Mals/Bozen - Der Malser VizeBM Josef Thurner gerät in die Mühlen der Justiz. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Ein erster Termin findet im Jänner 2019 statt. Ende September hat der Voruntersuchungsrichter entschieden, ein ordentliches Verfahren einzuleiten. Beschuldigt wird Thurner, ein Wohngebäude an seiner neuen Hofstelle errichtet zu haben. Weil dies nur erlaubt ist, wenn es sich um einen geschlossenen Hof handelt, und Thurner seinen Hof (noch) nicht hat schließen können, wäre ein Wohnhaus nicht legal. Im September 2015 hatte das Wochenmagazin ff die Thematik aufgegriffen. Damals sagte der „Sattler Josef“, wie der VizeBM vulgo genannt wird: „Es stimmt, von außen mag der kleine Anbau am Wirtschaftsgebäude aussehen wie ein Wohnhaus.“ Das sei er aber nicht.
Heute sagt Josef Thurner: „Ich habe meinen Hof seit dem Frühjahr 2018 schließen lassen bzw. geschlossen, ein eingereichtes Varianteprojekt ist genehmigt, ebenso ist die Benutzungsgenehmigung erteilt. Mittlerweile habe ich meinen Wohnsitz an die Hofstelle verlegt.“
Thurner hat sich also nachträglich saniert. Gelassen sieht er dem Gerichtsverfahren dennoch nicht entgegen. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, sagt Thurner. (eb)
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