Infos für Grenzpendler

geschrieben von

Vinschgau - 2024 hat für die quellensteuerpflichtigen Grenzpendler von Italien in die Schweiz einige Neuerungen gebracht. Die Sprecherin der Grenzpendler Gerlinde Warger informiert:
- Es gibt «echte» und «unechte Grenzgänger. Ein echter Grenzgänger muss eine G-Bewilligung besitzen, innerhalb der 20-km-Grenzzone wohnhaft sein und täglich nach Hause zurückkehren. Alle anderen sind unechte Grenzgänger und somit in Italien steuerpflichtig.
- Die «echten» Grenzgänger werden seit dem 17.07.2023 zusätzlich eingeteilt in «alte» und «neue» Grenzgänger. Das heißt, alle jene, die zwischen dem 31.12.2018 und dem 17.07.2023 ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz hatten, sind und bleiben «alte Grenzgänger» und sind weiterhin ausschließlich in der Schweiz quellensteuerpflichtig, vorerst bis 2033. In Italien besteht nur die Pflicht, falls notwendig das Mod. RW einzureichen (betrifft Bankguthaben etc. im Ausland).
Jene hingegen, die nach dem 17.07.2023 das erste Mal in der Schweiz beschäftigt sind, sind als «neue Grenzgänger» verpflichtet, ihr Einkommen für 2024 in Italien zu versteuern. Die in der Schweiz entrichtete Quellensteuer kann angerechnet werden, alle in Italien geltenden Steuerabzüge und der Freibetrag von 10‘000 Euro können in Anspruch genommen werden. Die Personal- und Lohndaten werden von der Steuerverwaltung an die Agentur der Einnahmen gemeldet.
- Die italienischen Grenzgänger dürfen maximal 25 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne ihren Status als Grenzgänger zu verlieren. Wird mehr im Homeoffice gearbeitet, sind die Sozialversicherungen und die Steuern in Italien abzuliefern. Dies gilt sowohl für die «alten» als auch für die «neuen» Grenzgänger.
- Die Gemeinde Martell wurde rückwirkend in die 20-km-Grenzzone aufgenommen. Den «alten» Grenzgängern, welche bisher in Italien Steuererklärung gemacht haben, empfehlen wir, alles mit ihrem italienischen Steuerberater abzuklären
- Für die «alten» Grenzgänger wurde die Möglichkeit der Rückforderung der Quellensteuer in der Schweiz über die NOV (Nachträgliche ordentliche Veranlagung) 2024 leider abgeschafft. 

Infos unter Tel. 0471 309176 zu Bürozeiten

Gelesen 36 mal
Mehr in dieser Kategorie: Kompaktes Dorf mit großem Leerstand »

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.