Die Diskussion um den Park ist im Gange

geschrieben von Ausgabe 5-19

s5 9785Vinschgau/Schluderns - Die Diskussion um die von der Landesregierung zur Begutachtung veröffentliche Parkordnung - den Südtiroler Anteil am Nationalpark Stilfserjoch betreffend - ist im Gange. Am vergangenen Montag gab es ein Treffen in Schluderns, zu dem der Bauernbund eingeladen hatte.

Anwesend waren neben den Bezirks- und Ortsbauernvertretern auch Vertreter der Fraktionen und Gemeinden und mit Landtagspräsident Sepp Noggler und Landesrätin Maria Kuenzer  auch die Landes- und mit Albrecht Plangger auch die Staatspolitik. In der Diskussion ging es vor allem darum, wie der Vorschlag einer Neuzonierung zu bewerten ist. Im Vorschlag der Landesregierung ist die D-Zone, also jene Zone der bewohnten Gebiete, auch auf einzelne Gehöfte aufgeteilt. 12 Meter um die Höfe und um die einzeln stehenden Gastgewerbebetriebe, so der Vorschlag, sollen D-Zone werden.
Die Frage, die man sich in den verschiedenen Verbänden stellt, ist, ob eine solche 12-Meter Zone für die Entwicklung von Hof und Hotels realistisch sein kann, für einen Neubau eines Wirtschaftsgebäudes etwa, also für Stall und Stadel. Es wurde in Schluderns die Forderung diskutiert, diese D-Zone um die Höfe und um die Hotelbetriebe auszuweiten.
D-Zonen werden als Entwicklungsgebiete definiert und in die Unterzonen D1 - von Menschenhand geprägte Zone, D2 - Skizonen und D3 - Marmorbrüche eingeteilt.
Damit der Parkgedanke in der Bevölkerung Fuß fassen kann und damit der Abwanderung entgegengewirkt werden kann, soll es vor allem für die D1 Zonen bürokratische Erleichterungen geben. Das ist einer der Leitgedanken im Vorschlag der Landesregierung. Dieser Vorschlag findet Gefallen vor allem auch in den betroffenen Gemeinden. Im Vorschlag steht bei den Durchführungsbestimmungen unter anderem: „In den D1-Unterzonen wird die Unbedenklichkeitserklärung des Parks in der von der Parkordnung vorgesehenen Weise von der jeweils zuständigen Gemeinde ausgestellt, die dem Park zugleich Mitteilung erstattet.“ Damit würde der bisherigen Null’Aosta des Parkes hinfällig und das würde eine bürokratische Erleichterung für das Parkpersonal und für Bauwerber darstellen.
Die Zeit für Stellungnahmen  von Verbänden und Einzelpersonen endet am 16. März. Dann haben die jeweiligen Gemeinden 60 Tage Zeit, diese Stellungnahmen mit Gemeinderatsbeschluss zu verarbeiten und an die entsprechende Kommission nach Bozen zu schicken. Die Kommission ihrerseits wird die gesammelten Stellungnahmen bewerten und gegebenfalls der Landesregierung einen neuen Vorschlag für die Parkordnung und für die Durchführungsbestimmungen zur Beschlussfassung unterbreiten. Erst danach gehen die Verhandlungen mit dem Umweltministerium los. (eb)

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