Dienstag, 17 Mai 2011 00:00

Die Rechnung

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Wirtschafts-Info

Die Rechnung (ital. fattura) ist mit Sicherheit das im MwSt-Anwendungsbereich wichtigste Dokument. Die inhaltlichen Mindestangaben und Anwendungs-Kriterien sind aus diesem Grund natürlich auf EU-Ebene geregelt (Art. 226 RL 2006/112/EG). In Italien sind diese Vorgaben im MwSt-Gesetz (VPR 633/1972) verankert. Um nun einen Überblick über dieses wichtige Dokument zu erhalten, nachfolgend die wohl wichtigsten Merkmale. Die Rechnung ist grundsätzlich vom Leistungserbringer bzw. Verkäufer (nachfolgend auch Steuerpflichtiger) auszustellen. Nur in Einzelfällen kann, oder muss die Rechnung auch vom Leistungsempfänger, oder Käufer erstellt werden (z.B. bei Nichterhalt der Rechnung des Steuerpflichtigen, oder Eigenverbrauch). Bei bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeiten besteht eine gänzliche Befreiung, bzw. eine Erleichterung im Bereich der Rechnungslegung. So etwa bei Banken, Versicherungen und im Einzelhandel. Die Erleichterung besteht dabei darin, dass an Stelle der Rechnung andere, weniger umfangreiche Dokumente, ausgestellt werden können (Kassenbeleg oder Steuerquittung), sofern der Kunde keine Rechnung verlangt.
Die auf der Rechnung anzuführenden Angaben sind:
• fortlaufende Nummerierung (ggf. mit getrennten Nummernkreisläufen) und das Ausstellungdatum;
• Name und Anschrift beider Parteien (des Steuerpflichtigen und des Käufers oder Dienstleistungsempfängers);
• MwSt- und Steuernummer des Steuerpflichtigen (bei EU-Lieferungen und Leistungen bzw. Übergang der Steuerschuldnerschaft auch die MwSt-Nr. des Rechnungsempfängers).
• Beschaffenheit, Qualität und Menge bzw. dem Umfang der Leistungen bzw. Gegenstände;
• Steuergrundlage (bei mehreren Steuersätzen aufgeteilt auf die jeweiligen Steuersätze bzw. die Befreiung), Preis je Einheit ohne Mehrwertsteuer sowie jede Preisminderung oder Rückerstattung, sofern diese nicht im Preis je Einheit enthalten sind;
• Mehrwertsteuersatz bzw. Befreiungsgrund und MwSt-Betrag (der Gesamtbetrag muss übrigens nicht zwingend angeführt werden);
• bei aufgeschobener Rechnungslegung (fattura differita) sind die Eckdaten des Lieferscheins anzugeben (Datum und Nummer).
 

Lorin Wallnöfer, Wirtschaftsberater


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