Bisher mussten alle Vorschläge allerdings wieder verworfen werden. Die 2008 bereits in den Bauleitplan eingetragene „Variante H“ sah vor, die gesamte Umfahrung unterirdisch entlang der namensgebenden Hochspannungsleitung zu verwirklichen. 2010 stellte sich dann allerdings heraus, dass diese Variante aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse nicht machbar ist.
Daraufhin folgte die „Variante V“ (Vereinsheim), die weiter nördlich verlaufen und damit die größten geologischen Problemzonen umgehen sollte. Auch diese Variante war allerdings nicht machbar. Der Grund: die ursprünglich veranschlagten Kosten mussten im Nachhinein nach oben korrigiert werden, die Landesregierung zog ihre bereits gegebene Zustimmung wieder zurück.
Als Reaktion darauf suchten einige Gemeindevertreter zusammen mit den Landestechniker nach Alternativen. Das Ergebnis war die „Variante H verkürzt“. Da bei dieser Variante das Westende der Untertunnlung allerdings nur unweit von bewohntem Gebiet lag, fürchtete man, dass es zu Belastungen für die Anrainer kommen könnte, weshalb diese Variante keine Zustimmung im Gemeinderat finden konnte.
Als nächstes wurde in (laut Gemeinde sehr sachlichen und kompetenten) Zusammenarbeit mit den Landestechnikern die bereits erwähnte „Variante D“ - die ursprünglich aus den 1990er stammte - noch einmal genauer untersucht. Die Gemeinde stellte allerdings einige Bedingungen für ihre Zustimmung, darunter die Forderung, dass das Westende der Unterführung mindestens 200 Meter vom bewohnten Gebiet entfernt sein muss, um keine Belastung für die Bevölkerung darzustellen.
Die Untersuchung zur „Variante D“ stellt nun allerdings fest, dass diese Bedingung nicht erfüllt werden kann: eine unterirdische Wasserblase verhindert den geforderten Abstand der Umfahrung zum Dorf.
Unterdessen wurde allerdings die „Variante V“ weiterentwickelt. Durch diese Entwicklung konnten die geplanten Kosten gesenkt werden und die „Variante V optimiert“ findet nun sowohl bei der Gemeinde, den Landestechnikern und der Landesregierung Zustimmung. Gegen dieser Variante (wie auch gegen die Variante D zuvor) regt sich momentan allerdings Widerstand aus den Reihen der betroffenen Grundeigentümer und so ist es weiterhin nicht absehbar, wann und in welcher Form die geplante Umfahrung verwirklicht werden wird.
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