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Mit einem Positionspapier an die politischen Vertreter in der Europäischen Kommission will man sich nun für die Stärkung der Klimaschutzziele durch die Verwendung des Baustoffes Holz einsetzen.

Ein Positionspapier zur Sensibilisierung für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Nahversorgung und die Stärkung der Klimaschutzziele durch die Verwendung des Baustoffes Holz wurde von Timber Construction Europe (TCE) an ausgewählte Personen des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses der EU geschickt – auch Südtirols Anliegen werden darin dargelegt.

Timber Construction Europe (TCE) ist der europäische Dachverband des Zimmerer- und Holzbaugewerbes. Zurzeit werden 22.000 Mitgliedsbetriebe durch ihre Mitgliedsverbände in Italien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz und Österreich vertreten. Auch der Wirtschaftsverband für Handwerker und Dienstleister (lvh) und IDM Südtirol sind als Vertreter Italiens Mitglied. Mit Hubert Gruber, Ausschussmitglied des Berufsbeirats der Zimmerer im lvh, sitzt auch ein Südtiroler direkt im Präsidium des TCE.

Für nachhaltige und ressourceneffiziente Nahversorgung

Mit einem Positionspapier an die politischen Vertreter in der Europäischen Kommission sowie an ausgewählte politische Vertreter in den EU-Mitgliedsstaaten will man sich nun zur Sensibilisierung für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Nahversorgung in Europa sowie die Stärkung der Klimaschutzziele durch die Verwendung des Baustoffes Holz einsetzen.

"Der Wald bedeckt in Südtirol die Hälfte des Landes", so Land- und Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. In den letzten Jahren hatten jedoch mehrere Unwetter Südtirols Wälder hart getroffen. Das Sturmtief Vaia betraf Ende Oktober 2018 eine Fläche von rund 6000 Hektar. Ein Jahr nach Vaia hat es für Südtirols Wälder eine weitere Million Vorratsfestmeter Holz an Schneedruckschäden gegeben. Im November 2020 schließlich kam es zu einem weiteren Schadensereignis mit Schneedruckschäden in einem Ausmaß von ungefähr 500.000 Vorratsfestmetern Holz. "Bei den Aufräumarbeiten, die großteils beendet sind, ist hervorragende Arbeit geleistet worden. Nun ist es aber wichtig, dass die nachhaltige Verarbeitung dieses Holzes auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene unterstützt und gefördert wird. Ich befürworte die Sensibilisierung seitens des TCE sehr und hoffe, dass auch Südtirol davon profitieren kann", so Landesrat Schuler.

Unterschiedliche Lösungsvorschläge

Über den TCE hatten Südtirols lokale Vertreter die Möglichkeit, ihre Anliegen in ein Positionspapier einfließen zu lassen. Dabei wurde auch die Arbeitsgruppe ProRamus, die von IDMkoordiniert wird, mit ihren Mitgliedsverbänden Landesverband der Handwerker (lvh.apa), Südtiroler Bauernbund (SBB), Südtiroler Energieverband (SEV), UnternehmerverbandSüdtirol (UVS) und Abteilung Forstwirtschaft des Landes mit eingebunden. Zum Klimaschutz kann der Bausektor und insbesondere der Holzbau einen wichtigen Beitrag leisten. Unterschiedliche Lösungsvorschläge wurden von Südtirol daher unterbreitet, darunter die ressourceneffiziente Nutzung des Rohstoffes Holz und eine Förderung von nachhaltigen Nahversorgungsnetzwerken.

"Für einen effizienten Klimaschutzbeitrag ist eine direkte und regionale Rohstoffversorgung von großer Bedeutung. Eine stringente Wertschöpfungskette vom Wald über die Sägewerke zu den holzverarbeitenden Unternehmen mit kurzen Lieferketten ist in hohem Maße ökologisch. Dadurch wird der bestmögliche Klimaschutzeffekt erzielt, da lange Transportwege und somit CO2-Ausstoß vermieden werden", erklärt Vera Leonardelli, Abteilungsdirektorin Business Development von IDM. Die Nachfrage nach einer nachhaltigen und klimaschonenden Bauweise hat in den letzten Jahren zwar zugenommen und die Potentiale der ressourceneffizienten und flexiblen Holzbauweise wurden von Politik und Gesellschaft erkannt, doch trotz eines ausreichenden Ressourcenbestandes verschärfte sich die globale Versorgungslage durch klimabedingte Waldschäden und pandemiebedingten Marktschwankungen. Hubert Gruber, Ausschussmitglied des Berufsbeirats der Zimmerer im lvh, meint dazu: "Auch überbetriebliche Initiativen sollten bei der Nutzung von Holz unterstützt werden. Gerade in Südtirol ist die kleinflächige Betriebssituation eine nicht zu unterschätzende Hürde. Eine Unterstützung von Gemeinschaftsinitiativen könnte auf EU-Ebene hilfreich sein."

np

Die langjährige Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Dr. Eva Klotz, feiert am 4. Juni ihren 70. Geburtstag. Die Bewegung gratuliert der Kämpferin für das Selbstbestimmungsrecht herzlich zu ihrem Ehrentag!

Eva Klotz ist am 4. Juni 1951 als erstes der sechs Kinder der Lehrerin Rosa Pöll und des Schmiedes und Freiheitskämpfers Georg Klotz in Walten geboren. Zeit ihres Lebens setzt sich die promovierte Historikerin Eva Klotz für die Selbstbestimmung bzw. für die Unabhängigkeit Süd-Tirols von Italien ein. Nach dem Tod ihres Vaters im Jänner 1976 wurde sie im Heimatbund tätig. Im Mai 1980 gelang ihr als unabhängige Kandidatin auf der Liste der SVP der Sprung in den Bozner Gemeinderat, in dem sie bis zu ihrer Wahl in den Landtag im November 1983 tätig war. Dem Hohen Haus gehörte Klotz 31 Jahre lang an. 2014 trat sie aus dem Landtag zurück, um sich um ihren kranken Mann zu kümmern.

Bis heute ist Eva Klotz Ansprechpartnerin für politische Parteien und Bewegungen in Italien und Europa, weil sie von jeher das Selbstbestimmungs- und Freiheitsanliegen aller Völker unterstützt und bewirbt. Für ihre offene und respektvolle Art, aber auch für ihren geradlinigen und unermüdlichen Einsatz wird sie von Freund und Feind geschätzt.

Die gesamte Bewegung Süd-Tiroler Freiheit wünscht Eva noch viele gesunde Jahre im Kreis ihrer Familie und ihrer Freunde und noch reichlich Kraft und Ausdauer für den Kampf um die Unabhängigkeit Süd-Tirols!

Die Landesleitung der Süd-Tiroler Freiheit.

Da stehen sie: am Waldrand, in Wiesenhainen oder auf den Parkplätzen mitten im Dorf – die Camper, das Urlaubsheim auf vier Rädern. Grundsätzlich sind sie willkommen, doch nicht an jedem Ort und zu jeder Zeit. SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz und sein Stellvertreter Helmut Tauber wünschen sich einen geregelteren Campingtourismus und legen dem Südtiroler Landtag nach Absprache mit Vertretern der Campingplatzbetreiber einen Beschlussantrag vor.

Das „freie Campen“ ist in Europa ganz unterschiedlich geregelt. So ist es beispielsweise in Kroatien, Griechenland oder Portugal ausnahmslos verboten. Auch in Italien ist „wildes Campen“ nicht erlaubt. Allerdings darf der Camper laut geltender Verkehrsordnung 24 Stunden lang parken. „Und genau das ist das Schlupfloch, das zum Wildcampen verführt und das auch in Südtirol vermehrt betrieben wird“, macht Gert Lanz aufmerksam. „Durch diese Regelung werden die Kontrollen schwierig. Camper können nicht einfach so des Platzes verwiesen werden – sie ‚parken‘ ja nur. Obwohl Südtirol über attraktive Campinginfrastrukturen verfügt, ziehen viele das ‚Wilde Campen‘ vor: Es kostet nichts und kann eben überall praktiziert werden“, sagt Lanz. Er gibt zu bedenken, dass so auch die vielen „Hot Spots“ des Landes mit dem eigenen Fahrzeug angefahren werden. Öffentliche Verkehrsmittel werden weniger genutzt und die Umwelt werde zusätzlich belastet. 

Helmut Tauber verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass jeder „normale“ Gast durch die Tourismusabgabe einen Beitrag an den allgemeinen Spesen entrichtet und dieser Beitrag beim freien Camper eben entfällt. Doch auch dieser bediene sich der öffentlichen Infrastrukturen, die er vielleicht auch aufgrund seiner freiheitsliebenden Einstellung stärker nutzt als ein anderer Gast dies tut. Zudem gestalte sich der Aufenthalt der Wildcamper sehr autark und trage damit wenig zur Wertschöpfung im Lande bei. Tauber betont: „Südtirol ist ein Paradies für bewusstes und entschleunigtes Reisen und gerade deshalb haben Land und Gemeinden in den vergangenen Jahren sehr viel in Campinginfrastrukturen investiert. „Unser Ziel muss es sein, dass bestehende Strukturen genutzt werden, Verkehr reduziert und das Verbot des ‚Wilden Campens‘ konsequent umgesetzt wird. So können wir Qualitätstourismus weiterhin garantieren“, ist Tauber überzeugt. 

Lanz und Tauber fordern deshalb eine stärkere Bewerbung legaler Campingmöglichkeiten und schärfere Kontrollen und Konsequenzen bei illegalem Campen. Um einen qualitativen Campingtourismus zu gewährleisten, müssen Gemeinden und Campingplatzbetreiber gut zusammenarbeiten. Zudem soll überprüft werden, ob ein einheitliches Verkehrsleitsystem auf digitaler Basis für Camper in Südtirol eingeführt werden könnte und welche weiteren Maßnahmen es mittel- und langfristig zu einer verbesserten Reglementierung des Campingtourismus braucht.

Um Kunstschaffende mit einer einmaligen Beihilfe von 5000 Euro zu unterstützen und das kulturelle Leben anzukurbeln, hat die Landesregierung heute zwei Millionen Euro zweckgebunden.

Südtiroler Kunstschaffende aller drei Sprachgruppen können sich in den nächsten zwei Monaten bis zum 31. Juli 2021 um eine außerordentliche Corona-Beihilfe im Ausmaß von 5000 Euro bewerben. Die Landesregierung hat heute (1. Juni) auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer diese Corona-Unterstützungsmaßnahme beschlossen, um "die Kultur als Teil der Kreativwirtschaft zu stärken und das kulturelle und künstlerische Leben in Südtirol wiederzubeleben", wie Landesrat Achammer betont. Der coronabedingte Lockdown habe Kunst- und Kulturszene in die Knie gezwungen und sich erheblich auf die Einkommensmöglichkeiten ausgewirkt, die stark zurückgegangen seien.  

Neun Millionen Euro Corona-Kultur-Beihilfen 2021

"Wir haben mit dem heutigen Beschluss den Startschuss zur Umsetzung dieser Unterstützungsmaßnahme gegeben, für die wir zwei Millionen Euro zur Verfügung stellen", erklärt Landesrat Achammer. Er verweist darauf, dass das Land für das dritte Kulturmaßnahmen-Paket insgesamt neun Millionen Euro vorgesehen habe. "Zwei davon gehen als Beihilfen an Kunstschaffende aller drei Sprachgruppen. Mit den restlichen Mitteln sollen Einkommensausfälle ausgeglichen, digitale Investitionen bezuschusst und die Wiederbelebung des kulturellen Lebens und das kulturelle Ehrenamt gefördert werden." 

"Mit diesem zusätzlichen Paket setzen wir die Unterstützungsmaßnahmen fort, die wir im März 2020 aufgenommen haben", unterstreicht der italienische Kulturlandesrat Giuliano Vettorato, "die Stärkung von Kultur und Kunst sind für den Neustart grundlegend. Die Unterstützung von Künstlern ist dabei ein wichtiger Schritt, um den Kunstschaffenden die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen."

"Die lokale Kulturszene ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft", sagt Landesrat Daniel Alfreider. "Seit Beginn der Corona-Krise setzten wir daher alles daran, Kulturschaffende und Kultureinrichtungen zu unterstützen sowie die Bedeutung von Kultur zusammen mit Künstlerinnen und Künstlern und allen im Kulturbereich tätigen Vereine und Verbände nach außen zu tragen."

Bis zum 31. Juli kann angesucht werden

Um die Corona-Beihilfen in Höhe von 5000 Euro können sich berufsmäßig tätige Kunstschaffende der Sparten darstellende Kunst, Musik, bildende Kunst, Literatur und Film aller drei Sprachgruppen bewerben, die aus Südtirol stammen oder in Südtirol tätig sind. Auch diesmal müssen antragstellende Kunstschaffende mindestens zwei veröffentlichte Formate (Aufführungen, Ausstellungen, Lesungen, Veröffentlichungen) pro Jahr nachweisen, wobei die vergangenen zwei Jahre berücksichtigt werden. Von der Maßnahme ausgeschlossen sind Kunstschaffende im Angestelltenverhältnis (über 50 % Teilzeit), Rentner und Studierende in der künstlerischen Ausbildung. Nicht zugelassen werden Kunstschaffende, die 2021 eine Corona-Hilfe der Landesabteilung Wirtschaft erhalten haben. Die Beihilfen sind zudem an die Auflage geknüpft, dass die Antragstellenden nach Gesuchstellung ein kulturelles Projekt oder eine kulturelle Veranstaltung durchführen.

Dritte Maßnahme zugunsten Kunstschaffender

Die Landesregierung hatte 2020 erste Corona-Soforthilfen zugunsten Kunstschaffender in Höhe von 600 Euro gewährt. Eine zweite Unterstützungsmaßnahme mit Zuschüssen von 3000 Euro, die an 533 Antragstellende ausbezahlt wurde, folgte. Nun hat die Landesregierung grünes Licht für diese dritten Künstler-Beihilfen gegeben.    

jw

Die Landesregierung hat heute das Tarifsystem der öffentlichen Verkehrsmittel geändert. Neu ist unter anderem das Summer abo+ für Studierende.

Das überarbeitete Tarifsystem und die Benützungsbedingungen der Dienste des öffentlichen Personenverkehrs in Südtirol hat die Landesregierung heute (1. Juni) auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider genehmigt. Studierende, die nur im Sommer nach Südtirol zurückkommen, können zu einem reduzierten Pauschalpreis vier Monate lang für Sommerjob und Freizeit mit Bus und Bahn unterwegs sein.

"Für Studentinnen und Studenten, die nur im Sommer in Südtirol sind, gab es bisher keine ermäßigten Fahrscheine. Mit dem Summer abo+ können sie nun in ganz Südtirol im Juni, Juli, August und September mit allen südtirolmobil-Verkehrsmitteln beliebig oft fahren", erklärt Alfreider. Nutzen können die Studierenden die Regional-, Stadt- und Citybusse, die Regional- und Regional-Expresszüge in Südtirol und bis Trient, die Rittner Schmalspurbahn, die Mendel-Standseilbahn sowie die Seilbahnen nach Ritten, Kohlern, Mölten, Vöran und Meransen.

Das Summer abo+: Ein Vorschlag direkt von den Jugendlichen

Erfreut ist der Chef der Südtiroler Hochschülerschaft SH ASUS, Matthias von Wenzl: "Bereits seit einiger Zeit haben wir ein solches Abo für alle, die nicht in Bozen oder Innsbruck studieren und keine Möglichkeit hatten, günstig mit den Öffis zu fahren, vorgeschlagen. Dass die Ideen der Jugend berücksichtigt werden, ist nicht immer selbstverständlich, deshalb freut es uns umso mehr, dass dieser Vorschlag aufgegriffen und rasch umgesetzt wurde."

In der Tat hatte es vergangnes Jahr Gespräche des Landesrats mit Jugendvertretern gegeben. Im September hatte die Landtagabgeordnete Jasmin Ladurner auch einen entsprechenden Antrag im Landtag eingebracht. "Bereits diesen Sommer können Studentinnen und Studenten mit dem Summer abo+ fahren", sagt Alfreider. Es sei "wichtig, dass sich bereits Jugendliche daran gewöhnen, umweltfreundlich zu fahren, weil sie dann auch in Zukunft eher nachhaltig mobil sind - Bus und Zug bringen einfach und bequem fast überall hin und für die restlichen Strecken kann man das Rad nutzen oder zu Fuß gehen", betont der Landesrat.

Eine weitere Neuerung für die Universitätsstudenten betrifft laut Alfreider die Laufzeit des regulären Abo+ für alle Studierenden. War die Gültigkeit bisher an den 15. September gekoppelt, so gilt der Fahrschein künftig flexibel ein Jahr ab dem Datum der Ausstellung bzw. Verlängerung.

Das Summer abo+ beantragen: wer, wann, wie?

Das Summer abo+ können Jugendliche unter 28 Jahren für 75 Euro beantragen, die an einer Universität, an einer Fachhochschule oder einer gleichgestellten Bildungseinrichtung eingeschrieben sind und die in den Sommermonaten in Südtirol flexibel unterwegs sein möchten. Der Antrag ist im Web unter südtirolmobil.info möglich. Als einmalige Ausstellungsgebühr fallen bei der Neu-Beantragung 20 Euro an. Erstmals ausgestellte Summer abo+ werden per Post an die angegebene Adresse geschickt. Gültig ist das Summer abo+ anschließend jedes Jahr vom 1. Juni bis zum 30. September. Erneuern kann man es jährlich online ab 1. Mai.

Das Summer abo+ hält alle Wege offen

Das Summer abo+ ist kein eigentlicher Fahrschein, sondern ein flexibles Zusatzpaket, das in den Südtirol Pass integriert werden kann oder zu dem ein Ganzjahres-Abo+ umfunktioniert werden kann. "Ein Summer abo+ ist ein Südtirol Pass, bei dem das Zusatzpaket Summer abo+ bereits aktiv ist und der später, wenn gewünscht, wie ein normaler Südtiroler Pass verwendet werden kann", sagt Alfreider. Somit haben die Jugendlichen nach dem Studium bereits einen Südtirol Pass in der Tasche und können nachhaltig unterwegs sein", sagt Alfreider.

Das Summer abo+ ist jederzeit flexibel ausbaubar

Wer das Summer abo+ auch die Fahrrad- oder Tiermitnahme oder Fahrten mit den Nightliner-Bussen nutzen möchte, kann die Zahlungsfunktion im Nutzerkonto aktivieren. Die Bezahlung dieser Zusatzdienste funktioniert entweder mittels Prepaid-Vertrag oder durch die direkte Abbuchung von Bank-Kontokorrent (SEPA Direct Debit). Das Summer abo+ mit Zahlungsfunktion ist dann wie ein normaler Südtirol Pass zu nutzen. Das bedeutet: Bei Fahrten mit den Regionalzügen ist die Angabe des Zielbahnhofs beim Entwerten erforderlich.

In das Summer abo+ mit aktivierter Zahlungsfunktion kann auch die ÖBB-Vorteilscard der Österreichischen Bundesbahnen integriert werden. Bei Fahrten mit Regionalzügen auf den Teilstrecken Innsbruck-Brenner oder Lienz-Innichen gibt’s dadurch automatisch den ermäßigten ÖBB-Tarif.

Alle Infos zum Summer abo+, zu allen Öffi-Fahrscheinen und zu den Fahrplänen der öffentlichen Mobilität in Südtirol gibt es im Web unter: www.südtirolmobil.info.

san

Um die Verkehrsflüsse als Basis für künftige Entscheidungen besser zu monitorieren, hat die Landesregierung LR Alfreider ermächtigt, eine Konvention mit der ANAS fürs Stilfserjoch zu unterschreiben.

Alle Verkehrsflüsse digital erfassen und als wichtige Infoquelle für künftige Entscheidungen verwenden - dies ist das Ziel der Ausarbeitung einer Vereinbarung zwischen dem Landesstraßendienst und der Staatsstraßenverwaltung ANAS für das Verkehrsmonitoring am Stilfserjoch.

Die Landesregierung hat heute (1. Juni) Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider dazu ermächtigt, die Konvention mit der ANAS zu unterzeichnen. "Besonders in den Sommermonaten ist die Straße über das Stilfserjoch sehr stark befahren, und zwar sowohl von Auto- als auch von Motorrad- und Radfahrern. Mit sechs installierten Kameras wollen wir die Verkehrsflüsse genau wie auf den Dolomitenpässen im Detail erfassen", sagt Landesrat Alfreider. Das Monitoring werde Daten zu allen Verkehrsarten erfassen. Somit sei somit eine zentrale Infoquelle für künftige Entscheidungen, erklärt Alfreider. "Ziel bleibt es, sanfte Mobilitätsformen und lokale Wirtschaftskreisläufe zu fördern", sagt der Landesrat.

Eine Konventionn mit der ANAS ist notwendig, da vier Kameras im Gebiet der Region Lombardei installiert werden. Die Vereinbarung wird in den nächsten Monaten unterschrieben.

rc

Der nationale Plan für Aufbau und Resilienz (Piano Nazionale Ripresa e Resilienza, PNRR) zielt darauf ab, die wirtschaftlichen und sozialen Schäden der Coronakrise in Italien abzufedern. Der Plan beinhaltet Investitionen und Reformen in verschiedenen Bereichen. Dabei spielt die Digitalisierung eine sehr wichtige Rolle.

Der nationale Plan beinhaltet die sechs Investitionsschwerpunkte Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Mobilität, Lehre und Forschung, sozialer Zusammenhalt und Sanität. Zusätzlich sind im Plan Reformen enthalten, welche speziell die Bereiche öffentliche Verwaltung, Justiz, die Vereinfachung, den Wettbewerb und die Besteuerung betreffen. Eine wesentliche Bedeutung des PNRR wird auf die Schwerpunkte Frauen, junge Generationen und die Stärkung des Südens gelegt. 

Zwischen diesen Themenschwerpunkten und Reformen steht die Digitalisierung als übergreifendes Element. Die digitale Entwicklung Italiens ist ausbaufähig, im Produktionssystem und in den öffentlichen Diensten gibt es einen großen Aufholbedarf. Für die öffentliche Verwaltung ist infolgedessen eine tiefgreifende Reform vorgesehen, welche unter anderem eine einheitliche Plattform für die Anstellung von Personal, die Fortbildung, sowie die Organisation von Verwaltungsabläufen und deren Überwachung vorsieht. 

Auch Südtirol muss die Gelegenheit nutzen, um auf lokaler Ebene verschiedene Maßnahmen umzusetzen. Dabei sollte eine effiziente Nutzung der Datenbanken angestrebt werden, damit bereits gespeicherte Daten verwendet, ein Datenaustausch ermöglicht und somit die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.

Bei der Digitalisierung von Formularen gilt zu beachten, dass eine reine Übertragung der analogen Formulare nicht ausreicht, um die Prozesse zu vereinfachen. Vielmehr gilt es, vereinfachte Formulare zu programmieren, welche Daten automatisch aus den Datenbanken der Verwaltung übernehmen und dadurch den Ablauf für die Antragsstellerinnen und Antragssteller einfacher gestalten.

Die Handelskammer Bozen hat eine Anlaufstelle für die Verwaltungsvereinfachung eingerichtet, an welche Interessierte Anregungen, Vorschläge und Ideen in Bezug auf den Bürokratieabbau an die E-Mail-Adresse buerokratie@handelskammer.bz.it senden können. Bisher konnten bereits zahlreiche Beispiele gesammelt, ausgewertet und den zuständigen Stellen vorgelegt werden, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen und Vereinfachungen vorzunehmen.

Südtirols Unternehmerinnen müssen wissen, worauf es bei der Karriereplanung ankommt. Übersichtlich und kompakt informiert nun die Landeswebsite über verschiedene Aspekte.

Wie mache ich mich selbständig? Welche Förderungen kommen für mich in Frage? Wie sichere ich mich für die Zukunft ab? Wo finde ich die richtige Fortbildung? Antworten auf diese Fragen gibt die neu lancierte Landeswebsite, die Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Selbständige sach- und fachkompetent über verschiedene Aspekte und Angebote informiert. "Eine an Frauen adressierte Informationsplattform zu den bestehenden Angeboten für Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen ist unterstützend und wichtig, um Informationen gezielt und bestmöglich zu verbreiten", sagt Landesrat Philipp Achammer. "Die spezifisch auf Frauen ausgerichtete Landeswebsite soll aber auch mehr Frauen zur unternehmerischen Selbständigkeit motivieren." Entstanden ist die auf Südtirols Unternehmerinnen zugeschnittene sowie maßgeschneiderte Landeswebsite unter der Federführung der Landesabteilung Wirtschaft.

Gebündelte Informationen

Die neue Landeswebsite www.provinz.bz.it/unternehmerin deckt ein breites Informations- und Serviceangebot ab: Von der Unternehmensgründung, -entwicklung und -nachfolge über finanzielle Unterstützungen bis hin zu Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf reihen sich die auf Frauen ausgerichteten Inhalte aneinander. Auch der Aspekt der Rentenabsicherung kommt nicht zu kurz. Eigene Sektionen geben zudem einen Überblick über Lehrgänge und Kurse sowie über Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten. 

"Mit der neu eingerichteten Website haben wir eine wichtige Informationsplattform für Unternehmerinnen in Südtirol geschaffen", sagt die Direktorin der Landesabteilung Wirtschaft, Manuela Defant. "Von den gebündelten Informationen können aber auch jene Frauen profitieren, die den Sprung hin zur Unternehmerin planen." 

Instrument der Vernetzung

Die Vorsitzende des Beirats zur Förderung des weiblichen Unternehmertums der Handelskammer Bozen, Marina Rubatscher Crazzolara, betont: "Die Internetseite 'Unternehmerin in Südtirol' ermöglicht es, dass sich vor allem Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen vernetzen können. Für mich persönlich ist die Seite ein wichtiges Instrument, um fachliche Informationen einzuholen, bei Veranstaltungen teilzunehmen, mit anderen Frauen in Kontakt zu kommen und somit mein Netzwerk zu erweitern."

red/jw

München/Bozen, 28. Mai 2021: Der österreichische Buchautor und Pestizidkritiker Alexander Schiebel wurde heute in Bozen im Prozess wegen angeblich übler Nachrede freigesprochen. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Tatbestand der üblen Nachrede nicht vorliege. Schiebel hatte in seinem Buch “Das Wunder von Mals” und in seinem gleichnamigen Film den hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion Südtirol scharf kritisiert. Der Strafprozess wegen übler Nachrede gegen den Agrarwissenschaftler Karl Bär vom Umweltinstitut München geht hingegen weiter. Der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft, Arnold Schuler, hatte seit September 2020 wiederholt öffentlich versprochen, seine und alle anderen Anzeigen gegen Bär zurückzuziehen und damit den Prozess zu beenden. Doch auch am heutigen dritten Prozesstag in Bozen blieben weiterhin alle 1376 Anzeigen gegen Bär bestehen. Allein die Nebenklägerschaft von Landesrat Schuler und zwei Obleuten von Südtiroler Obstgenossenschaften wurden zurückgezogen. 

Karl Bär, Agrarreferent beim Umweltinstitut München: “Der Freispruch für Alexander Schiebel ist ein Freispruch für alle, die seit Jahren den hohen Pestizideinsatz in Südtirol kritisieren. Kein Pestizidkritiker und keine Pestizidkritikerin sollte jetzt noch befürchten, in Südtirol vor Gericht gezogen zu werden. Dies ist ein großer Sieg für die Meinungsfreiheit und gleichzeitig ein Denkzettel für Landesrat Arnold Schuler, der diese absurden Prozesse erst in die Wege geleitet hatte. Nun muss auch endlich der Prozess gegen mich beendet werden.”

Das Umweltinstitut habe stets betont, dass es die Diskussion um den gesundheits- und umweltschädlichen Einsatz von Pestiziden in Südtirol nicht vor Gericht führen wolle. Doch werde man nun auf diese Bühne gezwungen, würde diese auch genutzt. “Wir werden dem Gericht und der breiten Öffentlichkeit mit Zahlen und Zeugen beweisen, dass das Pestizidproblem in der beliebten Urlaubsregion Südtirol real ist. Belegen werden das Expert:innen aus ganz Europa als Zeug:innen vor Gericht sowie uns exklusiv vorliegende Daten über den wahren Pestizideinsatz in Südtirol”, sagte Bär.

Richter Ivan Perathoner rief heute die Beweisanträge für das Verfahren gegen Bär auf. Im weiteren Prozess werden nun insgesamt 88 Zeugen:innen zur Verteidigung des Umweltinstituts die negativen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen des hohen Pestizideinsatzes in den Südtiroler Apfelplantagen vor dem Landesgericht Bozen darlegen. Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 22.10.2021 gesetzt. An diesem Tag werden die zwei Südtiroler Obstbauern und Brüder Stephan und Tobias Gritsch als Zeugen der Anklage gehört - die beiden einzigen Klagenden, die vor der heutigen Verhandlung keinerlei Bereitschaft zum Dialog gezeigt hatten. 

Karl Bär hatte im August 2017 im Rahmen einer Kampagne des Umweltinstitut München den hohen Pestizideinsatz in den Südtiroler Apfelplantagen öffentlich kritisiert und wurde daraufhin vom Südtiroler Landesrat Arnold Schuler sowie von 1376 Bäuerinnen und Bauern wegen übler Nachrede und Markenfälschung angezeigt. Aus Sicht der Menschrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, weist die Klage gegen Bär alle Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage (strategic lawsuit against public participation) auf, die das Ziel verfolgt, unliebsame öffentliche Kritik zu unterdrücken. 

Nicola Canestrini, vertretender Rechtsanwalt: “Karl Bär wird sich nun voraussichtlich über Jahre hinweg mit diesem absurden Prozess beschäftigen müssen, nur weil er die Wahrheit über Pestizide in Südtirol gesagt hat. Die EU-Kommission muss solchen SLAPP-Verfahren endlich einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Die Meinungsfreiheit muss gegen Angriffe von Politiker:innen oder Lobbyvertreter:innen verteidigt werden.” 

Hintergrund zum Prozess gegen Karl Bär:

Anlass der Klage gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München war die provokative Kampagne „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. In deren Rahmen platzierte die Münchner Umweltschutzorganisation ein Plakat in der bayerischen Landeshauptstadt, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol sowie die Südtiroler Dachmarke satirisch verfremdete (“Pestizidtirol” statt Südtirol). Zusammen mit einer Website hatte die Kampagne zum Ziel, auf den hohen Pestizideinsatz in der beliebten Urlaubsregion aufmerksam zu machen. In den Apfelplantagen Südtirols werden nachweislich große Mengen an natur- und gesundheitsschädlichen Pestiziden ausgebracht. Bis zu zwanzig mal pro Saison werden dort die Apfelbäume gespritzt. Für den Text auf der Website und die Verfremdung des Südtirol-Logos steht Bär seit September 2020 in Bozen vor Gericht. 

Der Prozess löste im Herbst letzten Jahres eine Protestwelle in ganz Europa aus, in deren Verlauf sich über 100 Organisationen mit den Beklagten solidarisch erklärt und über 250.000 UnterzeichnerInnen mit ihrer Unterschrift die Einstellung der Verfahren gefordert hatten. Dem Angeklagten drohen horrende Schadenersatzforderungen und eine Gefängnisstrafe.

LR Schuler und die Spitzenvertreter der Erzeugerorganisationen der Obstwirtschaft treten wie angekündigt als Nebenkläger aus den Strafprozessen gegen Umweltinstitut München und Schiebel zurück.

Die Südtiroler Obstwirtschaft will den Gerichtsweg verlassen: Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler sowie die Obmänner der Erzeugerorganisationen "Verband der Südtiroler Obstgenossenschaften" (VOG) und "Verband der Vinschgauer Produzenten" (VIP), Georg Kössler und Thomas Oberhofer, haben ihre Ankündigung wahrgemacht und werden nicht mehr als Nebenkläger in den Strafprozessen gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München und den Autor Alexander Schiebel auftreten.

Die Verantwortungsträger der Südtiroler Obstwirtschaft und 1371 Bauern hatten im Jahr 2017 die Strafanträge mitunterzeichnet. Nun wollen sie den Weg des Dialoges und des respektvollen Umganges gehen und sind daher bereit, ihre Strafanträge zurückzuziehen. Wie angekündigt, sind die Nebenkläger daher zurückgetreten. Die schriftliche Mitteilung dazu erging am heutigen (26. Mai) Mittwoch um 18.00 Uhr von ihren Anwälten an die Gegenseite.

Auch die 1371 Bauern haben mit ihrer Unterschrift zur Rücknahme der Starfanzeigen bekundet, diesen Weg mitgehen zu wollen. Nur zwei Strafantragsteller haben dem Aufruf bisher nicht Folge geleistet. Sollten die beiden bis zum Prozesstermin am Freitag weiterhin nicht einlenken, können die Verfahren formalrechtlich nicht gestoppt werden.

"Über Monate haben die Anwälte außergerichtlich beraten und schließlich vereinbart, dass man vom Gerichtssaal an einen Tisch des konstruktiven Dialogs wechseln will. Dieses Ziel verfolgen wir weiterhin", erklärt Arnold Schuler. Weil zwei Bauern diesen Weg bislang nicht mitgehen wollten, bleibt der Fortgang des Verfahrens unklar. "Sollten die beiden auch beim Prozesstermin am Freitag noch bei ihrer Haltung bleiben, wäre dies sehr bedauerlich", erklärt Arnold Schuler.

red


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