Dienstag, 20 Februar 2018 12:00

Aufwertung des Skikarussells genehmigt

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s8 suldenSulden/Bozen - Mit der Initiative „Ortler Ronda“ möchte die antragstellende Liftgesellschaft „Seilbahnen Sulden GmbH“ eine skitechnische Verbindung zwischen den einzelnen Gebieten Madritsch, Kanzel und Langenstein erreichen. Dazu schlägt sie die Errichtung einer Aufstiegsanlage ausgehend von der Bergstation Langenstein auf den Hintergratkopf sowie die Errichtung einer Skipiste, die an die gegenwärtige Talabfahrt „Madritschjoch II“ anknüpft, vor.
Dieser ergänzende Eingriff wurde am 6. Februar von der Landesregierung mit den Auflagen des Umweltbeirates genehmigt. „Das Vorhaben, bestehend aus einer Pendelbahn und einer Skipiste, zielt darauf ab, die Verbindung zwischen den einzelnen Skipisten und Aufstiegsanlagen wesentlich zu verbessern“, unterstreicht Landesrat Richard Theiner, der den Beschluss eingebracht hat. Das Projekt überzeuge sowohl unter skitechnischen als auch unter sozioökonomischen Gesichtspunkten, denn es könne dem lokalen Tourismus neue Impulse geben, so Theiner, der darauf verweist, dass gegen das Vorhaben keine Einwände und keine negativen Stellungnahmen eingegangen sind.
Gleichzeitig stellt das Projekt „Ortler Ronda“ die Weichen für eine Verkehrsberuhigung des Dorfes Sulden. Der Antragsteller Seilbahnen Sulden GmbH verpflichtet sich nämlich, einen partizipativen Prozess in die Wege zu leiten, der innerhalb 2020 zur Entwicklung eines Mobilitätsplans für Sulden führt. Dabei sollen Vertreter der Gemeinde, der Liftgesellschaft, der Bevölkerung, des Nationalparks Stilfserjoch und der Landesabteilung Mobilität mitwirken. Die erste Sitzung ist innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung des ergänzenden Eingriffs anzusetzen.
Die Gemeinde Stilfs hatte das Projekt „Ortler Ronda“ bereits im Juli 2016 per Ratsbeschluss genehmigt. Es folgte im November 2017 das positive Gutachten des Umweltbeirates mit Auflagen. Auch das Vorgutachten des Landesamtes für den Nationalpark Stilfserjoch vom Jänner 2018 fiel positiv aus. Nicht zuletzt müssen auf Projektebene auch die Auflagen gemäß Gutachten des Landesamtes für Wildbach- und Lawinen­verbauung West vom September 2017 berücksichtigt werden.

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