Mals
Die Malser Gemeindesatzung ist mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit abgeändert: 14 Gemeinderäte haben sich für eine solche Änderung in Bezug auf Volksabstimmungen am vergangenen Donnerstag ausgesprochen. Der Abstimmung vorausgegangen ist ein regelrechter Kuhhandel, das Beteiligungsquorum betreffend. Die Arbeitsgruppe, seit zwei Jahren in Sachen direkte Demokratie mit Josef Gruber federführend aktiv, hatte sich im Vorfeld auf einen Kompromiss geeinigt: 15 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung sollten an einer Volksabstimmung teilnehmen müssen, damit diese gültig ist. Eine Mehrheit dafür kam dann im Rat nicht zustande. Dafür siegten die Hardliner: 20 Prozent sollen es sein. Auch mit der Begründung, dass sich viele Leute bei der Leitbild-Umfrage für ein Quorum von mehr als 20 Prozent ausgesprochen hätten. Das Quorum war nur ein Punkt. Andere sind: 6 Prozent der Wähler können eine Volksabstimmung beantragen (soll nur eine Fraktion abstimmen, sind es 10 Prozent der Wähler der Fraktion), eine Briefwahl (Zeitraum von drei Wochen) soll den Urnengang ersetzen, Wähler ab 16 können sich beteiligen - und, wohl die wichtigste Neuerung - eine Volksabstimmung soll bindend sein. (eb)