Die Kosten teilen sich die beteiligten Institutionen. Die Bezirksgemeinschaft wird beauftragt, das Projekt durchzuführen. Der Prader BM Karl Bernhart wollte seine Zustimmung zu diesem Projekt von einer Unterstützung durch die Bezirksgemeinschaft für die Gemeinde Prad in Sachen Altersstruktur abhändig machen. Man solle Prad diesbezüglich nicht aus den Augen verlieren. „Das, was in Mals entsteht, habt ihr schon in Prad“, antwortete Bezirkspräsident Andreas Tappeiner. Dieter Pinggera, für Soziales in der Bezirksgemeinschaft zuständig: „Wenn ihr in Prad die Sache geschickt angehts, unterstützen wir das.“
Rege diskutiert wurde dann die Stellungnahme zum Landesgesundheitsplan. Die Arbeitsgruppe Vinschgau bestehend aus BM Dieter Pinggera, BZG-Präsident Andreas Tappeiner, LR Richard Theiner, LA Sepp Noggler, BM Helmut Fischer, SVP-Bezirksobmann Albrecht Plangger, den Primaren Anton Theiner und Robert Rainer und Pflegekoordinator Christoph Alber, hatte einen Vorschlag ausgearbeitet, an dem bis zur letzten Minute gefeilt worden ist. Rund um den Kernsatz „Wesentlich ist, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, grundlegende Dienste wohnortnahe zu erhalten“ fordern die Vinschger vor allem zwei Bereiche: eine bessere Vernetzung zwischen Territorium und Krankenhaus (darin enthalten sind die Hausärzte, die pädiatrische Grundversorgung, der psychologische und psychiatrische Dienst und die Notarztversorgung) und die Grundversorgung im Krankenhaus. Die Leistungsprofile des Grundversorgungskrankenhauses müssen verbindlich festgeschrieben werden. Die Anerkennung einer genauen Bettenanzahl wurde gefordert (91 Patientenbetten). Der Landesgesundheitsplan solle aufzeigen, wie die Ärzte zwischen Meran und Schlanders pendeln werden. Denn die derzeitige „Außendienst-Regelung“ sei völlig unzureichend.
Künftig werde es größere Probleme mit den Hausärzten geben. Denn, so formulierte es der Kastelbeller BM Gustav Tappeiner, aufgrund der Gemeinschaftspraxen in größeren Orten könnten kleiner Gemeinden ohne Hausarzt dastehen. In der Stellungnahme hieß es denn auch „Hausärzte gehören zum System und es muss ein Mindestmaß an Weisungsbefugnis gegeben sein“, damit chronisch Kranke vor Ort besser betreut werden können. (eb)
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