Freitag, 07 Oktober 2011 00:00

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Vinschgau/Latsch

s3_Titel_19-09

Dass der eine oder andere Klauber aus der Slowakei oder sonstwoher im Laufe der Ernte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, kommt vor. Dass ein Hausarzt eine Visite bzw. das Verschreiben eines Medikamentes einer ausländischen Arbeitskraft verweigert, hat einen arbeitgebenden Bauern in Latsch unlängst schwer geärgert. Tatsächlich, so die Auskunft aus dem Bauernbund Schlanders, sind die Haus-ärzte nicht unbedingt verpflichtet, einen Patienten außerhalb ihres Patientenkontingents zu untersuchen. Normalerweise sollten sich also Klauber direkt ans Krankenhaus wenden. Der Abteilungsdirektor Hugo Minach, im Gesundheitsbezirk Meran auch zuständig für die Beziehungen mit den vertragsgebundenen ÄrztInnen, erläutert die Handhabe so: „Regulär gemeldete Arbeitskräfte, wie es auch die Klauber sind, haben das Recht, sich beim Gesundheitssprengel eintragen zu lassen und dort eine Basisarztwahl vorzunehmen. Dieser gewählte Arzt ist dann sein Wahlarzt, den er für alle Behandlungen aufsuchen kann. Wer das nicht macht, kann, bei Bedarf, die Erste Hilfe im Krankenhaus Schlanders aufsuchen.“ Natürlich sind die Basisärzte grundsätzlich für ihre eingeschriebenen Patienten da. Das ist ihre institutionelle Tätigkeit und Aufgabe. Probleme in der Handhabe mit ausländischen Arbeitskräften seien Minach bislang nicht bekannt. Schließlich funktioniere das System bereits seit rund 30 Jahren. (eb)


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