Dabei hat man offensichtlich die Viehbauern und damit wichtige Vorarbeiten vergessen. Weil in der Gemeinde Mals ein Mischbetrieb, also ein Vieh- und Obstbauer, den Gedanken hegt, auf Bio umzustellen und weil dieser bei der Genossenschaft der Biogasanlage in Schluderns Mitglied ist, ist die Frage aufgetaucht, ob die Biogasanlage eigentlich bio-zertifiziert ist.
Interessant ist, dass der Malser Vize-BM Josef Thurner Obmann der Biogas-Genossenschaft ist und deshalb hat der Gemeinderat Gerold Frank diese Frage direkt im Gemeinderat aufgeworfen. Die Antwort konnte wolkiger nicht sein. Es fehle nur noch die Zettelwirtschaft hat Thurner sinngemäß geantwortet.
Weil im Winter ohnehin das Ausbringen von Gülle verboten ist, ist Zeit, die Biogasanlage biofit machen zu lassen. Der für die Landwirtschaft zuständige Referent Günther Wallnöfer sagte kürzlich dem Vinschgerwind, ähnlich wie Thurner damals, dass es nur noch an Zetteln fehlen würde und dass Bioland den Auftrag habe, die Biogasanlage auf ihre Biotauglichkeit zu überprüfen. Wallnöfer selbst ist nicht Mitglied bei der Biogasanlage. Er betreibt als Bioland-Viehbauer selbst eine Mistlege.
Christian Kofler, der bei Bioland für die Beratung Viehwirtschaft zuständig ist, sagt, dass das Verfahren für die Biogasanlage im Laufen sei. Eine Bio-Zertifizierung für Biogasanlagen gebe es nicht. „Bioland-Betriebe dürfen nur Biogasgülle von jenen Anlagen verwenden, bei denen eine unabhängige Kontrollstelle im Vorfeld die Vorgaben durch die EU-Bio-Verordnung kontrolliert hat“, antwortet Bioland auf eine schriftliche Anfrage des Vinschgerwind. Grundlage für die Kontrollstelle sind Einzelbescheinigungen, also jene „Zettel“, die Thurner und Wallnöfer gemeint haben. Jedes Mitglied der Genossenschaft Biogas muss darin unter anderem erklären, dass man keine ganzjährige Anbindehaltung durchführt, dass man die Tier nicht auf Spaltenböden hält usw. Knackpunkt in den Einzelbescheinigungen ist aber der Viehbesatz, was für einige Bauern einem Offenbarungseid gleichkommt. Denn für eine Bioland-Zertifizierung müssen alle Mitgliedsbauern die EU- bzw. die Landesbestimmungen für die Obergrenze des Viehbesatzes einhalten: für Mals sind das 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar.
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