Hanspeter Schwemm: Im Idealfall sitzen Bauherren bereits bei der Planung mit dem Kaminkehrer zusammen und gehen bestimmte Fragen durch, z.B: Welche Baumaterialien werden verwendet? Welcher Abstand zu brennbaren Materialien ist einzuhalten? Wo wird das Putztürchen positioniert? Was ist mit dem Thema Kaminaufstieg - Ist die Sicherheit auf dem Dach gegeben? Oder ist die Zuluft gewährleistet?
Vinschgerwind: Für einen Laien erklärt: Was ist die Zuluft?
Helmuth Holzner: Zuluft heißt, dass der Verbrennungsstelle genügend Verbrennungsluft zugeführt wird. Die Zuluft garantiert, dass die Feuerstelle – Herd oder Ofen – für die Verbrennung nicht Luft vom Raum nimmt. Da kann nämlich passieren, dass der Wohnraum selbst nicht mehr genügend Sauerstoff hat. Und natürlich gewährleistet ausreichend Zuluft eine optimale Verbrennung des Brennstoffes. Wenn nicht ausreichend Zuluft vorhanden ist, dann mottet der Brennstoff vor sich hin und die volle Energieausbeute ist nicht gegeben. Im schlimmsten Fall droht eine Kohlenmonoxid-Vergiftung. Den Bedarf, also welchen Durchmesser das Zuluft-Rohr und der Kamin haben müssen - kann man sich zum Beispiel von einem Hafner berechnen lassen.
Vinschgerwind: Was gilt es noch zu beachten, damit Feuerungsanlagen optimal funktionieren?
Richard Schupfer: Ausschlaggebend hierfür ist die Kaminplakette.
Vinschgerwind: Kaminplakette?
Richard Schupfer: Ja, jeder Kaminhersteller gibt eine Kaminplakette mit. Auf dieser gibt der installierende Betrieb wie Maurer, Kaminsanierer oder Installateur alle wichtigen Angaben über den Kamin an. Das ist ganz wichtig. Diese muss am Kamin angebracht werden, damit jeder die Eigenschaften des Kamins kennt. Da sind die Normwerte angeführt, welche Temperaturen dieser aushält, Über- oder Unterdruck, der Durchmesser, die Entfernung brennbarer Materialien in Millimetern. Ich mache ein Beispiel, warum diese wichtig ist: Ich kaufe z.B. einen Ofen, der 600 Grad Celsius Abgastemperatur hat und der Kamin ist nur für 200 zugelassen. Dann hab ich morgen ein Problem. Der Installateur muss wissen, was darf ich bei diesem Kamin überhaupt anschließen. Die Kaminplakette gibt darüber Auskunft und ist gesetzlich vorgeschrieben und genau das wissen die wenigsten Betreiber.
Vinschgerwind: Das heißt jeder Kamin muss eine Kaminplakette haben.
Johannes Tappeiner: Richtig. Jeder Kamin muss eine Plakette haben.
Vinschgerwind: Was heißt das im Umkehrschluss?
Christian Eberhart: Dass der Kaminkehrer den Kamin nicht abnehmen darf, wenn keine Kaminplakette vorhanden ist. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Das ist wie…
Vinschgerwind: … die Targa vom Auto.
Richard Schupfer: Ja genau.
Vinschgerwind: Das ist im weitesten Sinne auch Konsumentenschutz.
Johannes Tappeiner: Das ist die halbe Versicherung und eine Garantie. Das braucht der Hafner in einem zweiten Moment für die Ausstellung der Konformitätserklärung. Wichtig ist auch zu wissen, dass jede Feuerstelle sprich Herd oder Ofen nur von einem befähigten Unternehmen angeschlossen werden darf. Dieses stellt dann die eben genannte Konformitätserklärung aus.
Vinschgerwind: Kommen wir zu den Gebäudesanierungen und Umbauarbeiten. Damit die Feuerungsanlagen funktionieren und sicher sind: Was gilt es da zu beachten?
Richard Schupfer: Bei Gebäudesanierungen und Umbauarbeiten muss man zuerst schauen, ob der Kamin noch den geltenden Bestimmungen entspricht. Dies wird leider vielfach in der Planungsphase gänzlich vergessen. Auch wenn er noch nie gebraucht wurde und er noch neu ist. Meistens sind die Kamine undicht und aus Materialien, die bestimmten Temperaturen nicht mehr standhalten. Deshalb sagen auch seriöse Installateure: Bevor nicht das OK vom Kaminkehrer vorliegt, tun wir nichts. Dieser muss zuerst überprüft werden, denn wenn der Kamin undicht ist, dann schafft das eine Reihe von Unannehmlichkeiten und zieht Bau- und Kaminsanierungsmaßnahmen nach sich. Also: Der Kaminkehrer schaut, ob der Kamin überhaupt tauglich ist, ob die Dichtheit gewährleistet ist, ob die Materialien noch den gültigen Bestimmungen entsprechen und kontrolliert ob dieser konform ist mit den aktuellen Brandschutz-Bestimmungen.
Vinschgerwind: Was gilt es noch zu beachten?
Johannes Tappeiner: Wenn Fenster und Türen ausgetauscht werden, soll man wirklich schauen, ob die Feuerstelle genügend Verbrennungsluft bekommt.
In der Praxis zeigt sich das darin, dass der Ofen nicht mehr wirklich „zieht“. In jedem Fall muss eine automatisierte Belüftung vorhanden sein, ob durch ein direktes Rohr ins Freie oder durch eine Unterdruckklappe in der Außenwand ist egal. Da muss man nachrüsten.
Christan Eberhart: Ja, das wissen viele nicht. Gerade bei Sanierungen ist auf die Zuluft-Öffnung zu achten. Der Kaminkehrer hat auch die Möglichkeit mittels einer 4 -Pascal-Messung zu überprüfen (Unterdruckmessung), ob genügend Verbrennungsluft vorhanden ist.
Vinschgerwind: Stichwort Kaminabnahme.
Helmuth Holzer: Die Kaminabnahme ist das Gutachten des Kaminkehrers für die Benützungsgenehmigung. Ideal wäre im Zuge der Bauausführung der Abgasanlage sprich des Kamins eine Rohbaubeschau durchzuführen. Denn da hat der Kaminkehrer noch Einsicht in bestimmte Dinge, beispielsweise den Abstand zu brennbaren Materialien. Mängel können da noch schnell und unkompliziert behoben werden. Später, wenn der Bau bereits fortgeschritten ist, dann ist das alles schwieriger.
Hanspeter Schwemm: Fakt ist, dass jeder Kamin vor der Inbetriebnahme des Heizgerätes durch den zuständigen Kaminkehrer abgenommen werden muss. Erst die Abnahme befähigt den Installateur das Heizgerät dem Kunden zu übergeben und in Betrieb zu nehmen.
Johannes Tappeiner: Ja, der Kaminkehrer kontrolliert die Dichtheit, macht eine Sichtkontrolle, kontrolliert die Mindesthöhen und – abstände vom Kaminkopf und macht eine sicherheitstechnische Überprüfung der gesamten Abgasanlage.
Vinschgerwind: Die wenigsten Haus- und Wohnungsbesitzerwissen über gesetzliche Vorschriften Bescheid. Welche Pflichten haben Haus- oder Wohnungsbesitzer?
Richard Schupfer: Der Betreiber muss für die Sicherheit am Dach garantieren. Diese gilt aber nicht nur für den Kaminkehrer. Das müssen nicht unbedingt Lebenslinien sein, das können auch Schlaufen sein. Und ganz wichtig: Das gilt für jeden Handwerker, nicht nur für den Kaminkehrer.
Vinschgerwind: Was ist mit Wartungs- und Reinigungsfristen?
Johannes Tappeiner: Es gibt gesetzliche Überprüfungs- und Reinigungsintervalle für alle Heizanlagen. Für Festbrennanlagen gilt die Reinigungspflicht drei Mal im Jahr, für ölbefeuerte Anlagen zweimal jährlich und für Gasanlagen einmal im Jahr. Weitere Reinigungen hängen dann vom individuellen Bedarf ab.
Vinschgerwind: Kampagnen zum Richtigen Heizen sind mit Herbst geplant und sollen Aufklärung verschaffen…
Richard Schupfer: Ja, richtig. Die Grundregeln sind immer dieselben. Die Anlage muss sauber sin.
Helmuth Holzer: Das Holz, mit dem angefeuert wird sollte mindestens zwei Jahre lang getrocknet sein.
Johannes Tappeiner: Genügend Verbrennungsluft muss vorhanden sein.
Hanspeter Schwemm: Und den Brennstoff von oben nach unten verbrennen. Größere Holzscheite unten aufschichten, Spanlen und Anzündhilfe daraufsetzen und anzünden.
Christian Eberhart: Kein Papier zum Anzünden nehmen, das predigen wir immer wieder.
Richard Schupfer: Noch ein Thema ist wichtig. Stichwort: Pellettsöfen.
Vinschgerwind: Pelletsöfen?
Richard Schupfer: Diese erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, werden aber als Heizgerät was die Abgase angeht, unterschätzt. Gerade für Pelletsöfen ist die Zuluft und der Kamin ein ganz wichtiges Thema. Man darf keinen Pelletsofen bei bestehenden bereits benutzten Kaminen anschließen. Der Gesetzgeber sagt ganz klar: Pro Kamin darf nur eine Feuerstelle angeschlossen. werden. Es kam in vergangenen Jahren immer wieder zu Missachtungen und auch zu kleineren Unfällen.
Hanspeter Schwemm: Die Reinigung der Pelletsöfen und Pelletsheizungen übernimmt der Kaminkehrer, ganz nach der Regelung vom Landesgesetz für Festbrennstoffe, sprich dreimal im Jahr. Die Wartung der Pelletsöfen und Pelletheizungen übernimmt der zuständige Techniker, dazu gehört auch das notwendige Aussaugen der Anlagen, sodass der Techniker seine Arbeit verrichten kann. Dies ist jedoch keine Kehrtätigkeit wie wir Kaminkehrer sie verrichten.
Wir treffen immer wieder auf Anlagen, wo die Kunden der Meinung sind, ihre Anlagen wurde gereinigt, da der Techniker erst kürzlich da war, diese aber immer noch voller Ruß und Verbrennungsrückstände sind. Hier ein Appell an die Betreiber: Die Techniker ersetzen nicht den Kaminkehrer und der Kaminkehrer nicht den Techniker, jeder hat sein Aufgabengebiet.
Interview: Angelika Ploner
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