Dienstag, 04 März 2014 09:06

Leserbriefe

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Stellungnahme zum Leserbrief von Frau Christiane Karnutsch, Laas, vom 06. 02. 2014
Einleitend möchte ich vermerken, dass ich mit meinem Leserbrief vom 24. 01. 2014 ein Foto vom überfüllten Vinschgerzug mitgeschickt hatte, welches leider fehlte. Somit hing der erste Teil meines Briefes sozusagen in der Luft. Vielleicht war das auch meine Schuld, da ich das Foto (von mir gemacht) nicht getrennt gemailt hatte.
Und nun zu Ihrer Kritik. Am 12. 02. 2014 fuhr ich mit der Vinschgerbahn um 11.46 Uhr von Meran Richtung Schluderns. Es war ein sonniger Tag. Die Außentemperatur war angenehm, etwa 7 bis 8 Grad. Der Zug war noch nicht abgefahren. Ich merkte gleich, dass die Temperatur nicht stimmte. Kalte Luft blies von oben herab auf unseren Sitzplatz zu. Ich begab mich in das „Radabteil“. Dort war es angenehm, keine kalte Luft war zu spüren. Ich holte meine Sachen, setzte mich in das Abteil und hatte warm, ohne mir die Jacke überziehen zu müssen.
In meinem vom 24. 01. geschilderten Fall (vor Weihnachten passiert) hatten meine Frau und ich im Vorderteil des Zuges gesessen. Mir war aufgefallen, dass mehrere Personen das Abteil wechselten. Anscheinend fühlten sie sich nicht wohl. Wir taten das nicht, obwohl ich allmählich fror. Leider zog ich mir nicht meine mitgebrachte Jacke über. Zwei Tage später war die Erkältung im Anzug, an der ich dann über einen Monat zu leiden hatte. Nun meine Frage an Sie, verehrte Dame: Finden Sie es für richtig, dass man in einem modernen, in der Schweiz hergestellten Zug frieren muss? Und wenn das passiert, meinen Sie, man muss das „erleiden“, ohne zu murren? Zug ist „Dienst am Bürger“, d. h. , wir zahlen Steuern, damit der Dienst funktioniert. Wenn ich beim Zugfahren meine Winterjacke überziehen muss, dann fahre ich mit dem Auto. Da funktioniert die Klima-Anlage.
Wie es in Paris läuft, interessiert mich nicht. In London und Rom sind die U-Bahnen auch überfüllt, aber geheizt. Und das ist Dienst am Kunden. Übrigens: Wenn ich etwas nicht OK finde, setze ich mich an meinen PC und maile. Ich wäre froh, wenn mehrere das täten. Dann gäbe es weniger Kranke. Als Bürger eines demokratischen Landes habe ich bestimmte Rechte. Und wenn ich diese missachtet finde, halte ich es für meine Pflicht, dies mitzuteilen. Und da mein Name oben steht, muss ihn ja nicht jeder lesen ( Ich lese auch nicht jeden Leserbrief, obwohl ich ein fleißiger Leserbriefleser bin). Ich bin nun mal so. Und das soll auch so bleiben. Trotz Ihrer Kritik werde ich, wenn ich im Zug zu kalt habe, auch in Zukunft Dampf ablassen.
Robert Ruepp, Schluderns


Dringlichkeitssitzung des Malser Gemeinderates
Laut Informationen des Generalsekretariates der Gemeinde Mals steht ein Verfahren gegen BM Veith unmittelbar bevor. Eine Gemeinderatssitzung, in der der Gemeinderat über die aktuelle Situation in Kenntnis gesetzt wird, ist vor dem wahrscheinlichen Gerichtstermin nicht vorgesehen. Deshalb wird mit der Unterschrift von 4 Gemeinderäten, wie in der Gemeindesatzung vorgeschrieben, die Einberufung einer Dringlichkeitssitzung gefordert. Auch weil in der Zwischenzeit dem Gemeinderat vorher nicht bekannte Elemente durch die Presse, aber auch durch das Beschlagnahme-Dekret (Auszug Grundbuch) bekannt geworden sind.
Um die Institution des Gemeinderates, des Gemeindeausschusses und des Bürgermeisters vor etwaigem Schaden zu schützen, kommen folgende drei Beschlussanträge zur Abstimmung auf die Tagesordnung:
- Der Gemeinderat widerruft bis auf Klärung der Sachlage den ursprünglichen Beschluss von November 2009, mit welchem BM Veith die Sozialabgaben von der Gemeinde bezahlt werden.
- Der Gemeindeausschuss wird angehalten, die jährlichen Zahlungen oben genannter Abgaben bis zur Klärung der Sachlage auszusetzen.
- Der Gemeinderat prüft die Einlassung in ein Zivilverfahren als Nebenkläger, um finanziellen Schaden von derselben abzuwenden.
Stecher Josef, Freie Wähler
Stocker Erich, Freie Wähler
Alber Egon, SVP
Weirather Marcel, Freie Wähler


„Auskunft niemals erteilt“
Wir haben in Erfahrung gebracht, dass Herr Stecher Josef, freiheitliches Gemeinderatsmitglied, eine Pressemitteilung verschickt hat, in welcher u.a. Folgendes behauptet wird: „laut Aussage des Generalsekretariats steht ein Verfahren gegen den Bürgermeister unmittelbar bevor“. Wir weisen hiermit darauf hin, dass dies nicht der Wahrheit entspricht und eine solche Aussage oder Auskunft vom Generalsekretariat niemals an Herrn Stecher erteilt wurde.
Schließlich ist noch nicht entschieden, ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt.
Der Vizegeneralsekretär,
Dr. Martin Oberhofer


Richtigstellung des BM von Graun, Heinrich Noggler, zum Artikel „Säumige Gemeinde“ im Vinschgerwind 4-14 vom 20.02.2014:
Von einer Bezirkszeitung erwarte ich mir eine objektive und ausgewogene Berichterstattung. In diesem Sinne gebe ich folgende Stellungnahme zum Schneehaufen an der Bedarfsbushaltestelle in St. Valentin ab:
Bereits seit Jahrzehnten wird der Gehsteig vor dem Hause der „Pension Hofer“ von den Fußgängern als solcher benützt. Nachdem die Bedarfsbushaltestelle auf dem Nachbargrundstück des Herrn Christoph Hofer errichtet wurde, beschwerte sich dieser, dass „sein Grundstück“ nicht als öffentlicher Gehsteig benützt werden dürfe.
s12 068Die Gemeindeverwaltung hat Herrn Hofer vorgeschlagen, sollte dies „sein Grundstück“ sein, ihm das Grundstück zum Wert eines Baugrundes im öffentlichen Interesse abzukaufen.
Herr Hofer war mit diesem Vorschlag nicht einverstanden und verlangte, dass ihm die Gemeindeverwaltung sein Privatgrundstück in der Nähe des Fernheizwerkes, welches als landwirtschaftliches Grün ausgewiesen ist, in eine Wohnbauzone umwidmen solle.
Daraufhin hat sich die Gemeindeverwaltung mit den zuständigen Ämtern der Landesverwaltung getroffen und die Möglichkeiten diesbezüglich überprüft. Die zuständigen Ämter der Landesverwaltung haben uns darauf hingewiesen, dass in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Raumordnungsvertrages ein Gutachten des Landesschätzamtes eingeholt werden muss, das unter anderem bestätigt, dass die Gegenleistungen nicht zu Ungunsten der öffentlichen Verwaltung gewichtet sind (Art. 40/bis (6) Raumordnungsvertrag LG 11.08.1997 Nr. 13). D. h. der Wert des Grundstückes, welches die Gemeinde erhält, muss mindes-tens gleich viel sein, wie die Wertsteigerung von einem landwirtschaftlichen Grün in eine Wohnbauzone ausmacht.  Da dies im genannten Fall bei weitem nicht zutraf, konnte die Gemeinde laut Gesetz auch keinen solchen Raumordnungsvertrag mit Herrn Hofer abschließen.
Die Gemeindeverwaltung hat  daraufhin, bereits Mitte Dezember 2013 und nicht erst nach Veröffentlichung des Artikels im Vinschgerwind, einen Geometer beauftragt, den Grund vor der „Pension Hofer“ auszumessen.
Das Ergebnis der Vermessung ergab, dass ca. 1 m der Breite des Grundstückes entlang der Staatsstraße vor der „Pension Hofer“ Teil der Straßenparzelle ist und somit unberechtigter Weise von Herrn Hofer abgegrenzt und beansprucht wurde.   
Dieser Gehsteig wird im Frühjahr entsprechend gekennzeichnet und kann bereits jetzt weiterhin als öffentlicher Fußgängerweg benützt werden.
BM Heinrich Noggler, Graun


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