heißt es nun aber zusammenhalten. Jeder Einzelne muss sich nun an die vorgegebenen Regeln halten, nur dann wird es uns gelingen, die Infektionskette zu unterbrechen.“
Um die Ausmaße des Covid-19 auf Gemeindeebene und in den einzelnen Berufen zu ermitteln, hat der lvh eine Umfrage initiiert. Die Ergebnisse sollen spätestens Anfang nächster Woche vorliegen. Inzwischen hat der Verband für rechtliche, arbeitsrechtliche und berufsspezifische Fragen rund um das Thema Handwerk die neue Hotline 0471 32 32 32 eingerichtet.