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Die Landesregierung hat heute (21. Mai) einige Änderungen an der Handelsordnung genehmigt; unter anderem möglich wird die Errichtung neuer ausschließlicher Wasserstoff-Tankstellen. 

Die Landesregierung hat heute (21. Mai) auf Vorschlag von Wirtschaftslandesrat Marco Galateo eine Änderung der Durchführungsverordnung des Landesgesetzes vom 2. Dezember 2019, Nr. 12, der Handelsordnung, genehmigt. Die meisten Änderungen sind formeller Natur. 

Bedeutend ist die Möglichkeit zur Errichtung neuer Straßentankstellen ausschließlich für Wasserstoff. Laut Landesrat Galateo "wird mit diesem Beschluss ein weiterer Punkt des Koalitionsprogramms umgesetzt, das die Schaffung alternativer Versorgungs- und Ladeinfrastrukturen entlang des Brenner-Korridors sowie die Errichtung von Wasserstoffproduktionsanlagen in Südtirol vorsieht." Bisher habe die Handelsordnung nicht die Möglichkeit vor gesehen, sogenannte monoproduzierte Anlagen zu haben. "Mit dieser Änderung können nun ausschließliche Wasserstoff-Tankstellen errichtet werden. Das kommt den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zugute und trägt zugleich zur Dekarbonisierung bei", sagte Galateo.

Einzelheiten der Änderungen

Im Artikel 1 wird auf Antrag des Rats der Gemeinden die Aufhebung von Artikel 12 der Durchführungsverordnung vorgesehen, der den Verzehr von Lebensmitteln in Nahversorgungsbetrieben regelt – das ist bereits im Artikel 13 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 2. Dezember 2019, Nr. 12, ausreichend definiert. 

Mit Artikel 2 wird der deutsche Text von Artikel 29 geändert, um terminologische Klarheit zu schaffen. Artikel 3 korrigiert einen falschen rechtlichen Verweis in Artikel 34 Absatz 11. Artikel 4 sieht eine Ausnahmeregelung von der allgemeinen Regelung vor, um die Errichtung neuer Straßentankstellen ausschließlich für Wasserstoff zu ermöglichen. 

Angesichts der gemeinschaftlichen Verpflichtungen zur Schaffung einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sowie der entsprechenden Beiträge aus dem Pnrr-Fonds, ist es erforderlich, die Durchführungsverordnung zu ändern und eine Übergangsbestimmung zu erlassen. Diese Übergangsbestimmung ermöglicht die Errichtung von Straßentankstellen ausschließlich für Wasserstoff, was bislang nicht möglich war.

mdg/uli

Anlässlich der jüngsten Sitzung der SVP-Wirtschaft auf Landesebene wurde auf die schwindende Akzeptanz wirtschaftlicher Tätigkeit in Südtirol eingegangen, welche von verschiedenen Parteien bewusst in Kauf genommen bzw. gefördert wird, um kurzfristig politisches Kapital daraus zu schlagen. „Die Wirtschaftsfeindlichkeit, die teilweise politisch geschürt wird, schadet sowohl dem Standort Südtirol als auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt,“ warnt der Vorsitzende der SVP-Wirtschaft Josef Tschöll.

Der SVP-Wirtschaftsausschuss, dessen Mitgliedern aus allen Wirtschaftsbereichen stammen, stellte sich hinter die Tourismustreibenden und war einhellig der Meinung, dass zusätzliche Abgaben nicht der richtige Weg seien. „Der Tourismus ist zweifelsohne eines der treibenden Zahnräder in der Südtiroler Wirtschaft, dessen Funktionieren nicht nur den anderen Wirtschaftssektoren, sondern der gesamten Südtiroler Bevölkerung zugutekommt! Wir sollten froh sein, eine regional so gut verzahnte Wirtschaft zu haben, welche sektorenübergreifend qualitativ hochwertig arbeitet. Wir haben während der Corona-Pandemie gesehen, wie wichtig der Tourismus für uns alle ist. Allzu schnell wird vergessen was Südtirol, vor allem im ländlichen Raum, heute ohne visionäre und engagierte Unternehmer sämtlicher Sparten wäre“, gibt Tschöll zu bedenken. 

 

Sicherlich gebe es generell in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Herausforderungen, die auf Grundlage von Daten und Fakten diskutiert werden können. Sei es das erhöhte Mobilitätsbedürfnis, der Ressourcenverbrauch oder die Wohnraumpolitik. „In einer immer komplexeren Welt, ist es notwendig aufzuzeigen, welch zentrale Rolle die Wirtschaft für den Wohlstand unseres Landes einnimmt und wie jeder einzelne täglich direkt oder indirekt davon profitiert,“ unterstreicht Tschöll. 

 

Zudem macht er auf die Herausforderungen der Wirtschaft im ländlichen Raum aufmerksam. Viele Wirtschaftstreibende in den ländlichen Gemeinden sind mit großen Herausforderungen konfrontiert. Vor allem die Nahversorger kämpfen aufgrund hoher Kosten ums wirtschaftliche Überleben und es wird immer schwieriger junge Menschen zu überzeugen, kleine Betriebe weiterzuführen. Für viele Gasthäuser, Bars, Bäcker oder Handelsgeschäfte stellt die Nachfrage von Gästen die wirtschaftliche Grundlage dar, um auch für die einheimische Bevölkerung da sein zu können.  

 

„Das Schüren von sozialem Neid und zusätzliche Steuern, die pauschal über das Land gestülpt werden, führen auf jeden Fall zu keiner Verbesserung. Sie schaden dem gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Wettbewerbsfähigkeit der familiengeführten Betriebe in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen.“, so der Vorsitzende Tschöll abschließend.

 

Bis 31. Mai 2024 können sich Forschende noch um die mit je 10.000 Euro dotierten Wissenschaftspreise "Research Award Südtirol/Alto Adige" und "Women in Science Award Südtirol/Alto Adige" bewerben.

Das Land Südtirol zeichnet mit den Wissenschaftspreisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus, die herausragende wissenschaftliche Leistungen erbracht haben. Der "Women in Science Award" soll die Rolle der Frauen in den Wissenschaften sichtbarer zu machen.

Mindestens 15 Jahre Forschungserfahrung als Voraussetzung

Bewerberinnen und Bewerber müssen auf eine mindestens 15-jährige wissenschaftliche Tätigkeit nach ihrem Forschungsdoktorat (PhD oder vergleichbares) zurückblicken können. Zudem müssen sie zwei von weiteren drei Voraussetzung erfüllen: sie müssen entweder seit mindestens fünf Jahren an einer Südtiroler Forschungseinrichtung tätig sein oder in den vergangenen zehn Jahren mindestens fünf Jahre an einer Südtiroler Forschungseinrichtung gearbeitet haben oder eine Oberschule in Südtirol abgeschlossen haben und/oder als dritte Variante in einem Themenbereich forschen, der für Südtirol besonders bedeutsam ist.

Bewerbungen bis 31. Mai möglich

Die Bewerbungen sind als Eigenantrag oder durch Drittpersonen an das Landesamt für Wissenschaft und Forschung in Bozen zu richten. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, den 31. Mai 2024, 15 Uhr eingereicht werden.

Zu den Preisträgerinnen und Preisträgern des "Research Award" zählen Diego Calvanese (2013), Markus Ralser (2014), Klaus Seppi (2016), Paul Videsott (2018), Ulrike Tappeiner (2020) und Alfredo De Massis (2022). Der "Woman in Science-Award" ging bisher an Claudia Notarnicola (2020) und Christina Antenhofer (2022).

Informationen und Vordrucke sind auf den Landeswebseiten zu finden.

red

Bei Konflikten zwischen Bevölkerung und öffentlicher Verwaltung vermittelt die Volksanwaltschaft. Die neue Volksanwältin hat dem Landeshauptmann einen Antrittsbesuch abgestattet.

Der Südtiroler Landtag hat im vergangenen April Veronika Meyer zur Volksanwältin gewählt. Die Boznerin folgt auf Gabriele Morandell, die wegen ihrer Kandidatur für den Südtiroler Landtag zurückgetreten war.

Im Antrittsgespräch mit der neuen Volksanwältin betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher die Bedeutung einer transparenten und vertrauensvollen Beziehung zwischen der Regierung und den Bürgerinnen und Bürgern. Im Fokus standen dabei die aktuellen Herausforderungen und Anliegen der Bevölkerung sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung.

Volksanwältin Veronika Meyer äußerte ihre Entschlossenheit, die Rechte und Interessen der Bevölkerung zu vertreten und sich für eine gerechte und effiziente Verwaltung einzusetzen. Sie hob hervor, dass die Volksanwaltschaft eine wichtige Rolle bei der Lösung von Problemen und Konflikten zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung spiele.

Landeshauptmann Kompatscher und Volksanwältin Meyer zeigten sich zuversichtlich, dass durch eine enge Zusammenarbeit und einen offenen Dialog die Bedürfnisse der Südtirolerinnen und Südtiroler besser erfüllt werden können.

Zu den Aufgaben der Volksanwaltschaft gehören die Beschwerdeprüfung, Information, Beratung und Vermittlung bei Konflikten zwischen den Bürgern und Bürgerinnen und der öffentlichen Verwaltung. Die Volksanwaltschaft ist unter Tel. 0471 946 020 oder per Mail post@volksanwaltschaft.bz.it">post@volksanwaltschaft.bz.it zu erreichen.

pio/mdg

Landesrätin Rosmarie Pamer weist auf die vielfältigen Angebote hin, die das Land in der Säule „Familien stärken“ unterstützt. Familien stärken sei nicht nur am Tag der Familie wichtig, sagt Pamer. 

Der morgige 15. Mai stellt die Familie in den Mittelpunkt. Der internationale Tag der Familie, vor 30 Jahren ausgerufen von den Vereinten Nationen, soll dazu dienen, um die Bedeutung der Familie für die Gesellschaft zu verdeutlichen. Die Herausforderungen für Familien sind heute aufgrund verschiedener gesellschaftlicher Veränderungen wie veränderte Rollenbilder, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder neue Familienformen zahlreicher geworden: "Geht es den Familien nicht gut, krankt auch die Gesellschaft", ist Familienlandesrätin Rosmarie Pamer überzeugt. Darum sei die frühzeitige Stärkung der Familien eine zentrale Säule innerhalb der Familienpolitik Südtirols. Das Land unterstütze darum Dienste und Angebote, um Familien bestmöglich informieren, unterstützen und begleiten zu können.

4,8 Millionen für die frühzeitige Stärkung von Familien

Im Jahr 2023 wurden Maßnahmen der Familienbildung mit 4,85 Millionen Euro, verwaltet über die Familienagentur des Landes, bereitgestellt. Unterstützt wurden damit Einrichtungen wie die Eltern-Kind-Zentren, Familientreffs oder Spielgruppen. Doch auch Leistungen wie FamilySupport oder die Frühen Hilfen wurden damit ermöglicht: Bei FamilySupport erhalten Familien mit kleinen Kindern Unterstützung durch Freiwillige, die für einige Stunden wöchentlich dort anpacken, wo es nötig ist – egal ob im Haushalt, bei der Betreuung oder in der Erledigung der Einkäufe. 

Die Frühen Hilfen stehen Familien in belastenden Situationen in Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren eines Kindes mit einem breiten Netzwerk an Unterstützungsdiensten und Angeboten zur Seite. Es handelt sich dabei um ein kostenloses Paket an Maßnahmen, Diensten, unterstützenden Systemen, die Kindern und ihren Eltern auf freiwilliger Basis angeboten werden und langfristig die Entwicklung des Kindes fördern sollen. 

"Wir müssen die Belastungen und die daraus folgenden Bedürfnisse der Familien ernst nehmen, ihnen als verlässlicher Partner zur Seite stehen und sie damit in der Verwirklichung ihres Familienalltages unterstützen", fasst Landesrätin Pamer zusammen. Denn Familien sind nicht nur am morgigen Tag der Familie, sondern an jedem Tag im Jahr wichtig, ist Rosmarie Pamer überzeugt.

Familienwebportal im neuen Look

Information, Beratung, Begleitung, praktische Hilfestellung und Bildung könnten unerwünschten Entwicklungen in den Familien vorbeugen, ist Landesrätin Pamer überzeugt. Dafür habe die Familienagentur in den vergangenen Jahren mehrere Infomaterialien ausgearbeitet (z.B. das Willkommenspaket für Neugeborene, die Elternbriefe oder Bookstart), wichtig sei aber auch die Online-Kommunikation. Ab dem morgigen 15. Mai präsentiert sich das Familienportal des Landes im neuen Look: Unter https://familie.provinz.bz.it finden sich Informationen zur finanziellen Unterstützung, zur Kinderbetreuung oder zum EuregioFamilyPass auf den ersten Blick. Angebote zur Familienbildung, Fachinformationen und thematisch abgegrenzte Informationsblöcke vervollständigen die Webseite.

ck

Die durchschnittlichen Schneemengen im Hochgebirge liegen 20 bis 40 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre: Dies haben die Messungen des Landesamtes für Hydrologie ergeben.

Jährlich im Mai erfasst das Landesamt für Hydrologie und Stauanlagen in der Agentur für Bevölkerungsschutz bei Gletscherbegehungen die Winterakkumulation auf Südtirols Gletschern. Der Langenferner im Martelltal, der Übeltalferner im Ridnauntal und der Rieserferner im Reintal bilden in Südtirol das glaziologische Langzeitüberwachungsnetz und sind repräsentativ für die Klimatologie der verschiedenen Bereiche.

"Jahr für Jahr nimmt die Agentur für Bevölkerungsschutz mit Unterstützung der Landesabteilung Forstwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem ItalienischenGlaziologischen Komitee diese wichtigen Erhebungen vor", erläutert der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger. Landeshauptmann und Bevölkerungsschutzlandesrat Arno Kompatscher unterstreicht die Bedeutung der Massenbilanz der Gletscher: "Gletscher sind gleichsam ein Spiegel des Klimasystems. In den kommenden Jahrzehnten wird die Mehrheit der Gletscher weltweit stark abschmelzen. Damit geht ein wichtiges Element im Wasserkreislauf verloren, da die Eismassen im Hochgebirge als Wasserspeicher von grundlegender Bedeutung sind."

"In den vergangenen zwei Wochen haben wir auf Südtiroler Gletschern die Messungen vorgenommen", berichtet der Direktor des Landesamtes für Hydrologie und Stauanlagen Roberto Dinale, "die vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass die durchschnittlichen Schneemengen sowohl auf Gletschern am Alpenhauptkamm als auch im Ortlergebiet 20 bis 40 Prozent über der Norm liegen". Der größte Überschuss im Vergleich zu den langjährigen Durchschnittswerten ist im Süd-Westen Südtirols zu verzeichnen. Der Schnee war im Allgemeinen sehr kompakt und aufgrund der starken Windaktivitätwährend des Winters ungleichmäßig auf der Gletscheroberfläche verteilt. Die gemessenen mittleren Höhen zwischen 3,5 und 4 Metern und die Dichten in der Größenordnung von 400 Kilogramm pro Kubikmeter und darüber entsprechen einer Neuschneesumme von etwa 15 Metern.

Keine Negativrekorde wie in den vergangenen zwei Jahren

"Sehr wahrscheinlich wird auch dieses Jahr die Schutzdecke nicht reichen, um zu Sommerende ein Plus in den Massenbilanzen zu verzeichnen, da die Sommertemperaturen in diesen Jahren einfach zu hoch sind und es zu selten Sommerschneefälle im Gebirge gibt", unterstreicht Amtsdirektor Dinale: "Dennoch wird es heuer auch nicht Negativrekorde wie in den beiden Vorjahren 2023 und noch mehr 2022 geben."

Im langjährigen Vergleich wird die diesjährige Akkumulation etwa an dritter bis vierter Stelle der vergangenen 20 Jahre stehen, beim Langenferner wahrscheinlich an zweiter Stelle hinter dem Winter 2013/14. Die erhobenen Daten werden auch durch die Modellierung der Schneeakkumulation und der Schmelzvorgänge bestätigt, die Bestandteil des hydrologischen Simulationsmodells des Landesamtes für Hydrologie und Stauanlagen sind: Daraus resultiert ein starkes Gefälle der im Gebirge vorhandenen Restschneemenge, diese liegt unterhalb von 1800 Höhenmetern bei Null und ist oberhalb von 2500 Metern noch beachtlich. Damit liegt der gemittelte Wert im grünen Bereich und gewährleistet in den kommenden zwei Monaten eine reichliche Durchflussmenge in Südtirols Wasserläufen.

Die winterliche Schneedecke schützt und bewahrt das Eis vor dem Schmelzen während der Sommersaison. Je geringer die Schneedecke, desto schneller wird zuerst der Winterschnee und in weiterer Folge das darunter liegende Eis erodiert, was zu einem erheblichen Massenverlust des Gletschers führt.

Einen Blick durch Webcams auf die Gletscher ermöglichen die folgenden Links:

www.foto-webcam.eu/

www.foto-webcam.eu/webcam/weissbrunnferner/

www.foto-webcam.eu/webcam/langenferner/

www.foto-webcam.eu/webcam/trafoi/

www.foto-webcam.eu/webcam/becherhaus/

www.foto-webcam.eu/webcam/rieserferner/

mac

Auf Antrag der drei Bildungslandesräte wurde von der Landesregierung die Neuregelung der Krankenhausschule gutgeheißen. Eine Steuerungsgruppe koordiniert den Unterricht. 

Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, ist dies für sein gesamtes Umfeld ein Einschnitt im gewohnten Alltag. Vor allem wenn der Krankenhausaufenthalt länger dauert oder in regelmäßigen Abständen nötig ist, werden Schülerinnen und Schülern aller Schulstufen in der Krankenhausschule unterrichtet. 

Diesen Unterricht gibt es in allen sieben Krankenhäusern in Südtirol und garantiert, dass einerseits der Bildungsauftrag erfüllt wird, andererseits aber auch der Heilungsprozess unterstützt wird. Zudem schenkt der Unterricht Zeit, in denen die Krankheit nicht die komplette Aufmerksamkeit erhält. 

Die Landesregierung hat sich heute (14. Mai) mit diesem Thema befasst. Anlass dazu war der Vorschlag der drei Landesräte für Bildung, Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Marco Galateo, die Krankenhausschule organisatorisch neu zu regeln. 

Mit dem heutigen Beschluss wird ermöglicht, dass künftig die Krankenhausschule zentral organisiert wird, bisher lag die Zuständigkeit bei unterschiedlichen, in der Nähe der Krankenhausstandorte befindlichen Schulsprengeln. "Die Vereinheitlichung entlastet die Schulsprengel, gleichzeitig kann durch die zentrale Organisation eine bessere Abstimmung zwischen den drei Bildungsdirektionen erfolgen und die Lehrpersonen der Krankenhausschulen können gemeinsam als Gruppe besser begleitet und unterstützt werden", betont Landesrat Philipp Achammer in Übereinstimmung mit seinen Kollegen Galateo und Alfreider.

Koordiniert wird der Unterricht an der Krankenhausschule durch eine Steuerungsgruppe. Dieser gehören jeweils eine Vertretung aus den drei Bildungsdirektionen sowie einer Krankenhauslehrperson an. Die Steuerungsgruppe ist zuständig für die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Ausarbeitung der Konventionen mit den Gesundheitsbezirken, der Auswahl der Lehrpersonen und der Planung der Weiterbildungsmaßnahmen. Die Krankenhauslehrkräfte werden von einem Schulinspektor oder einer Schulinspektorin koordiniert. Diese Funktion rotiert zwischen den drei Bildungsdirektionen.

In der Krankenhausschule werden Kinder und Jugendliche, die längerfristig oder für Therapien im Krankenhaus sind, von Lehrkräften unterrichtet, begleitet und gefördert. Der Unterricht erfolgt dabei in Absprache mit der Stammschule des Patienten oder der Patientin. 

Neben dem Bildungsaspekt zählt bei der Krankenhausschule auch der Aspekt, dass in der Unterrichtsphase die Krankheit nicht mehr im Vordergrund steht, der Heilungsprozess unterstützt wird und somit auch Gefahren für die psychophysische Entwicklung abgewendet werden können. Der Unterricht findet in eigenen Klassenräumen oder in den Patientenzimmern statt, die Entscheidung über den Umfang des Unterrichts erfolgt einvernehmlich mit den behandelnden Ärzten. Bildungszeiten, die im Krankenhaus absolviert werden, werden von der Stammschule gänzlich anerkannt.

ck

Künftig braucht es weniger Unterlagen für das Wohnbaufördergesuch bei Kauf und Bau der Erstwohnung. Diese und weitere Änderungen hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Mair gutgeheißen.

Über die Wohnbauförderung unterstützt das Land Südtirol über Schenkungsbeiträge und andere Unterstützungsleistungen die Bürgerinnen und Bürger bei der Verwirklichung des Eigenheims. Die Landesregierung hat sich heute (14. Mai) auf Vorschlag von Landesrätin Ulli Mair mit einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz befasst. Darin enthalten sind neben technischen Anpassungen auch mehrere Änderungen, die sich zum Vorteil der Antragstellenden auswirken. "Die Änderungen sind ganz klar zum Vorteil der Gesuchsstellenden und bewirken auch für die zuständigen Ämter Vereinfachungen und eine Beschleunigung des Verfahrens", betonte Wohnlandesrätin Ulli Mair bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. 

Konkret wird mit den heute genehmigten Anpassungen die Obergrenze der Zusatzflächen zum Zweck der Zulassung zur Wohnbauförderung bei Kauf und Bau gestrichen. Dies hat zur Folge, dass die Bürgerinnen und Bürger für das Gesuch um Wohnbauförderung weniger Unterlagen einreichen müssen und damit auch eine schnellere Bearbeitung des Ansuchens möglich ist. Die neue Regelung wird bei allen Gesuchen angewendet, die seit August 2023 eingereicht wurden. 

"Neben organisatorischen Maßnahmen und der dringend notwendigen Digitalisierung der Verfahren sind diese Änderungen für die Beschleunigung äußerst wichtig", führte Mair aus. Dass es noch keine relevante Reduzierung der Wartezeiten gegeben habe, hänge einerseits mit der progressiven Wirksamkeit der Maßnahmen zusammen, andererseits habe sich die Personalsituation weiter zugespitzt. "Wir arbeiten derzeit an umfassenden Änderungen und Anpassungen, diese werden dann im Herbst als Sammelgesetz vorliegen", kündigte Landesrätin Mair in diesem Zusammenhang an.

Zudem ist die Reduzierung der Bankbürgschaft von 130 auf 115 Prozent des Beitrages vorgesehen. Dies bedeutet, dass sich die Kosten für die Bankbürgschaft für die Beitragsstellenden reduzieren, da die Kosten im Verhältnis zum Betrag der Bürgschaft berechnet werden. Die Bankbürgschaft wird benötigt, wenn der Beitrag des Landes vorzeitig ausbezahlt werden soll. Vereinfachungen gibt es zudem für invalide Personen, die zu Lasten leben, bei der Zuweisung von gefördertem Bauland oder der Zulassung zu den Wohnbauförderungen.

Auch bei den Notstandshilfen gibt es Änderungen: So können künftig im Falle von Naturkatastrophen auch Kondominien um eine Notstandshilfe ansuchen. Bisher gab es Beiträge für geotechnische Sicherungsmaßnahmen nur für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von Wohngebäude sowie Gemeinden.

ck

Die Landesregierung hat punktuellen Änderungen am Regelwerk für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit zugestimmt. Neu ist unter anderem die Frist innerhalb derer Ansuchen abgegeben werden müssen.

Seit fast fünf Jahren unterstützt das Land Südtirol jene Gemeinden, die verstärkt zusammenarbeiten und Arbeiten gemeinsam bewältigen. Dies reicht von der gemeinsamen Führung der Ämter, hin zur Einhebung von Steuern und Gebühren oder der Erteilung von Ermächtigungen. Seit der Einführung der zusätzlichen Finanzierung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit wurden circa 22 Millionen Euro an die Gemeinden überwiesen.

Die Landesregierung hat heute (14. Mai) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher einige punktuelle Änderungen am Regelwerk für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit zugestimmt. "Die Neuerungen wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, basierend auf deren Erfahrungswerten, erstellt. Somit handelt es sich hier um Verbesserungen im Sinne der Gemeinden", führte Landeshauptmann Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung aus.  

Die Änderungen beziehen sich auf die Frist innerhalb derer das Ansuchen um Finanzierung gestellt werden muss. Bisher konnten die Ansuchen laufend eingereicht werden, nun müssen die Ansuchen für das Jahr 2024 innerhalb 30. Juni eingereicht werden. Wenn die Zusammenarbeit den Gemeindesekretärsdienst betrifft, ist zudem vorgesehen, dass die Finanzierung nur dann gewährt wird, wenn ein oder mehrere Gemeindesekretärsstellen der zusammenarbeitenden Gemeinden unbesetzt sind. 

Die Landesregierung hat den Landeshauptmann dazu ermächtigt diesbezüglich eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung für 2024 zu unterzeichnen. Der Rat der Gemeinden hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Derzeit wird an einer weitreichenden Überarbeitung des Regelwerkes gearbeitet. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden weiter gestärkt und intensiviert werden.

ck


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