Ausnahmeregelung möglich?

geschrieben von
 Foto: Archiv Nationalpark Stilfserjoch Foto: Archiv Nationalpark Stilfserjoch

Südtirol/Europa - Finnland hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Ausnahmeregelung zur Wolfsjagd beantragt. Im Verfahren geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen man von den strengen Schutzbestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie abweichen darf, um eine Jagd auf Wölfe nach Artikel 16 zuzulassen. Nun hat der Generalanwalt des EuGHs in einer Stellungnahme bestätigt, dass eine Ausnahmeregelung für geschützte Arten möglich ist, wenn damit das Erreichen des günstigen Erhaltungszustands nicht verhindert wird. Nun muss der Europäische Gerichtshof über die Ausnahmegenehmigungen entscheiden, das finale Urteil wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.

Gelesen 5350 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.