Bozen/Langtaufers - Einen Beschluss der Landesregierung zum Neubau der Weißkugelhütte gibt es bisher noch nicht. Das Landespresseamt hatte kurz vor Erscheinen des letzten Vinschgerwind mit dem Titel „Weiße Kugeln“ vermeldet, dass die Landesregierung beschlossen habe, die Weißkugelhütte auf dem neuen Standort „Bergl“ zu bauen. Der Beschluss ist auf der Webseite der Landesregierung nicht zu finden. Warum? Ganz einfach, weil es bisher keinen Beschluss gibt.
Was es gibt, ist ein Vermerk, ein Promemoria für die Landesregierung. Ein Vorschlag vom Amt Nr 118, unterzeichnet von Daniel Bedin und Marina Albertoni. Bedin ist geschäftsführender Abteilungsdirektor im Amt für Vermögensverwaltung und Albertoni ist geschäftsführende Direktorin der Abteilung Hochbau. Den „Vermerk für die Landesregierung“ hat der mittlerweile in seiner Partei (Lega) ins Schleudern gekommene Landesrat Massimo Bessone der Landesregierung vorgelegt.
Bessone bzw. die beiden geschäftsführenden Direktoren haben der Ladnesregierung zwei Möglichkeiten vorgeschlagen - entweder den Neubau der Weißkugelhütte auf den neuen Standort „Bergl“ zu verlegen, mit den dazugehörigen architektonischen Anpassungen und Mehrkosten. Wobei sich die Gemeinde Graun mit bis zu 150.000 Euro am Bau der neuen Infrastrukturen beteiligen wird.Gleichzeitig sollte die Landesregierung aufgrund einer Schätzung den Grundtausch zwischen altem Gebäude und neuem Standort festlegen. Und dann müsste eine Vereinbarung mit der Fraktionsverwaltung Langtaufers gefunden werden.
Oder: die Landesregierung beschließt den bisherigen Standort für den Neubau. Allerdings, so im Promemoria, würde sich dieser Neubau nur für den Sommer eignen und es müssten Lawinenverbauungen vorgenommen werden. Auch für den Neubau am „Bergl“ müssten im Übrigen Lawinenverbauungen vorgenommen werden.
Es kann schon sein, dass sich die Landesregierung aufgrund des Vermerks dafür entschieden hat, den Beschluss in Richtung „Bergl“ fassen zu wollen. Dass Bessone aber eine Entschdeidungsrichtung bereits als Beschluss feiert, spottet der Landesregierung. Der Beschluss selbst ist jedenfalls noch ausständig. (eb)