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Fake news oder wahre Nachricht? Land, Pressevereinigung Bozen und Berufskammer der Journalisten Trentino-Südtirol wollen gemeinsam ein Projekt zur journalistischen Information für Schulen umsetzen.

Gemeinsam wollen sie jungen Menschen die Bedeutung korrekter Information näher bringen, sprich einer Information, die von Experten in diesem Bereich - den Journalisten produziert wird. Dieses Ziel steht in einem Vereinbarungsprotokoll, das kürzlich von Landesrat Giuliano Vettorato für das Land Südtirol, dem Regionalsekretär der Journalistengewerkschaft Rocco Cerone, dem Vorsitzenden der Pressevereinigung Bozen Marco Angelucciund dem Vorsitzenden der Berufskammer der Journalisten der Region Trentino-Südtirol Mauro Keller in Bozen unterzeichnet wurde.

Im Dialog mit Journalisten sollen Jugendliche auf die Dynamik der Nachrichtenverbreitung und neue Techniken hingewiesen werden, aber auch über Strafen für die Verbreitung von fake newsund Hassbotschaften. Damit ein Dialog zwischen Journalisten und der modernen Schule entstehen kann, wird in den kommenden Monaten eine Reihe von Treffen in den Südtiroler Schulen stattfinden.

"Informationsfreiheit ist von grundlegender Bedeutung", betont der italienische Bildungslandesrat Vettorato, "und gleichzeitig ist es besonders wichtig, dass Schüler einer Nachricht den wahren Wertzuschreiben können und fake news als solche erkennen." Der italienische Schulamtsleiter Vincenzo Gullotta bezeichnet das Projekt als "lobenswerte Initiative, um jungen Menschen Qualitätsinformation näher zu bringen".

Für den Präsidenten der Journalistenkammer Trentino-Südtirol Keller, ist es wichtig, "bei den Schülern Interesse und Neugierde für aktuelle Informationsthemen zu wecken". Im Trentino ist laut Keller ein analoges Projekt auf viel Zustimmung gestoßen: "Ich hoffe, dass auch die Schulen in Südtirol mit Begeisterung auf diesen offenen Dialog zum Thema gute Information reagieren", sagt Keller.

LPA/tl/san

Der heute (31. Oktober) ausklingende Monat wird zum wiederholten Mal als überdurchschnittlich mild in die Wetterannalen eingehen, fasst der Landeswetterdienst zusammen.

Es war ein goldener Oktober, der sich erst in seinen letzten Tagen Richtung Allerheiligen-Wetter bewegt hat. "Der heurige Oktober war schon wie im letzten Jahr deutlich zu mild", berichtet Meteorologe Dieter Peterlin vom Landeswetterdienst im Hydrographischen Amt in der Agentur für Bevölkerungsschutz: "Die Temperaturen lagen um eineinhalb bis zwei Grad Celsius über dem langjährigen Durchschnitt des Jahreszeitraums 1981 bis 2010."

Große Spannbreite bei Temperaturen

Die beiden Extremwerte im warmen wie im kalten Bereich wurden zu Beginn des Monats gemessen: Am 1. Oktober wurde mit 25 Grad in Auer die höchste Temperatur verzeichnet, am Morgen des 4. Oktober waren es in Welsberg frostige minus 3,4 Grad.

Durchschnittliche Niederschlagswerte

Die Niederschlagsmengen der Oktober-Wochen entsprechen mehr oder weniger den langjährigen Durchschnittswerten, geht aus den Aufzeichnungen des Landeswetterdienstes hervor.

LPA/mac

Der heute (31. Oktober) ausklingende Monat wird zum wiederholten Mal als überdurchschnittlich mild in die Wetterannalen eingehen, fasst der Landeswetterdienst zusammen.

Es war ein goldener Oktober, der sich erst in seinen letzten Tagen Richtung Allerheiligen-Wetter bewegt hat. "Der heurige Oktober war schon wie im letzten Jahr deutlich zu mild", berichtet Meteorologe Dieter Peterlin vom Landeswetterdienst im Hydrographischen Amt in der Agentur für Bevölkerungsschutz: "Die Temperaturen lagen um eineinhalb bis zwei Grad Celsius über dem langjährigen Durchschnitt des Jahreszeitraums 1981 bis 2010."

Große Spannbreite bei Temperaturen

Die beiden Extremwerte im warmen wie im kalten Bereich wurden zu Beginn des Monats gemessen: Am 1. Oktober wurde mit 25 Grad in Auer die höchste Temperatur verzeichnet, am Morgen des 4. Oktober waren es in Welsberg frostige minus 3,4 Grad.

Durchschnittliche Niederschlagswerte

Die Niederschlagsmengen der Oktober-Wochen entsprechen mehr oder weniger den langjährigen Durchschnittswerten, geht aus den Aufzeichnungen des Landeswetterdienstes hervor.

LPA/mac

Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsarbeiten sind die Seilbahnanlagen Mendelbahn, Ritten und Jenesien auch im heurigen Herbst zeitweilig außer Betrieb.

Herbstzeit ist für die Seilbahnanlagen Wartungszeit: Dies gilt auch für die Bahnen auf die Mendel, den Ritten und nach Jenesien. Für sie alle straten im Monat November die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsarbeiten. Die Südtiroler Transportstrukturen AG (STA) hat eine entsprechende Übersicht über die unterschiedlichen Termine und über die Bus-Alternativen zusammengestellt.

Mendel-Standseilbahn

Die Mendel-Standseilbahn ist von Montag, 4. November bis einschließlich Sonntag, 15. Dezember wegen Wartungs- und Revisionsarbeiten geschlossen. Den Berufspendlern steht wie gewohnt an Werktagen außer samstags ein Ersatzbus zur Verfügung:
Abfahrt am Mendelpass um 6.50 Uhr, Ankunft in Kaltern Rottenburger Platz um 7.20 Uhr.
Abfahrt in Kaltern, Rottenburger Platz, um 17.40 Uhr, Ankunft am Mendelpass um 18.10 Uhr.  

Rittner Seilbahn

Die Rittner Seilbahn bleibt von Montag, 11. November bis einschließlich Freitag, 22. November außer Betrieb. Der Ersatzbus mit Fahrplannummer 161 verkehrt großteils stündlich zwischen Oberbozen und der Talstation der Rittner Seilbahn und bedient in Richtung Bozen alle außerstädtischen Haltestellen entlang der Strecke.

Abfahrten der Ersatzbusse in Oberbozen: um 6.45 Uhr (werktags), 7.00 Uhr (an Schultagen), um 7.21 Uhr, dann stündlich zwischen 8.04 Uhr und 19.04 Uhr; eine zusätzliche letzte Fahrt gibt es um 21.20 Uhr.
Abfahrten in Bozen, Talstation Rittner Seilbahn: 6.43 Uhr (werktags), danach ab 7.26 Uhr stündlich bis 19.26 Uhr; eine letzte Fahrt gibt es um 20.35 Uhr. 
Hinweis: Die Abfahrt in Oberbozen um 11.04 Uhr sowie die Abfahrt in Bozen, Talstation Rittner Seilbahn um 10.26 Uhr erfolgt nur werktags.
Die Rittner Schmalspurbahn verkehrt im Zeitraum der Wartungsarbeiten mit reduziertem Fahrplan.

Seilbahn Jenesien

Die Seilbahn Jenesien bleibt von Montag, 11. November bis einschließlich Sonntag, 17. November geschlossen. Die Fahrgäste können auf die Buslinie 156 zwischen Bozen und Jenesien zurückgreifen, es wird kein eigener Busersatzdienst eingerichtet.

LPA/gst

Mit Ausstellungen und Veranstaltungen sollen sich die Museen der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino am Museumsjahr 2021 beteiligen. Bis 31. Jänner können sie um spezifische Beiträge ansuchen.

"Transport-Transit-Mobilität": So lautet der Titel des Museumsjahrs, dass die Euregio Tirol-Südtirol-Trentino für das Jahr 2021 plant. Die Museen der drei Länder sind eingeladen, sich daran mit Ausstellungen und Veranstaltungen zu beteiligen. Um Projekte im Rahmen dieses Themenjahrs zu finanzieren, können die Museen in Südtirol bei der Landesabteilung Museen um spezifische Beiträge ansuchen.

Landeshauptmann und Museenlandesrat Arno Kompatschererklärt das Ziel des Euregio-Museumsjahres 2021: "Es soll Kontakte zwischen den Museen dieses Gebiets fördern." Zudem soll es den Wissenstransfer und die heutigen und zukünftigen Möglichkeiten der Zusammenarbeit in diesem entscheidenden Bereich zu stärken. "Das Thema des Projekts weist auf die Beweglichkeit und das Aufeinandertreffen von Menschen, Kulturen und Ideen hin”, meint Kompatscher. "Ein weiteres Ziel ist es, die Bevölkerung miteinzubeziehen und ihr die Gelegenheit zu bieten, unsere Geschichte und die Geschichte der Europaregion mit ihren Affinitäten mittels musealer Zeitdokumente kennenzulernen." Der Landeshauptmann lädt die Museen ein, daran teilzunehmen und Projekte dazu zu organisieren.

Das Land finanziert Projekte, die sich mit einem oder mehreren Aspekten der Themen Transport, Transit und Mobilität auseinandersetzen, im Rahmen einer Förderausschreibung mit spezifischen Beiträgen. In Südtirol müssen die Museen die Bewerbungen für diese Projekte innerhalb 31. Jänner 2020 bei der Landesabteilung Museen einreichen.

Sämtliche Informationen dazu gibt es auf den Webseiten der Euregio und der Abteilung Museen, besonders im Bereich Finanzielle Förderung der Museen.

LPA/gst

Sowohl das staatliche als auch lokale Vergabegesetz wurde im Jahr 2019 im Sinne der Bedürfnisse der KMU abgeändert. Bei einer Informationsveranstaltung des Südtiroler Gemeindenverbandes und des lvh.apa wurden die Erleichterungen sowie die praktische Anwendung der Bestimmungen aufgezeigt.

Zahlreiche Vertreter aus den Gemeindestuben und dem Handwerk versammelten sich zum gestrigen Informationsabend im Haus des Handwerks. „Unser Verband setzt sich seit vielen Jahren für konkrete Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Aufträgen ein. Die öffentliche Auftragsvergabe muss allerdings so gestaltet werden, dass alle Betriebe eine reelle Chance haben, sich daran zu beteiligen und nicht von vornherein aufgrund von komplizierten bürokratischen Auflagen ausgeschlossen werden“, führte lvh-Präsident Martin Haller in das Thema ein.

Wie sich das Gesetz und die praktische Anwendung der Bestimmungen entwickelt haben, erläuterte AOV-Direktor Thomas Mathà. Die größte Errungenschaft sei die Direktvergabe für Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen bis zu 150.000 Euro. Auch der Südtiroler Gemeindenverband ist zuversichtlich. Erich Ratschiler, stellvertretend für den Gemeindenverband anwesend und Bürgermeister von Dorf Tirol, sicherte die Zusammenarbeit der Südtiroler Gemeinden zu, was die Einbeziehung der Kleinbetriebe betrifft. Einige Gemeinden wenden die neuen Bestimmungen bereits an. Dies zeigt, dass die Erleichterungen erforderlich waren. Landtagsabgeordneter Gert Lanz unterstrich die Wichtigkeit der monatlichen Baufortschritte für die Betriebe.

Mehrere Projekte stehen noch für 2019 und vor allem 2020 der Südtiroler Transportstrukturen AG (STA) an. Massimiliano Valle stellte im Rahmen der Versammlung ihr Investitionsprogramm vor und ihr Vorhaben, verstärkt Südtirols Kleinbetriebe zu beauftragen. Fazit des Informationsabends: „Sofern alle Beteiligten an einem Strang ziehen und die Kommunikation untereinander gepflegt wird, stellen diese Erleichterungen auf jeden Fall einen Mehrwert dar“, ist Haller überzeugt.

Da in den nächsten Wochen viele Arbeitnehmende aus dem Gastgewerbe ihre Saisonarbeit beenden, verlängern die Arbeitsvermittlungszentren ihre Öffnungszeiten.

In den nächsten Wochen werden wieder viele Arbeitnehmende im Gastgewerbe ihre Saisonarbeit beenden. Die Arbeitsvermittlungszentren bieten daher in der Woche vom 4. bis 8. November verlängerte Öffnungszeiten an. Die Arbeitsvermittlungszentren Bozen, Meran, Brixen und Neumarkt werden täglich von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet sein. In Bozen und Meran werden ab 7.30 Uhr Vormerknummern ausgeteilt, um so eine geordnete Abwicklung der Einschreibungen zu gewährleisten.

Der Arbeitsservice weist auf folgende Abläufe hin:

Alle Personen, die bereits ein offenes Arbeitslosengeldgesuch aus der vorhergehenden Saison verfügen und weniger als sechs Monate gearbeitet haben, müssen nicht ins Arbeitsvermittlungszentrum kommen, selbst wenn ein neuer Antrag um Arbeitslosengeld gestellt wird.

Wer hingegen zum ersten Mal ein Gesuch um Arbeitslosengeld stellt oder in der Saison länger als sechs Monate gearbeitet hat, muss zuerst den Antrag um das Arbeitslosengeld Naspi stellen (online über das INPS/NISF oder über ein Patronat) und dann innerhalb von 15 Tagen ins Arbeitsvermittlungszentrum kommen, um die Leistungsvereinbarung zu unterschreiben und damit die Arbeitslosigkeit zu bestätigen. Dafür sind ein Erkennungsdokument und für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

LPA/jw

Donnerstag, 31 Oktober 2019 11:33

E-Mobilität eint Blauschild und Alperia

Die besten KFZ Werkstätten Südtirols und Alperia schauen gemeinsam in die Zukunft, wenn es um das Thema E-Mobilität geht.

Die Zukunft der Mobilität kann noch nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Fakt ist aber, dass die Autobranche eine Revolution im Bereich der E-Autos feiert. Die Zulassungszahlen verdoppeln sich von Jahr zu Jahr und so ist es wichtig, diese Entwicklung stets im Auge zu behalten und die Chancen, die damit zusammenhängen, aktiv zu nutzen. Kürzlich fand ein Treffen zwischen Vertretern der Alperia und des SAG (Südtiroler Auto-Gewerbe), wo man das Thema konkret vertiefte.

Es liegt auf der Hand, dass Südtirols Energielieferant Alperia und die Blauschild Mitgliedsbetriebe zusammenarbeiten, weil beide die Zukunft des Elektroautos direkt betreffen wird. Es gilt einerseits die Ladeinfrastrukturen im Öffentlichen zu garantieren und den Gewerbetreibenden oder Privaten zur Verfügung zu stellen, sowie andererseits die KFZ Betriebe mittels Schulungsprogrammen auf die neuen Herausforderungen, welche Elektroautos mit sich bringen, gut vorzubereiten.

Gemeinsam will man auch die Bevölkerung sensibilisieren und somit selbst einen Beitrag zum guten Gelingen leisten. Wenn morgen bis zu 30% der Autos in Südtirol mit erneuerbarer Energie der Alperia gespeist sind, schließt sich ein wichtiger Kreislauf zum Wohle der Umwelt. Südtirol muss sich auf die E-Mobilität vorbereiten und bereits jetzt die richtigen Weichen stellen, sind sich Alperia und SAG einig.

Änderungsantrag vom Abg. Peter Faistnauer, um die Tätigkeit “Urlaub auf dem Bauernhof” zu beschränken: “Die landwirtschaftliche Tätigkeit muss natürlich weiterhin im Vordergrund stehen.”

Das neue Gesetz “Raum und Landschaft” befasst sich im Artikel 37 mit “Bauen im landwirtschaftlichen Grün”. Laut der Landesregierung sollen für das Wohnen künftig 1500 m3 verbaut werden dürfen, unabhängig von der Nutzung für den Betriebsleiter und dem Hofübergeber.

Erfahrungsgemäß werden hierfür je nach Familiengröße zwischen 800m3 und 1000m3 benötigt. Im alten Raumordnungsgesetz durfte man am geschlossen Hof nur max. 1000m3 verbauen, bei der Tätigkeit von Urlaub auf dem Bauernhof zusätzlich 250m3.

Aus diesem Grund hat der Team K-Abgeordnete Peter Faistnauer im 2. Gesetzgebungsausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, dass künftigmax. 600m3 für die Tätigkeit Urlaub auf dem Bauernhof genutzt werden dürfen. Die landwirtschaftliche Tätigkeit muss natürlich weiterhin im Vordergrund stehen. Diesbezüglich hatte sich der Abgeordnete Paul Köllensperger bereits in der letzten Legislaturperiode eingesetzt.

Mit dem neuen Gesetz hingegen werden nun  die Schleusen mit beiden Händen geöffnet,  theoretisch könnten künftig die gesamten 1500m3 für Urlaub auf dem Bauernhof verwendet werden, wenn der Hofbesitzer eine andere Wohnung besitzt und den Hof gekauft hat, um 100% Urlaub auf dem Bauernhof anzubieten. Dies kann nie im Sinne des Erhaltes unserer kleinstrukturierten, geschlossenen Höfe sein. Der Druck von Seiten außerlandwirtschaftlicher Investoren wird so unnötigerweise massiv erhöht werden. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, hier regulativ einzugreifen, ansonsten sind viele Betriebe schutzlos der Gier von Spekulanten ausgeliefert. 

Im zweiten Gesetzgebungsausschuss des Landtags werden heute die Änderungsvorschläge des Gesetzes „Raum und Landschaft“ – vorgebracht von Landesrätin Kuenzer – diskutiert.

Die Grüne Fraktion hat bei dieser Gelegenheit einen Änderungsvorschlag präsentiert, der vorsieht, dass auch mit dem neuen Gesetz in den Gemeindebaukommissionen „beide Geschlechter vertreten sein müssen“.

Im (noch) gültigen Raumordnungsgesetz wurde dank des Gleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2010 die Vertretung sowohl von Männern als auch von Frauen in den Baukommissionen garantiert. Doch seit der Verabschiedung des neuen „Raum und Landschaft“-Gesetzes waren die Uhren wieder auf null gestellt. So gesehen war es nur folgerichtig, dass der Gesetzgebungsausschuss dem Grünen Antrag zugestimmt hat. Auf diese Weise ist die Präsenz von Frauen in jenen Kommissionen, die sich mit der Gestaltung unseres Landes auseinandersetzen, aufs Neue gesichert.

Eine „angemessene“ Vertretung – also zumindest 30% Frauenanteil – kam leider nicht zustande. Nur Riccardo Dello Sbarba, Magdalena Amhof und Sandro Repetto stimmten für den Wortlaut “angemessene Vertretung der Geschlechter“ im Gesetzestext. Franz Locher, Manfred Vallazza, Andreas Leiter Reber und Helmut Tauber stimmten dagegen, Peter Faistnauer enthielt sich. „Ich bin sehr froh, dass auch in Zukunft Frauen in den Baukommissionen vertreten sein müssen. Zwar hatte ich gehofft, eine „angemessene Vertretung“ zu erreichen, aber anscheinend ist die Zeit noch nicht reif dafür. Zum Glück haben Grüne und Frauen einen langen Atem und bleiben dran“, so eine zufriedene und hoffnungsvolle Brigitte Foppa.

Bozen, 31.10.2019

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

 

Nella seconda commissione legislativa provinciale è in discussione oggi la proposta di riforma della legge “Territorio e paesaggio” presentata dall’assessora Kuenzer.  

Il Gruppo Verde ha presentato questa mattina un emendamento per garantire che anche in questa nuova legge nelle commissioni edilizie comunali venga mantenuta la rappresentanza di entrambi i generi. 

Nella legge attualmente in vigore, grazie a quella per le pari opportunità del 2010, la rappresentanza di genere è garantita, ma con la legge “Territorio e paesaggio” approvata nel 2018 si rischiava di ripartire da 0. Per fortuna però oggi la commissione ha approvato all’unanimità l’emendamento verde e così la presenza delle donne in commissioni che decidono la forma del nostro territorio è di nuovo assicurata. 

Per una rappresentanza che sia “adeguata”, cioè almeno il 30%, i tempi invece non sono ancora maturi. Solo Riccardo Dello Sbarba, Magdalena Amhof e Sandro Repetto hanno votato a favore dell’inserimento nell’articolo delle parole “rappresentanza adeguata”. Franz Locher, Manfred Vallazza, Andreas Leiter Reber e Helmut Tauber hanno votato contro mentre Peter Faistnauer si è astenuto. “Sono felice che siamo riusciti a mantenere la rappresentanza delle donne in queste commissioni. Avevo sperato che potessimo arrivare fino a una “rappresentanza adeguata”, ma si vede che per questo i tempi non sono ancora maturi. Per fortuna i Verdi e le donne hanno il fiato lungo e non mollano” conclude soddisfatta e speranzosa Brigitte Foppa.

Bolzano, 31/10/2019

Consiglieri provinciali

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

 


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